Am Dienstag, dem 10. Januar hat das OGBL/SBA mehr als hundert Leute mobilisiert. Das Ziel war es, abermals auf dem Luxemburger Finanzplatz, das Vorhaben der Bank Edmond de Rothschild anzuprangern, 18 Mitarbeiter zu entlassen, im Rahmen einer Verlagerung in die Schweiz, ohne die Gesetzesvorgaben zu den wirtschaftsbedingten Entlassungen zu respektieren.
Das diesbezügliche Arbeitsrecht: Wir möchten die Verhandlung eines Sozialplans, es reicht!
Wir haben mehrmals versucht, einen konstruktiven Dialog anzufangen, doch scheint die Direktion von Edmond de Rothschild auf taub zu schalten. Die Bank zieht es vor, die derzeitige Gesetzgebung bezüglich der wirtschaftlich bedingten Entlassungen zu umgehen, indem sie es ablehnt einen Sozialplan oder einen Arbeitserhaltungsplan zu verhandeln. Sie schlägt eine Betriebsvereinbarung vor.
Kostengünstig entlassen: das ist ihr Ziel!!!!
Die Betriebsvereinbarung ermöglicht es, dass kein Sozialplan mit den Gewerkschaften ausgehandelt werden muss, um sich so der Mitarbeiter kostengünstig zu entledigen. Indem sie das Gesetz umgeht, beraubt die Bank die Mitarbeiter ihrer Rechte, insbesondere ihrer Rechte auf Sozial- und Begleitmaßnahmen sowie ihrer Rechte auf Widerspruch. Diese Vorgehensweise steht im totalen Gegensatz zur luxemburgischen Gesetzgebung.
Das OGBL/SBA bekräftigt, dass die Gesetzgebung bezüglich der wirtschaftsbedingten Entlassungen, so wie sie heute besteht, zu viele Schwachpunkte enthält, zugunsten derer, die sie umgehen wollen. Das OGBL/SBA fordert eine Umänderung des aktuellen Gesetzes über die Kollektiventlassungen, um in Zukunft solche Missbräuche zu verhindern.
Während des Protestpostens, der am Dienstag organisiert worden war, hat Véronique Eischen, Mitglied der OGBL-Exekutive, abermals die Direktion dazu eingeladen, sich an den Verhandlungstisch zu setzen, um einen Sozialplan auszuarbeiten, „so wie es das Gesetz verlangt“, um so der aktuellen Situation in der Bank abzuhelfen, die untragbar ist.
OGBL/SBA 12/01/2017
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