Die für den 18. März, 14:00, geplante Protestkundgebung vor dem Verwaltungsgebäude der Luxair findet nicht statt.
Die Gewerkschaften OGBL, NGL-SNEP und LCGB konnten sich in letzter Minute mit dem Präsidenten der Verwaltungsrats, Paul Helminger, über die Informationspolitik der Arbeitnehmervertreter in Hinblick auf die neue Strategie von Luxair einigen.
Mit der Protestkundgebung wollten die Gewerkschaften auf eine schwerwiegende Verletzung der Mitbestimmungsgesetzgebung bei der Luxair aufmerksam machen. Der Verwaltungsrat sollte am 18. März 2013, unmittelbar nach der Comité-Mixte-Sitzung, die am gleichen Tag stattfindet, das neue Geschäftsmodell der Luxair annehmen. Das Comité Mixte und der gesamte Sozialdialog im Betrieb wären zur Farce verkommen, weil die Personalvertreter zeitlich nicht in der Lage gewesen wären, sich mit dem Strategiepapier auseinander zu setzen und ein Gutachten zu erstellen. In einem Brief an den Verwaltungsratsvorsitzenden wurde dieser aufgefordert, die geplante Verwaltungsratssitzung vom 18. März deshalb auf ein anderes Datum zu verlegen, was dieser ablehnte. Auβerdem weigerte sich die Luxair, den Personalvertretern eine Kopie der Strategieanalyse auszuhändigen.
Verwaltungsratspräsident lenkt ein
Nun erhielten die Gewerkschaften vom Verwaltungsratsvorsitzenden die schriftliche Zusage, dass der Verwaltungsrat wie geplant am 18. März zusammenkommen werde, jedoch keine Entscheidung betreffend die Annahme des neuen Geschäftsmodells treffen werde. Bereits am 13. März 2013 willigte der Verwaltungsratspräsident ein, den Personalvertretern eine Kopie der Strategieanalyse des Beraters Roland Berger auszuhändigen.
Da alle Gewerkschaftsforderungen erfüllt sind, wird die angekündigte Protestkundgebung abgesagt.
OGBL, NGL-SNEP und LCGB pochen darauf, dass sowohl die Luxair-Direktion, als auch der Verwaltungsrat die Gesetzgebung betreffend die Mitbestimmung in Zukunft respektieren. Sie fordern die Betriebsführung auf, endlich in Verhandlungen mit den Gewerkschaften zu treten zwecks Aushandlung eines neuen Kollektivvertrags.
Mitgeteilt von OGBL, NGL-SNEP und LCGB am 15. März 2013
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