Unterredung mit dem Arbeitsminister

„Reclassement“ und Frührente für Schichtarbeit nicht an das Gesundheits- und Sozialwesen angepasst

ORG_DSC04522Auf Anfrage des OGBL-Syndikats Gesundheit und Sozialwesen, fand kürzlich eine Unterredung mit Arbeitsminister Nicolas Schmit statt. Im Hinblick auf die bevorstehende Abstimmung der geplanten Gesetzesreform aller Frührentenregelungen, trafen sich die Vertreter des Syndikats, um ihre Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Beschäftigten des Gesundheit- und Sozialwesen auszudrücken.

In der Tat sind gerade in diesen Bereichen viele Arbeitnehmer körperlich und psychisch schwierigen Arbeitsbedingungen, ebenso wie sehr flexibel gestalteten Arbeitszeitmodellen ausgesetzt. Nicht wenige, die jahrelang regelmäßig Bereitschaftsdienst und Schichtarbeit im Luxemburger Krankenhauswesen geleistet haben, greifen auf die Frührente zurück.

Vor allem die vorgeschlagene Regelung von einem Anteil von 20% Nachtarbeit an der monatlichen Arbeitszeit sind dem OGBL ein Dorn im Auge. Bei einer monatlich durchschnittlichen Stundenzahl wären 4 bis 5 Nächte pro Monat gefordert. Dies kann bei entsprechend strenger Auslegung ein Ausschluss für fast alle Beschäftigten von den Normalstationen sein, die nicht regelmäßig, d.h. Monat für Monat, während 20 Jahren das 20%-Mindestsoll an Nachtarbeit leisten. Außerdem stellt sich das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL die exakte Nachweisbarkeit der geleisteten Schicht- und Nachtarbeit über 20 Jahre als sehr schwierig vor.

Der Arbeitsminister zeigte Verständnis für die Konsequenzen dieser Regelung insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen. Allerdings lehnte er eine Aufbesserung des Gesetzesvorhabens mit der Begründung von dessen prozeduraler Fortgeschrittenheit ab. Andererseits verpflichtete sich Minister Schmit dazu, eine pragmatische Lösung zu der 20%-Regelung in der direkten Behandlung der Anfragen auf die Frührente zu finden.

Zum Thema der „Préretraite solidarité“, der solidarischen Frührente, die mit der in diesem Punkt fragwürdigen Reform abgeschafft werden soll, präzisierte der Arbeitsminister, dass diese bis zum Ende der Dauer des neuen Kollektivvertrages bestehen bleibt. Somit können Anfragen, die bis zum Ende der Frist der beiden Kollektivverträge FHL und SAS eingereicht werden, behandelt und gegebenenfalls gewährleistet werden.

Nicht zuletzt machten die Vertreter des OGBL den Arbeitsminister auf eine klare Diskriminierung aufmerksam, von der Personen, die sich gesundheitlich bedingt im „Reclassement“ befinden, betroffen sind. Einerseits werden durch die Abschlüsse der neuen Kollektivverträge FHL und SAS, viele Ungleichheiten zwischen verschiedenen Berufsgruppen in der Auslegung der Löhne behoben, andererseits ist es für Personen, die sich im „Reclassement“ befinden nicht möglich von diesen Lohnaufwertungen zu profitieren. Somit wird diese Ungerechtigkeit für die betroffenen Arbeitnehmer nicht nur bestehen bleiben, sondern sich noch verschlimmern.

Minister Schmit zeigte Verständnis für dieses Anliegen und sicherte dem OGBL zu, sich dafür einzusetzen, dass diese Diskrimination so schnell wie möglich behoben wird.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen
am 6. November 2017