COVID-19

Nouvelles décisions prises par le gouvernement le 1er avril 2020

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Der OGBL informiert Sie, dass der Regierungsrat vom 1. April insbesondere folgende Entscheidungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise getroffen hat, die die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt betreffen:

  • Erweiterung der Liste der „wesentlichen Sektoren“

Der Sektor “Transport, Umschlag und Spedition von Waren und Fracht” wurde in die Liste der wesentlichen Sektoren aufgenommen, die weiter funktionieren müssen. Infolgedessen könnte in den Betrieben dieses Sektors die Arbeitszeit in bestimmten und begründeten Fällen, auf Beschluss des Arbeitsministers und nach Stellungnahme der Personaldelegation oder der national repräsentativen Gewerkschaften, auf 12 Stunden/Tag bzw. 60 Stunden/Woche erhöht werden.

  • Aussetzung der Probezeit

Alle Probezeiten (Lehrvertrag, unbefristeter Vertrag, befristeter Vertrag, Leiharbeitsvertrag) sind in Betrieben, die für die Dauer der Krise in Kurzarbeit sind, unterbrochen. Eine Entlassung während der Probezeit ist nicht möglich. Diese Ausnahmeregelung entspricht einer Forderung des OGBL.

  • Aussetzung der Fristen für Sozialpläne

Alle Fristen für die Aushandlung von Sozialplänen werden während der Krise ausgesetzt, gegebenenfalls auch die Fristen bei Befassung des Nationalen Schlichtungsamts. Dies entspricht ebenfalls einer Forderung des OGBL.

  • Ausnahme in Bezug auf ärztliche Untersuchungen

Die gesetzlichen Anforderungen für medizinische Untersuchungen sind während des Krisenzustands für Gesundheitsberuflerinnen und –berufler, sowie  für das Verwaltungspersonal der Krankenhäuser ausgesetzt.

  • Aufrechterhaltung der Vorruhestandsrechte

Die Beendigung des Rechts auf Vorruhestand bei Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit mit einer Vergütung von mehr als 50% des sozialen Mindestlohns wird ausgesetzt, dies insbesondere in Hinblick auf die Freiwilligen, die dazu beitragen im Gesundheits- und Pflegesektor die Bemühungen zur Bekämpfung des Coronavirus sicherzustellen.

Alle diese Entscheidungen wurden am gleichen Tag im Memorial veröffentlicht und sind mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Veröffentlicht vom OGBL
am 3. April 2020