Reform der Gesundheitskasse

Mehr Einnahmen, keine Verschlechterung der Leistungen

Effizienzpotenziale im Gesundheitswesen ausgeschöpft werden, um die finanzielle
Situation der Gesundheitskasse im Gleichgewicht zu halten. Der OGBL hat auch
diesbezüglich der Regierung eine Reihe von konkreten Vorschlägen unterbreitet und
ist beispielsweise mit dem Ansatz der Kompetenzbündelung im Krankenhauswesen
prinzipiell einverstanden. Allerdings dürfen die Einsparungen und die gesteigerte
Effizienz nicht auf Kosten der Leistungen, der Patienten oder des Personals gehen. Das
Solidarsystem darf nicht in Frage gestellt werden. Das heißt, eine Zwei-Klassen-
Krankenversorgung kommt für den OGBL nicht in Frage. Der OGBL lehnt generell jede
Form von Leistungsreduzierung sowie eine Erhöhung der Eigenbeteiligung an
medizinischen Kosten ab.
Der OGBL hat auch immer gesagt, dass wenn die Einsparbemühungen nicht
ausreichen, um den Haushalt der Gesundheitskasse ins Gleichgewicht zu bekommen,
Beitragserhöhungen kein Tabu sind. Bevor allerdings auf diese Möglichkeit
zurückgegriffen wird, sollte zuerst eine alte luxemburgische Ungerechtigkeit aus der
Welt geschafft werden.

Beitragsgrenze aufheben

Der OGBL ermutigt den Gesundheitsminister dazu, endlich die Beitragsbegrenzung auf
den fünffachen Mindestlohn für die Finanzierung der Naturalleistungen (Gesamt
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag: 5,40%) aufzuheben. Es ist nicht normal, dass
der Mindestlohnbezieher proportional mehr in die Krankenversicherung einbezahlt als
derjenige der 10.000 Euro im Monat verdient. Die Begrenzung ist sozial ungerecht.
Durch die Aufhebung dieser Deckelung würden etwa 160 Millionen Euro pro Jahr mehr
in die Gesundheitskasse fließen, was die derzeitigen Probleme lösen würde. Das hieße
natürlich nicht, dass die Bestrebungen nach einer effizienten Verwertung der Mittel
hinfällig wären.

OGBL weist Ängste der UEL zurück

Der OGBL weist die Ängste des Arbeitgeberdachverbands UEL zurück, eine minimale
Beitragserhöhung von 0,15-0,20% oder die Aufhebung der Beitragsbegrenzung würde
die Wettbewerbsfähigkeit der Luxemburger Wirtschaft beeinträchtigen. Die
Luxemburger Unternehmen genießen heute die niedrigsten Lohnnebenkosten in der
Eurozone und profitieren vom niedrigsten Mehrwertsteuersatz in der EU. Insbesondere
Industrie und Handwerk werden demnächst massiv bei den
Unfallversicherungsbeiträgen mit Einsparungen über 4% entlastet und die Betriebe
der Privatwirtschaft zahlen seit den Neunzigerjahren nicht mehr in die
Kindergeldkasse ein. Außerdem würde die Aufhebung der Beitragsdecke sich in den
meisten Wirtschaftszweigen nicht niederschlagen, da die Löhne der Mehrzahl der
Beschäftigten weit unter dem fünffachen Mindestlohn liegen. Auch die
Pensionsversicherung würde durch die Aufhebung der Beitragsgrenze nicht zusätzlich
belastet werden, da keine Rente diese Höchstgrenze erreicht.
Es sei noch angemerkt, dass die Patronatsverbände immer weitere Entlastungen
verlangen und dauernd pauschal über die angeblich rückläufige Wettbewerbsfähigkeit
der Luxemburger Wirtschaft jammern. Einerseits verlangt der OGBL, die
Wettbewerbsfähigkeitsdebatte sektorbezogen und differenziert zu führen, andererseits
ist er allerdings der Meinung, dass in verschiedenen Sektoren die Betriebsleiter die
Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens selbst in der Hand haben, nämlich auf der
Ebene der Gewinnmargen und der satten Entlohnung der Kapitaleigner.

Mitgeteilt vom OGBL
am 20. Juli 2010