WSA

Erneuerung des Kollektivvertrags

Die Erneuerung des Kollektiv-vertrags für sämtliche Arbeitnehmer der W.S.A wurde am 7. Mai 2015 zwischen den Gewerkschaften OGBL, mehrheitlich vertreten, und LCGB einerseits und der Firmenleitung der W.S.A andrerseits unterzeichnet.
Die Hauptpunkte des Abkommens sind folgende:

  • Linearlohnerhöhungen von:
  • 1%, mit Wirkung seit dem 1. Januar 2015
  • 0,4% mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016
  • Die Auszahlung einer einmaligen Prämie von 370€ an alle Arbeitnehmer im Dezember 2014
  • Die Überarbeitung des Substitu-tionsplans
  • Einführung einer vereinheitlichten Lohntabelle: die Karrieretabellen werden insoweit angepasst, um die Arbeitnehmer die früher unter dem Arbeiterstatus eingestuft waren, einzubinden
  • Alle anderen Punkte des Kollektivvertrags bleiben unverändert

Der Kollektivvertrag wurde für eine Dauer von drei Jahren unterschrieben, und zwar mit Gültigkeit vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2016.