Eine der wichtigsten Rechtsstreitigkeiten die der OGBL für seine Mitglieder in den vergangenen Jahren geführt hat war zweifelsohne die Affäre um die Studentenbeihilfen. Blicken wir zurück: im Jahr 2010 hatte François Biltgen (CSV), Minister für Hochschulbildung, die Familienzulagen für Studenten gestrichen. Er hatte sie durch eine neue Finanzhilfe für Studenten ersetzt, die den gebietsansässigen Familien vorbehalten blieben. Die Blitzabstimmung im Parlament geschah kurz vor den Sommerferien, indem die Abgeordneten und die Bevölkerung bewusst hinters Licht geführt wurden, bezüglich der Übereinstimmung dieses Gesetzes mit dem europäischen Recht.
Nach diesem wahrhaftigen Kraftakt hatte der OGBL mitten im Sommer eine begründete Beschwerde über 18 Seiten bei der Europäischen Kommission hinterlegt. Diese hat sehr schnell den Luxemburger Staat dazu angehalten, dieses Gesetz zu ändern. Dieses Gesetz sei nämlich diskriminierend, da ein „sozialer Vorteil“ den pendelnden Arbeitnehmern vorenthalten wurde, was gegen das europäische Reglement über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer verstößt.
Spätestens in diesem Moment hätte die Regierung sich des vorliegenden Problems bewusst werden müssen. Sie hätte zum Beispiel die Halbjahresablehnungsentschlüsse, die an die Studenten gerichtet waren, aussetzen können, und so die Ergebnisse der Einsprüche abwarten können, die in der Zwischenzeit beim Verwaltungsgericht von etwa 600 Studenten eingereicht wurden. Sie hat dies nicht getan. Im Gegenteil, sie hat sich in ihrer Position versteift, indem sie es sogar abgelehnt hat, den Studenten die Formulare auszuhändigen, die keinen Wohnsitz in Luxemburg nachweisen konnten. Die juristische Abteilung des OGBL, die François Biltgen darum gebeten hatte, die Prozedur für alle zu vereinfachen, bekam eine schroffe Antwort: „Kein Dossier wird in der Schwebe bleiben“.
Für die damalige Regierung hat sich die Affäre um die Studentenbeihilfe als wahres Desaster entpuppt. Nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. Juni 2013, musste das Gesetz 2013 schnellstens umgeändert werden. Hunderte von Studenten, die Einspruch eingelegt hatten, mussten für das erste von diesem Gesetz betroffene Jahr (2010/2011) entschädigt werden.
Wie der OGBL es schon sehr früh angekündigt hatte, würde er seinen Mitgliedern dabei helfen,eine Zivilklagegegen den Staat einzulegen für all die Jahre, für die das Biltgen-Gesetz gültig war, während denen es finanziell unverhältnismäßig war, für jedes Semester, während all dieser Jahre, eine aufwendige Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen. Andere Gewerkschaften sind auf die gleiche Art und Weise vorgegangen.
Ein erstes Berufungsverfahren (Ibanez c/ État, TA 14e, 1.12.2015) gab gerade einer Studentin recht, die die administrative Dienststelle Cedies angeklagt hatte, „da diese die Sorgfalts- und Vorsichtsregeln nicht eingehalten hatte.“ Andere Zivilklagen sind auf dem Instanzenweg, auch auf breiteren Rechtsgrundlagen, und wir werden sicherlich im Frühjahr 2016 sehen, welche die dominierenden Tendenzen der Jurisprudenz sein werden.
Der OGBL, der noch weitere prinzipielle Berufungen gegen verschiedene Verfügungen der beiden Gesetze, die auf das Gesetz Biltgen folgten, erwartet nun von der aktuellen Regierung, dass sie die zahlreichen von dem verfehlten Gesetz von 2010 beeinträchtigten Personen, entschädigt!
Serge Urbany, Verantwortlicher der juristischen Abteilung
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