Neuer Kollektivvertrag für die kommunalen Arbeitnehmer der Gemeinde „Mondorf-les-Bains“

Am 19. April 2021, nach mehreren Jahren zäher Verhandlungen, unterzeichneten die Gewerkschaften OGBL und LCGB gemeinsam mit den politischen Verantwortlichen der Gemeinde „Mondorf-les-Bains“ einen neuen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer der Gemeinde. Die Verhandlungen fanden unter der Federführung des OGBL statt und betreffen 66 kommunale Arbeitnehmer.

Folgende Verbesserungen wurden ausgehandelt:

  • Eigenständige Bestimmungen, die den Gegebenheiten der Arbeitnehmer der Gemeinde Mondorf angepasst sind,
  • die Aufwertung der Familienzulage um 4 Gehaltspunkte, demnach 76 Euro,
  • die Aufwertung der Sonderzulage um 4 Gehaltspunkte, demnach 76 Euro,
  • die Zusammenlegung des Kleidergeldes, der Sonderzulage und der Schmutz-, Erschwernis und Gefahrenzulage in einen einheitlichen Gehaltszuschlag von 32 Gehaltspunkten, d.h. 611 Euro,
  •  die Auszahlung einer einmaligen Prämie von 1,4 % berechnet nach dem Jahresgehalt von 2019,
  • die Einführung linearer Laufbahnen für Arbeitnehmer mit Einstellung ab dem 1. April 2021,
  • die retroaktive Auszahlung der Aufwertung der Familienzulage und Sonderzulage, ab dem 1. Januar 2019,
  • die Einführung eines Arbeitszeitsparkontos (CET),
  • die Einführung eines Sozialurlaubs von 24 Stunden pro Trimester

Den Kollektivvertrag als PDF ansehen

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Öffentlicher Dienst/Landesverband
am 22. April 2021