Der OGBL hat seine Unterstützung in Zivilklagen gegen den Staat gegeben, im Anschluss an die 2010 durchgeführte Reform der Finanzbeiträge (Studienbörsen), da sie gegen die europäischen Normen verstieß. Zurzeit sind die Grundsatzfälle in der zivilrechtlichen Handlung gegen den Staat noch nicht definitiv zu Ende gebracht. Sie sind nach wie vor beim Berufungsgericht hängig. Der OGBL hat in der Tat bei zwei negativen Urteilen aus erster Instanz Berufung eingelegt. Zurzeit ist es noch heikel sich darüber auszusprechen, welches Schicksal den verschiedenen Grundsatzfällen im Endeffekt widerfahren wird, während noch kein endgültiger Entschluss gefasst wurde. Um mehr darüber zu wissen, müssen noch 12 Monate gewartet werden, die Zeit die notwendig ist, um eine endgültige Entscheidung in der Berufung zu bekommen. Der OGBL wird die Gelegenheit nutzen, um seine Mitglieder zu benachrichtigen.
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