Die Presse hat heute Morgen über die Diskussion zum Ausländerwahlrecht berichtet, die am Samstag, dem 21. Juni 2014 in Remich (im CEFOS) anlässlich der 6. nationalen Immigrationskonferenz, die von der Immigriertenabteilung des OGBL organisiert wurde, stattgefunden hat. Um jegliches Missverständnis zu vermeiden, besteht der OGBL darauf, einige Punkte klarzustellen.
An erster Stelle erinnert der OGBL daran, dass er eine demokratische Organisation ist und unterstreicht, dass es am Samstag nur die Immigriertenabteilung des OGBL war, die über das Wahlrecht diskutierte, und nicht der OGBL als Gewerkschaftsbund.
Darüber hinaus möchte der OGBL darauf aufmerksam machen, dass bei der Diskussion, die am Samstag, dem 21. Juni 2014 in Remich stattfand, die Immigriertenabteilung sich klar für „eine breite öffentliche Debatte über das Wahlrecht der Nicht-Luxemburger bei den Parlamentswahlen: aktives und passives Wahlrecht, Bedingungen zur Ausübung des Wahlrechts, welche Fristen… usw.“ ausgesprochen hat (Aktionsprogramm der Immigriertenabteilung 2014-2019).
Die Immigriertenabteilung des OGBL wollte vor allem auf die möglichen Gefahren hinweisen, die das Abhalten einer Volksbefragung zu diesem Thema in sich birgt (Risiko eines populistischen Missbrauchs durch Strömungen, die gegen das Ausländerwahlrecht sind).
Die Immigriertenabteilung hat sich nicht gegen das Organisieren einer Volksabstimmung zum Ausländerwahlrecht ausgesprochen, sondern hat auf das Risiko der Spaltung unserer Gesellschaft bei dieser Frage hingewiesen.
Diese Debatte wird sich innerhalb der nationalen OGBL-Instanzen fortsetzen.
Mitgeteilt vom OGBL am 24. Juni 2014
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