Gemeinde Betzdorf

Neuer Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer der Gemeinde Betzdorf

43 Arbeitnehmer
Delegierte OGBL: 2/2

Die Gewerkschaft OGBL hat den neuen Kollektivvertrag am 5. Juli 2024 unterschrieben.

Folgende Verbesserungen wurden verhandelt:

  • Einführung des hohen Punktwerts. Dies entspricht einer linearen Gehaltserhöhung von 5,6%.
  • Integration des Busbegleitpersonals in den Geltungsbereich des neuen Kollektivvertrags.
  • Einführung eines Arbeitszeitsparkonto (CET).
  • Handwerker mit C.C.P., welche nach 15 Jahren Dienst die eine entsprechende Prüfung bestehen, können eine Einstufung in die Laufbahn E beantragen, wenn sie tatsächlich dieses Handwerk ausüben.
  • Einführung einer Staffelung der Extrazulage für das Ersetzen eines Vorarbeiters.
  • Verwaltungsinterne Veröffentlichung aller freiwerdenden oder neugeschaffenen Posten.
  • Erhöhung der Prämie des Bereitschaftsdiensts auf 15 Lohnpunkte pro Woche.
  • Einführung einer bezahlten Ruhepause von 30 Minuten im Streudienst.
  • Einführung einer Zulage von 0,5 Punkten pro Arbeitstag für Arbeitnehmer welche als Busfahrer eingesetzt werden.
  • Arbeitnehmer erhalten für folgende Arbeiten auf Friedhöfen Entschädigungen:
    • Für das Ausheben eines Grabes pro Arbeitnehmer 10 Lohnpunkte.
    • Für die Exhumierung eines Verstorbenen/Entleerung eines Grabes pro Arbeitnehmer 20 Lohnpunkte.
    • Für das Ausrichten eines Begräbnisses am Samstag pro Arbeitnehmer 5 Lohnpunkte.
    • Für die Beisetzung einer Urne sowie für die Beisetzung in eine Gruft „Caveau“ am Samstag pro Arbeitnehmer 2 Lohnpunkte.
    • Eine Entschädigung für die Beisetzung einer Urne sowie für die Beisetzung in eine Gruft „Caveau“, ausser am Samstag, ist nicht geschuldet.
  • Pro Blut- oder Plasmaspende können die Arbeitnehmer 4 Stunden pro Monat freigestellt werden.

PDF-Dokument des Kollektivvertrags