Anlässlich seiner Sitzung vom 17. Juni hat der Exekutivausschuss des OGBL insbesondere die Situation in den Betrieben und Sektoren analysiert, den sozialen Dialog in den Unternehmen, den Gesetzesentwurf betreffend die Personalvertretungen sowie einen Bericht über die jüngsten Unterredungen mit der Regierung. Er hat sich mit den Empfehlungen auseinandergestzt, die die Europäische Kommission gegenüber Luxemburg im Rahmen des so genannten „Europäischen Semester“ ausgesprochen hat, und sich schließlich mit den Vorbereitungen der Sozialwahlen befasst.
Bausektor: auf dem Weg zum Warnstreik?
Der Exekutivausschuss widmete der Situation im Bausektor ganz besondere Aufmerksamkeit. Nach Anhörung eines ausführlichen Berichts seitens des Zentralsekretärs Jean-Luc De Matteis zögerten die Mitglieder des Vorstands nicht, dem zuständigen Syndikat ihre volle Unterstützung für seine Mobilisierungsschritte im Hinblick auf einen Warnstreik in mehreren Unternehmen vor dem Kollektivurlaub auszusprechen. Die Streikabstimmungen sind im Gange.
Das Syndikat Bau des OGBL wird in zwei Wochen eine öffentliche Erklärung zum Ergebnis der Anhörung der Beschäftigten und zu den Modalitäten eines möglichen Streiks abgeben.
Der Sozialdialog ist in Gefahr!
Der Exektutivausschuss stellt fest, dass in anderen Sektoren und Unternehmen – wie in der Stahlindustrie, der zivilen Luftfahrt und bei Heintz van Landewyck – die Arbeitgeber offensiv das Ziel zu verfolgen scheinen, die von den Beschäftigen und ihren Gewerkschaften im Rahmen von Tarifverhandlungen hart erkämpften Errungenschaften systematisch in Frage zu stellen. Der OGBL hofft, dass diese Vorgehensweise der Arbeitgeber nicht Teil einer konzertierten Behinderungs- und Blockadeaktion ist, ansonsten wird die gewerkschaftliche Antwort, die im Herbst erfolgen wird, ebenfalls konzertiert sein. Der soziale Frieden wird dann kein Aushängeschild mehr sein, mit dem sich unser Land schmücken kann, wenn es versucht, neue Investoren anzulocken! Es dürfte ganz im Interesse der Arbeitgeberorganisationen liegen, die Besonderheiten des luxemburgischen Sozialmodells nicht zerstören zu wollen und zu einer vernünftigen und ernsthaften Praxis des Sozialdialogs zurückzukehren.
In diesem Zusammenhang bittet der OGBL die Regierung und das Parlament, alles daranzusetzen, dass die Änderung des Gesetzes über die Personalvertretungen schnell zustande kommt, wie im Regierungsabkommen von 2009 vorgesehen.
NEIN zu den Empfehlungen aus Brüssel!
In den an Luxemburg gerichteten Empfehlungen aus Brüssel, die auf eine strengere Koordinierung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik abzielen, erkennt der OGBL – immer und immer wieder – die gleichen Lösungsansätze, die in mehreren europäischen Ländern bereits zu wirtschaftlichen und sozialen Katastrophen geführt haben. Die Sparpolitik, die Zerstörung der Kaufkraft und die Behinderung jeglicher Politik zur Stimulierung der Wirtschaftsaktivitäten und der Kaufkraft können nur in einem Misserfolg enden. Der OGBL lehnt die Empfehlungen der Europäischen Kommission, die sich gegen das Rentensystem, den Mindestlohn, die Indexierung der Löhne und Renten, das Arbeitsrecht und vor allem den Schutz der Beschäftigten gegen Entlassung sowie eine bestimmte Kategorie von Gütern und Dienstleistungen wenden, die häufig aus sozialen Gründen von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren, in Bausch und Bogen ab.
Der OGBL ruft die Regierung auf, die luxemburgischen Errungenschaften und Besonderheiten zu verteidigen und unser Sozialmodell mit seinem Rentensystem, der Sozialtransfers und der Sozialhilfe gegenüber der Kommission zu behaupten. Dieses System hat Luxemburg vor der Rezession und einer schweren sozialen Krise bewahrt.
Die Kommission ist auch über die Jugendarbeitslosigkeit besorgt. Diese sei zu hoch (18 %) und müsse im Zusammenhang mit dem oft mangelnden Bildungsniveau der jungen Arbeitslosen gesehen werden. In diesem Zusammenhang fordert der OGBL insbesondere eine allgemeine Infragestellung der Reform der Berufsausbildung, die das Schulversagen und damit die Jugendarbeitslosigkeitsrate noch weiter erhöht.
Darüber hinaus fordert der OGBL die Regierung mit Nachdruck auf, die Vorruhestandsregelung „Solidarität“ (Prérertraite-solidarité) nicht abzuschaffen, sondern zu einem Instrument zu machen, das es einem jungen Arbeitssuchenden ermöglicht, in ein Unternehmen einzutreten, wenn dieses einen älteren Arbeitnehmer drei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Vorruhestand aus Solidaritätsgründen entlassen möchte.
Schließlich hat der OGBL-Präsident das Exekutivkomitee über drei Unterredungen mit der Regierung informiert, davon eine mit dem neuen Familienminister, in deren Rahmen der OGBL erreicht hat, dass die Schulanfangszulage nicht um 30 % gekürzt wird, so wie es die Regierung beabsichtigt hatte bevor der OGBL seine Kindergeld-Petition lancierte.
Mitgeteilt vom OGBL am 18. Juni 2013
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