Zuständigkeitsübertragung und notwendige Reform
Auf seine Anfrage hin traf der OGBL am 9. Dezember 2022 den Minister für Arbeit, Beschäftigung, Sozial- und Solidarwirtschaft, Georges Engel, in Begleitung von Vertretern des Ministeriums und der Gewerbeinspektion (ITM), um über die Zukunft der Arbeitsmedizin in Luxemburg zu diskutieren.
Beide Seiten haben insbesondere die bevorstehende Übertragung der ministeriellen Zuständigkeit über die Arbeitsmedizin – vom Gesundheitsministerium zum Arbeitsministerium –und deren mögliche Auswirkungen angesprochen.
Der OGBL begrüßt diesen Schritt, da eine Arbeitsmedizin, die den Arbeitnehmern und den Betrieben so nahe wie möglich ist, der Garant ist für eine bessere Vorbeugung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken in der Arbeitswelt. Der OGBL legt jedoch Wert darauf, dass sich der Zuständigkeitswechsel nicht auf einen rein formalen Schritt beschränken darf, sondern auch zu realen Fortschritten führen muss.
Der Minister erklärte, dass er dieser Sichtweise voll und ganz zustimme und versicherte, dass dies auch das Ziel des Zuständigkeitswechsels sei, der von einem echten Willen getragen werde, mittelfristig zu einer modernen Arbeitsmedizin zu gelangen, die den Arbeitnehmern so nahe wie möglich stehe.
Der OGBL legte dem Minister auch seine wichtigsten Forderungen für eine Strukturreform der Arbeitsmedizin vor.
Einer der wichtigsten Punkte betrifft die Funktionsweise des Hohen Rates für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Der OGBL fordert, dass die Arbeitnehmer dort in Zukunft gerechter vertreten sind, aber auch, dass dieses Organ nach Tripartite-Modell funktionieren soll, damit die dort getroffenen Entscheidungen die Interessen der Arbeitnehmer besser widerspiegeln.
Ein weiterer wesentlicher Punkt für den OGBL ist die Schaffung eines einheitlichen arbeitsmedizinischen Dienstes, wobei der heutige multisektorale arbeitsmedizinische Dienst (STM) als Modell dienen soll. Man muss wissen, dass heute, mit Ausnahme des STM, alle anderen in Luxemburg existierenden Dienste ausschließlich von Arbeitgebervertretern verwaltet werden – was natürlich keine unparteiische Arbeitsweise garantiert.
Der STM ist heute der einzige Dienst, der auf einem Tripartite-Modell beruht, das eine gleichberechtigte Vertretung der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und des Staates umfasst. Nur ein Dienst, der in seiner Funktionsweise Unparteilichkeit garantiert, kann den Anspruch auf eine präventive Arbeitsgesundheitsmedizin erheben, die unabhängig und im Interesse aller Akteure handelt.
Der OGBL und der Minister haben außerdem den dramatischen Mangel an Arbeitsmedizinern angesprochen, der derzeit im Land herrscht. Der OGBL schlägt in diesem Zusammenhang vor, in Luxemburg eine spezifische Ausbildung in Arbeitsmedizin einzuführen, damit mittelfristig eine ausreichende Anzahl an spezialisierten Ärzten garantiert werden kann, die der Arbeitsmedizin übertragenen Aufgaben korrekt erfüllt werden können und die Vorbeugung – eine entscheidende Aufgabe – wieder in den Mittelpunkt der Tätigkeit gerückt wird.
Der OGBL richtete auch einen Appell an den Minister, dass der aktuelle Mangel auf keinen Fall zu einer Verschlechterung der Arbeitsmedizin führen darf, die der OGBL nicht akzeptieren könnte. Um den Mangel zu beheben, schlägt der OGBL vor, dass bestimmte Aufgaben von Krankenpflegern und Fachpflegern übernommen werden sollten, damit sich die Arbeitsmediziner auf die Vorbeugung und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz konzentrieren können.
Der Arbeitsminister ließ verlauten, dass er diese Bedenken teilt und versicherte, dass sein Ziel keinesfalls ist, die Aufgaben der Arbeitsmedizin in Frage zu stellen, sondern im Gegenteil, ihre Funktionsweise zu verbessern. Ein Ansatz, den der OGBL nachdrücklich begrüßt.
Der Arbeitsminister informierte die OGBL-Vertreter ebenfalls über seine Absicht, einen nationalen Plan für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz auszuarbeiten, dessen Ziel es ist, alle Aktivitäten in diesem Bereich zu koordinieren sowie kohärente Projekte mit einer echten strategischen Vision auszuarbeiten.
Der OGBL begrüßt diesen Schritt, da ein solcher Plan auch dazu beitragen würde, das Bewusstsein für die Bedeutung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu schärfen. Der OGBL betonte gegenüber dem Minister, dass ein solcher Plan jedoch nur dann realisiert werden kann, wenn er in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern und unter Berücksichtigung der von beiden Seiten vorgebrachten Forderungen ausgearbeitet wird. Der Minister teilte mit, dass er genau so vorgehen wolle und dass die Beratungen mit allen Akteuren stattfinden würden.
Der Minister und der OGBL einigten sich schließlich darauf, diesen konstruktiven Dialog in den kommenden Monaten fortzusetzen und zu vertiefen.
Dieser Artikel erschien ursprünglich in der Zeitschrift Aktuell (#1 – 2023)
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