Bau

PMC Construction bankrott: 34 Mitarbeiter verlieren ihre Arbeit

pmc_constructionAm 4. März 2015, wurde bei der Bau- und Tiefbaufirma PMC Construction sàrl, mit Sitz in Sanem und bei der mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigt sind, das Konkursverfahren eröffnet.

Der OGBL, als einzige Gewerkschaft, die in der Personaldelegation vertreten ist, hat am 6. März 2015 eine Informationsversammlung für die Arbeitnehmer organisiert.

Während dieser Versammlung wurde den betroffenen Arbeitnehmern erklärt, welche Schritte zu unternehmen sind. Wie bei sämtlichen Konkursen wird der OGBL sich der Schuldenforderungen annehmen sowie aller notwendigen Schritte, um den Arbeitnehmern in dieser dramatischen sozio-ökonomischen Situation beizustehen.

Der OGBL wird auch mit den Arbeitgeberverbänden Kontakt aufnehmen, damit die Firmen des Sektors das Personal aufnehmen können, und den Arbeitnehmern eine Stelle garantieren können.

Der OGBL muss leider feststellen, dass die Mittel, die den Gewerkschaften zur Verfügung stehen wiederum erfolglos waren, und dass eine grundsätzliche Reform aus mehreren Perspektiven, vorrangig sein muss.

Seit langer Zeit, und wenn man die letzten Konkurse betrachtet, wie zum Beispiel Mowo in Bereldange, fordert der OGBL starke legale Mittel, um, wenn es zu Schwierigkeiten kommt, proaktive Schritte einleiten zu können, und das im Bemühen Konkurse zu verhindern und Arbeitsplätze zu retten. Es ist höchste Zeit, sich präventive Mittel zu geben, um die Schwierigkeiten festzustellen und endlich handeln zu können.

Es ist wesentlich, dass die öffentlichen Verwaltungen, die Sozialversicherungen unter anderem, über eine gemeinsame Datenbank verfügen, um die Fälle von ausstehenden Zahlungen bezüglich der Sozialbeiträge oder der Steuern wahrzunehmen, und dass die Sozialpartner darüber im Konjunkturkomitee informiert werden. Die Notwendigkeit, die Zahl der Mitarbeiter in diesen öffentlichen Verwaltungen zu erhöhen ist ersichtlich, um die einzelnen Fälle besser verfolgen zu können.

Außer einer vorbeugenden Politik verlangt der OGBL einen besseren Arbeitnehmerschutz, eine schnellere Prozedur, um die Lohnzahlungsrückstände einzutreiben, eine Anpassung, die aus den Arbeitnehmern die ersten Gläubiger macht, sowie eine Erhöhung der Entschädigungssumme, genannt „Superprivileg“, die zurzeit bei höchstens sechs Mal dem sozialen Mindestlohn liegt. Dies alles, um zu verhindern, dass die Arbeitnehmer, bei Konkurs ihres Arbeitgebers, zu große finanzielle Verluste erfährt.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Bau
am 10. März 2015