Auf Anfrage des OGBL-Syndikat Banken und Versicherungen (SBA) fand am Montag abend eine Unterredung mit dem Direktor der ABBL statt. Die Verantwortlichen des Syndikats hatten eine dringliche Unterredung wegen der Geschehnisse der vergangenen Tage betreffend dem Gesetzesprojekt 7024 beantragt.
Die ABBL bestätigt, dass es sich bei dem Gesetzesprojekt 7024 einerseits um eine Umsetzung der europäischen Direktive 2015/751 handelt und andereseits um eine einschneidende Abänderung des Artikels 41 aus dem Gesetz vom 5. April 1993.
Die geplante Abänderung, die es ermöglicht die Kundendaten weltweit an externe Servicedienstleister outzusourcen, wäre zur Umsetzung der europäischen Direktive 2015/751 nicht nötig gewesen. Sie sei allerdings, wenigstens für die ABBL, in Zeiten des Fortschritts, der Digitalisierung und der Robotisierung, unumgänglich für das Luxemburger Finanzwesen. Laut der ABBL ist Artikel 41 in seiner aktuellen Form ein Ausdruck aufwendiger Überreglementierung und falschem Protektionismus, Faktoren, die den Banken unnötigen Aufwand und Geld abverlangen und die nicht dazu beitragen würden, die Attraktivität des Finanzplatzes in Luxemburg zu erhalten.
Die ABBL ist sich bewusst, dass die Folgen einer solchen Gesetzesänderung einen wesentlichen Umbruch für einzelne Unternehmen des Finanzsektors mit sich bringt. Direkt visiert sind die PSF (Professionals of the Financial Sector) Unternehmen, deren Grossteil der Kunden (70 %) aus Banken besteht und die durch die Gesetzesänderung mit ausländischen Anbietern konkurrieren müssen, was bedauerlicherweise zu Stellenabbau führen könnte.
Und welche Folgen hat die Abänderung des Artikels 41 auf die Arbeitsplätze bei den Banken selbst?
Dass auf kurz oder lang viele Bankaktivitäten, wie Kundenverwaltung, Kundenerfassung, Buchungswesen usw., demnach generell alle „Back-office“ Tätigkeiten durch die geplante Abänderung im Gesetzesprojekt 7024 an Drittländer ausgelagert werden könnten, wurde von der ABBL bestätigt.
Die ABBL ist Antragsteller für diese Auflockerung. Durch sie erhofft sich die ABBL neue Chancen für den Finanzplatz Luxemburg. So sollen aufgrund der Folgen des Brexit, Banken und Versicherung dazu gebracht werden, ihren Hauptsitz von London nach Luxemburg zu verlagern.
Dass dabei diese Banken weder mit ihren IT Bereichen, noch sonstigen „Backoffice“ Aktivitäten nach Luxemburg kommen, sondern lediglich mit dem Hauptsitz, stört die ABBL nicht, sie spricht in diesem Fall von „insourcing“.
Die Fragen seitens des OGBL-Syndikat Banken und Versicherungen (SBA) wie hoch die Einschätzungen für die Neugewinnung von Arbeitsplätzen sind und ob diese die potentielle Abwanderung von Arbeitsplätzen durch die Auflockerung des Artikel 41 ausbalancieren, kann die ABBL nicht beantworten. Bis dato liegen keine Studien des sozialen Impaktes vor. Vor kurzem wurde die Arbeitnehmerkammer offiziel mit einer Beurteilung beauftragt.
Das OGBL-Syndikat Banken und Versicherungen (SBA) möchte seinen starken Bedenken und seiner grossen Besorgnis über diese Entwicklung des Finanzplatzes Ausdruck verleihen und bedauert, dass die soziale Komponente betreffend die Sicherung der Arbeitsplätze im Finanzwesen wiederum Opfer wirtschaftlicher Kriterien und weltweiter Profitrendite ist.
Das OGBL-Syndikat Banken und Versicherungen (SBA) hat demnach und besonders aufgrund der Bestätigung, dass diese Gesetzesänderung weit über die Tragweite der PSF (Professionals of the Financial Sector) Unternehmen hinausgeht, erhebliche Vorbehalte gegenüber der Abänderung des Artikels 41 des Gesetzeprojektes 7024.
Das OGBL-Syndikat Banken und Versicherungen (SBA) wird den weiteren Verlauf des Gesetzesptojekt sehr genau und kritisch begleiten und wird gegebenfalls auf allen Ebenen intervenieren zu wissen.
Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Banken und Versicherungen am 29 November 2016
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