Der OGBL informiert Sie, dass der Regierungsrat vom 1. April insbesondere folgende Entscheidungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise getroffen hat, die die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt betreffen:
Der Sektor “Transport, Umschlag und Spedition von Waren und Fracht” wurde in die Liste der wesentlichen Sektoren aufgenommen, die weiter funktionieren müssen. Infolgedessen könnte in den Betrieben dieses Sektors die Arbeitszeit in bestimmten und begründeten Fällen, auf Beschluss des Arbeitsministers und nach Stellungnahme der Personaldelegation oder der national repräsentativen Gewerkschaften, auf 12 Stunden/Tag bzw. 60 Stunden/Woche erhöht werden.
Alle Probezeiten (Lehrvertrag, unbefristeter Vertrag, befristeter Vertrag, Leiharbeitsvertrag) sind in Betrieben, die für die Dauer der Krise in Kurzarbeit sind, unterbrochen. Eine Entlassung während der Probezeit ist nicht möglich. Diese Ausnahmeregelung entspricht einer Forderung des OGBL.
Alle Fristen für die Aushandlung von Sozialplänen werden während der Krise ausgesetzt, gegebenenfalls auch die Fristen bei Befassung des Nationalen Schlichtungsamts. Dies entspricht ebenfalls einer Forderung des OGBL.
Die gesetzlichen Anforderungen für medizinische Untersuchungen sind während des Krisenzustands für Gesundheitsberuflerinnen und –berufler, sowie für das Verwaltungspersonal der Krankenhäuser ausgesetzt.
Die Beendigung des Rechts auf Vorruhestand bei Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit mit einer Vergütung von mehr als 50% des sozialen Mindestlohns wird ausgesetzt, dies insbesondere in Hinblick auf die Freiwilligen, die dazu beitragen im Gesundheits- und Pflegesektor die Bemühungen zur Bekämpfung des Coronavirus sicherzustellen.
Alle diese Entscheidungen wurden am gleichen Tag im Memorial veröffentlicht und sind mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Veröffentlicht vom OGBL am 3. April 2020
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.
Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.
Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.
Bitte aktiviere zuerst die unbedingt notwendigen Cookies, damit wir deine Einstellungen speichern können!