Die neuen Bestimmungen, die für die verheirateten Grenzgänger gelten nachdem die Steuerreform in Luxemburg in Kraft getreten ist, werfen regelmäßig immer wieder neue Fragen auf. So stellt sich insbesondere die Frage über die Auswirkungen der Steuerreform auf die trimestriellen Vorschüsse.
Sind sie immer noch aktuell? Müsste die Besteuerung an der Quelle der verheirateten Grenzgänger, die beide in Luxemburg arbeiten und die sich beide für einen Besteuerungssatz entschieden haben (=Gleichbehandlung mit Steuerklasse 2), nicht mittlerweile nahe an der wahrhaftig geschuldeten Steuer liegen?
Nach Vorsprechen bei der Steuerverwaltung (ACD), kann der OGBL bestätigen, dass die trimestriellen Vorschüsse, die die verheirateten Grenzgänger zahlten, von den kompetenten Steuerbüros annulliert wurden, wenn die betroffenen Arbeitnehmer keine Einkommen haben, die der Quellensteuer nicht unterliegen und wenn die per Brief mitgeteilten oder über Guichet.lu beantragten Steuersätze die Gesamtheit ihrer Einkommen betreffen.
Der OGBL teilt ebenfalls mit, dass die betroffenen verheirateten Grenzgänger in Kürze von der ACD ein Schreiben erhalten werden, das über die neue Festlegung der trimestriellen Einkommenssteuervorschüsse für das Jahr 2018 informiert.
Mitgeteilt vom OGBL am 5. Februar 2018
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