Cargolux-Kollektivvertrag

OGBL rettet Prämie in Höhe von 2,75 Monatslöhnen

Der am 25. Februar 2010 im Alleingang und im Hauruck-Verfahren, einseitig vom LCGB unterzeichnete Kollektivvertrag für die rund 1.100 Cargolux-Beschäftigten, wird nun dank des OGBL doch nicht in der Form umgesetzt.
Der OGBL verweigerte die Unterschrift weil mit dem neuen Vertrag die bestehende Gewinnprämie abgeschafft worden wäre. Besagte Prämie kann pro Jahr immerhin bis zu 2,75 Monatslöhne ausmachen. Darüber hinaus hat der LCGB mit seinem Alleingang das Arbeitsgesetz missachtet.
Der christliche Gewerkschaftsbund hielt sich außerdem nicht an die Abmachung vor der Unterschrift die Basis zu konsultieren. Davon wollte der LCGB am 25. Februar, am Tag der Unterschrift also, nichts mehr wissen.
Die Empörung der Cargolux-Belegschaft über das Vorgehen des LCGB war gewaltig!
Am 27. Februar 2010 beantragte der OGBL in einem Schreiben an die Direktion, den Kollektivvertrag sofort neu zu verhandeln und die Gewinnprämie mit einzubeziehen.

OGBL traf Direktion am 2. März

Am 2. März 2010 kam eine Delegation des OGBL zu Gesprächen mit der Cargolux-Direktion zusammen, die sich schließlich bereit zeigte, der Forderung des OGBL Rechnung zu tragen und den Kollektivvertrag nachzubessern. Die Gewinnprämie wird wieder in der Text eingefügt. Noch am selben Tag reichte der OGBL seine Textvorschläge ein, mit welchen sich die Cargolux-Direktion einverstanden zeigte.
Der Form halber findet am 12. März 2010 um 15.00 Uhr eine Zusammenkunft in den Räumlichkeiten der Cargolux statt, bei welcher der neue, umgeänderte Kollektivvertrag, wie vom OGBL vorgeschlagen, unterzeichnet wird.
Der OGBL dankt allen Cargolux-Beschäftigten für die breite Unterstützung. Der Einsatz und die Weitsichtigkeit des OGBL hat sich vollends gelohnt, die Beschäftigten brauchen nicht auf ihre Prämie zu verzichten.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Zivile Luftfahrt
am 5. März 2010