Für einen einzigen Dienstleister der Arbeitsmedizin, geleitet von einer dreigliedrigen Struktur


Der OGBL hat am vergangenen 20. Mai eine Pressekonferenz organisiert, um öffentlich seine Forderungen bezüglich der Arbeitsmedizin vorzustellen. Dies ist ein Dossier, das in seiner Gesamtheit Teil der Kampagne „Ein Sozialpaket für Luxemburg – für bessere Arbeit und ein besseres Einkommen“ ist, und vergangenes Jahr gestartet wurde.
Der OGBL fordert hauptsächlich die Schaffung eines einzigen Nationalen Dienstleisters der Arbeitsmedizin, geleitet von einer dreigliedrigen Struktur. Ein solcher Dienstleister würde den Arbeitsärzten endlich garantieren, dass sie objektiv und autonom arbeiten können. Dies sind unabdingbare Vorbedingungen, um eine Qualitätsdienstleistung zu gewährleisten, deren Kompetenzbereich von Vorbeugung bis hin zur beruflichen Neueingliederung reicht.
Für den OGBL ist die aktuelle Situation unannehmbar. Zuerst gibt es eine Vielfalt von Dienstleistern, wovon jeder seine spezifische Sichtweise hat und die sich also gewissermaßen Konkurrenz machen (sei es in Bezug auf Kosten oder angebotene Dienstleistungen), und das nach kommerziellen Vorgaben. Die Arbeitgeber haben die freie Wahl, sich für den einen oder anderen Dienstanbieter zu entscheiden. Dann ist es so, dass außer der „STM“-Dienstleistung, die von einer dreigliedrigen Struktur geleitet wird, sämtliche anderen bestehenden Dienstleistungen ausschließlich von den Arbeitgebern geleitet werden, wo zwangsläufig die Frage nach deren Neutralität aufkommt.
Der OGBL möchte auch noch unterstreichen, dass die Schaffung eines einzigen Dienstleisters der Arbeitsmedizin es nicht zuletzt ermöglichen würde, die Vorbeugungsarbeit zu verstärken, was seinerseits sicherlich positive Folgen für die Ausgaben der CNS hätte.
Abschließend fordert der OGBL, dass die Arbeitsmedizin neben den körperlichen Beschwerden endlich auch die sozio-psychischen Beschwerden anerkennt, deren Verbindung zu verschiedenen Arbeitsbedingungen nicht mehr bewiesen werden müssen.