Tarkett

Sozialplan bei Tarkett GDL

Gewerkschaften retten ein Drittel der bedrohten Arbeitsplätze

Der OGBL und der LCGB haben am 13. Mai 2024 einen Sozialplan mit der Direktion von Tarkett GDL unterzeichnet, nach zähen Verhandlungen, die es insbesondere dank des Engagements der Delegierten und der Gewerkschaften ermöglicht haben, die Anzahl der ursprünglich geplanten Entlassungen deutlich zu reduzieren.

Am 23. April hatte die Unternehmensleitung angekündigt, 126 der 562 in Clerf beschäftigten Arbeitnehmer zu entlassen, obwohl vor kurzem ein vom Arbeitsministerium genehmigter Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung mit den Gewerkschaften vereinbart worden war. Die Direktion hatte ihre Entscheidung damit begründet, dass ihre 4M-Beschichtungsanlage aufgrund der schwierigen Konjunkturlage bis zum Jahresende stillgelegt werden sollte.

Im Rahmen der mit der Geschäftsleitung geführten Verhandlungen konnten die Gewerkschaften schließlich die Zahl der vom Sozialplan betroffenen Arbeitnehmer von 126 auf 91 reduzieren. Diese Zahl wird sich in den kommenden Wochen und Monaten wahrscheinlich noch deutlich verringern. Eine gewisse Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer soll in der Tat in den Genuss einer Vorruhestandsregelung (“préretraite-ajustement”) kommen, und auch freiwillige Abgänge sind möglich.

Zu den von den Gewerkschaften im Rahmen dieses Sozialplans ausgehandelten Maßnahmen gehören u. a.:

  • eine Beschäftigungsgarantie bis zum 31. Dezember 2026 für alle verbleibenden Arbeitnehmer
  • ein finanzieller Anreiz für das freiwillige Ausscheiden aus dem Unternehmen
  • die Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen (natürlich vorbehaltlich einer Einigung mit dem Arbeitsministerium)
  • Extralegale Abfindungen (bestehend aus einem festen Betrag sowie variablen Beträgen, die von der Betriebszugehörigkeitsdauer, dem Alter, der Leistung und der Anwesenheit abhängen)
  • die Bereitstellung eines Budgets für die berufliche Wiedereingliederung
  • Ausbildungs- und sogar Umschulungsmöglichkeiten, die auf eine Reaffektierung der Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens abzielen
  • Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz

Die Unternehmensleitung von Tarkett verpflichtet sich außerdem, die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit die Arbeitnehmer in den Genuss der Wiedereingliederungshilfe sowie der Steuerbefreiung für außerlegale Entschädigungen kommen können. Die Unternehmensleitung hat sich darüber hinaus verpflichtet, den Arbeitnehmern bei ihren administrativen Schritten zu helfen.

Schließlich haben die Gewerkschaften und die Unternehmensleitung ein Treffen mit Vertretern des Arbeitsministeriums beantragt, um die Einführung eines Vorruhestandsplans (“préretraite-ajustement”) für die Jahre 2024 und 2025 zu erörtern.

Die Gewerkschaften sowie die Personalvertreter stehen den Arbeitnehmern selbstverständlich weiterhin voll und ganz zur Verfügung, um sie während der gesamten Anwendungsdauer dieses Sozialplans zu begleiten.