Für den Zeitraum von März bis Juni 2022

Neue Modalitäten für die Anwendung von Kurzarbeit

Nach Anhörung des Konjunkturkomitees hat die Regierung beschlossen, die vereinfachte Regelung für Kurzarbeit aus strukturellen Gründen „Covid-19“ für Unternehmen in gefährdeten Sektoren, die über einen Plan zum Beschäftigungserhalt verfügen, um vier Monate von März bis einschließlich Juni 2022 zu verlängern.

Um die Unternehmen und ihre Arbeitnehmer, die von der Covid-19-Krise betroffen sind, weiterhin zu unterstützen, gelten für die Monate Februar, März, April, Mai und Juni 2022 besondere Modalitäten für die Kurzarbeit, sofern es nach dem 28. Februar 2022 keine neuen sanitären Einschränkungen gibt. Die Kriterien für die Gewährung von Kurzarbeit für diesen Zeitraum wurden auf der Sitzung des Konjunkturkomitees vom 25. Januar 2022 unter dem Vorsitz der Minister Franz Fayot und Georges Engel vorgestellt und erörtert.

Für den Monat Februar 2022 darf die Zahl der nicht gearbeiteten Stunden in keinem Fall 25 % der gesamten normalen monatlichen Arbeitsstunden des Unternehmens übersteigen, außer für Unternehmen, die dem Hotel- und Veranstaltungsgewerbe zuzuordnen sind, für die die Quote für diesen Monat auf 50 % festgelegt wird, da sie von der Pandemiekrise besonders betroffen sind. Für den Monat Februar wird die Rate für Nachtlokale auf 100 % festgelegt.

Für die Monate März und April 2022 darf die Zahl der arbeitsfreien Stunden unter keinen Umständen 20 % der gesamten regulären monatlichen Arbeitsstunden des Unternehmens in einer gefährdeten Branche überschreiten, außer im Gast­gewerbe (40 %).

Für die Monate Mai und Juni 2022 können Unternehmen Kurzarbeit in Höhe von bis zu 10 % der gesamten normalen monatlichen Arbeitszeit anwenden, außer im Gastgewerbe (30 %).

In allen Fällen ist die strukturell bedingte Kurzarbeit Unternehmen vorbehalten, die durch einen Plan zum Beschäftigungserhalt abgedeckt sind.

Für Unternehmen in anderen Sektoren, die nicht unter die neuen Modalitäten fallen oder für konjunkturelle Kurzarbeit in Frage kommen, zählen die geltenden Bestimmungen.

Vereinfachte Kurzarbeit aus strukturellen Gründen «Covid-19»

Unternehmen aus einem gefährdeten Sektor, die unter einen genehmigten sektoralen Plan zum Beschäftigungserhalt fallen:

  • Reiseagenturen,
  • Private Bildungseinrichtungen
  • Eventbranche
  • HORECA
  • Gemeinschaftsverpflegung
  • Sektoren Bäcker, Konditoren, Schokoladenhersteller, Confiseure und Eishersteller, Metzger, Caterer und Müller
  • Taxi, Mietwagen und Krankenwagen
  • Personenbeförderung im Straßenverkehr und Busreisen
  • Verkauf von Neuwagen und Karosseriewerkstätten

Februar 2022

  • 25 % der gesamten normalen monatlichen Arbeitsstunden des Unternehmens (allgemeine Regelung).
  • 50 % der gesamten normalen monatlichen Arbeitsstunden
  • für das Hotel-, Veranstaltungs- und Gastronomiegewerbe.
  • 100 % der Gesamtstundenzahl für Nachtlokale (Maßnahme, die aus­geweitet werden kann, solange die administrative Schließung um 23.00 Uhr beibehalten wird).
  • Unternehmen, die Kurzarbeit beziehen, dürfen keine Entlassungen aus nicht personenbezogenen Gründen vornehmen!

März – April 2022

  • «20 % der gesamten normalen monatlichen Arbeitsstunden des Unternehmens (allgemeine Regelung)
  • 40 % der gesamten normalen monatlichen Arbeitsstunden für das Gastgewerbe.
  • Unternehmen, die Kurzarbeit beziehen, dürfen keine Entlassungen aus nicht personenbezogenen Gründen vornehmen!»

Mai – Juni 2022

  • 10 % der gesamten normalen monatlichen Arbeitsstunden des Unternehmens (allgemeine Regelung).
  • 30 % der gesamten normalen monatlichen Arbeitsstunden für das Gastgewerbe.
  • Unternehmen, die Kurzarbeit beziehen, dürfen keine Entlassungen aus nicht personenbezogenen Gründen vornehmen!

Strukturbedingte Kurzarbeit

(unverändert, beruht auf dem gesetzlichen Rahmen und den Durchführungsbestimmungen)

Für Unternehmen mit:

  • Genehmigtem Sanierungsplan (Unternehmen mit weniger als 15 Arbeitnehmern)
  • Plan zum Beschäftigungserhalt (Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten), der genehmigt wurde
  • Sozialplan

Modalitäten

  • Anträge werden von Fall zu Fall am Ende des Monats für den Folgemonat geprüft.
  • Nach Anhörung des Konjunkturkomitees genehmigt der Regierungsrat den Antrag oder lehnt ihn ab.

Konjunkturbedingte Kurzarbeit

(unverändert, beruht auf dem gesetzlichen Rahmen und den Durchführungsbestimmungen)

Für den Industriesektor (um auf Störungen der internationalen Märkte zu reagieren).

Modalitäten

  • Anträge werden von Fall zu Fall am Ende des Monats für den Folgemonat bewertet.
  • Nach Anhörung des Konjunkturkomitees genehmigt der Regierungsrat den Antrag oder lehnt ihn ab.