Energiepreise: Auch die Haushalte brauchen Unterstützung!

Der OGBL hat zur Kenntnis genommen, dass Energieminister Claude Turmes und Wirtschaftsminister Franz Fayot sich an die Europäische Kommission gewandt haben, um außerordentliche Beihilfen an die Betriebe zahlen zu können, die besonders von der rasanten Erhöhung der Gas- und Elektrizitätspreise betroffen sind.

Der OGBL wendet sich nicht gegen eine solche Unterstützung der Betriebe. Sie ist angesichts der außerordentlichen Lage auf den Energiemärkten sogar notwendig um die Produktion, und damit ggfs. sogar auch Arbeitsplätze abzusichern.

Der OGBL erinnert aber daran, dass nicht nur die Betriebe unter den Preiserhöhungen bei Gas, Elektrizität, Heizöl, Benzin und Diesel leiden, sondern vor allem auch die Haushalte, die Arbeitnehmer und ihre Familien, insbesondere diejenigen mit niedrigen Löhnen.

Was die Energiekosten für diese Bevölkerungsgruppen anbelangt, hat sich die luxemburgische Regierung noch im Herbst 2021 auf europäischer Ebene gegen jeglichen Eingriff in die Marktmechanismen zur Begrenzung der Preise ausgesprochen. Sie verweist ausschließlich auf die Erhöhung der Teuerungszulage um 200 €.

Diese reicht bei weitem nicht aus, um dem Kaufkraftverlust aufgrund der steigenden Energiepreise entgegen zu wirken. Der OGBL fordert deswegen ein Entlastungspaket für die Haushalte.

Der OGBL erinnert daran, dass die Regierung 2020 aufgrund der Pandemie den Betrag der Teuerungszulage verdoppelt hatte. Die Pandemie ist noch nicht vorbei und die Preise steigen rasant an – der OGBL fordert also, diese Maßnahme rückwirkend auf den 1. Januar 2022 zu wiederholen. Auch verlangt der OGBL, in Richtung einer Erhöhung des Schwellenwerts für die Teuerungszulage zu gehen, damit mehr Personen diese Maßnahme in Anspruch nehmen können.

Es muss verhindert werden, dass angesichts der aktuellen Lage Haushalte, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Gas- und Stromkosten zu bezahlen, ihre Versorgung verlieren. Auch hier sollte vorgesehen werden, dass dies in der aktuellen Situation ausdrücklich ausgeschlossen sein muss.

Der OGBL erinnert auch daran, dass trotz der Überheizung der Preise bei Heizöl, Diesel und Benzin, die Regierung unverändert am Zeitpunkt der Erhöhung der CO2-Steuer zum 1.1.2022 vorgenommen hat. Die zur Kompensation der Karbonsteuer vorgesehenen Steuerkredite wurden jedoch nicht erhöht. Der OGBL fordert aufs Dringlichste dies nachzuholen.

Schließlich spricht sich der OGBL für eine Deckelung der Energiepreise aus, insbesondere des Heizöl- und Gaspreises. Das Beispiel unserer französischen Nachbarn zeigt, dass dies möglich ist.

Um sein Entlastungspaket vorzustellen und damit nicht nur die Betriebe eine Unterstützung erhalten, wird der OGBL bei den zuständigen Ministern Fayot und Turmes eine Dringlichkeitsunterredung anfragen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 9. Februar 2022