Quadripartite-Sitzung vom 3. Mai 2017

Femme en blouse blanche prÈparant une perfusionAm 3. Mai 2017 fand die Sitzung des Quadripartite-Vorstands, der von Artikel 80 des Gesetzbuches der sozialen Sicherheit der Handelskammer vorgesehen ist, statt.

Bei der Vorstellung der finanziellen Situation der Nationalen Gesundheitskasse (CNS), geht klar hervor, dass diese 2016 mehr als positiv war, mit einem Bonus von 181,7 Millionen Euro. Diese positive Haushaltssituation bestätigt sich weiterhin für die kommenden Jahre. Auf jeden Fall zeigen die jüngsten Schätzungen für 2017, dass die Einnahmen die Ausgaben um Vieles übertreffen werden, mit einem geschätzten Bonus von etwa 178 Millionen Euro, und einem Gesamtergebnis von fast 500 Millionen Euro im Vergleich zu den 338 Millionen Euro für 2016, mit Rücklagen von etwa 28,8% im Vergleich zu den Ausgaben.

Vor allem die Versicherten und die Patienten haben zur Sanierung der Finanzsituation der CNS beigetragen. Deshalb fordert der OGBL Kompensierungsmaßnahmen beim Leistungskatalog, sowohl in Form von Sach- als auch von Geldleistungen. Im Anschluss an verschiedene Verhandlungssitzungen (Minister für soziale Sicherheit, Vertreter der Verwaltung der CNS, die Sozialpartner, die AMMD), hat der CNS-Vorstand beschlossen, ab dem 1. Januar 2017 verschiedene statutarische Verbesserungen bei den Sachleistungen einzuführen (vgl. Artikel aus dem Aktuell; Ausgabe Nr. 7-2016 [Dezember]) während auf die Anpassungen gewartet wird, bezüglich der Zahn- und der kieferorthopädischen Pflege, die innerhalb der Nomenklaturkommission verhandelt werden.

Der Minister für soziale Sicherheit, Romain Schneider, hat uns darüber informiert, dass die Nomenklaturkommission eingeschaltet wurde, mit neuen Anpassungsforderungen der Nomenklatur an die medizinischen Fortschritte in Bezug auf Zahn- und kieferorthopädische Pflege, und zwar:

  • Die Backenzahnversiegelung – Vorbeugemaßnahme bei Kariesrisiko bei jungen Patienten
  • Die Kostenübernahme ärztlicher Behandlung für Kinder zwischen 4 und 6 Jahren – Vorbeugemaßnahme
  • Die Kostenübernahme der Restauration bei zahnärztlicher Adhäsivtechnik (weißes Zahnrestaurationskomposit) – Da diese Technik zur Standardtechnik geworden ist und den Gebrauch von Amalgam als Füllungsmaterial ersetzt hat.
  • Das Freilegen eines Zahnes durch kieferorthopädische Zahnziehung – Eine gewisse Zahl von eingeschlossenen Zähnen bedürfen einer chirurgischen Freilegung im Vorfeld der Anbringung der kieferorthopädischen Vorrichtung.
  • Die Kostenübernahme bei Zahnimplantaten und bei implantatgetragenen Prothesen.

Wohlwissend, dass diese Dienstleistungen nach Verhandlungen zwischen der CNS und den Vertretern der AMMD beschlossen werden müssen, bestätigt der Minister für soziale Sicherheit, dass die Verhandlungen schnell abgeschlossen sein müssten und so die Versicherten schnellstmöglich davon profitieren können.

In diesem Zusammenhang hat der OGBL unterstrichen, dass diese Verbesserungen nicht wirklich ausreichen, insbesondere im Verhältnis zu den Erhöhungen der finanziellen Beteiligung der Versicherten bei der Gesundheitspflege und zu der aktuellen Finanzsituation der CNS. Eine Arbeitsgruppe wird sich in den kommenden Wochen treffen, um über andere Verbesserungen des Sachleistungskatalogs zu diskutieren und sie auszuhandeln. Der OGBL hat schon mehrere Vorschläge, die er dem Minister für soziale Sicherheit vorlegen will, wie zum Beispiel: Die Kostenübernahme der Alternativ-
medizin wie Osteopathie usw.

Die Gesundheitsministerin Lydia Mutsch hat uns am 3. Mai darüber informiert, dass diese Gesundheitsberufe zuerst geregelt werden müssen, damit medizinische Behandlungen definiert, verhandelt, und schließlich von der CNS zurückbezahlt werden können. Was den Beruf des Osteopathen betrifft, so hat die Ministerin uns versichert, dass ihre Abteilungen im Gesundheitsministerium ihr Bestes tun werden, damit der besagte Beruf, noch vor dem Ende ihrer Legislaturperiode, geregelt wird. Abwarten!

Hier einige nicht erschöpfende Beispiele, die der OGBL bei der Quadripartite vorgeschlagen hat und die unter anderen den Arbeitsgruppen vorgelegt werden:

Die Kieferorthopädie
Der OGBL glaubt, dass jede ärztliche Behandlung, die in der Nomenklatur aufgeführt ist, je nach Bedürfnissen des Versicherten, insbesondere bei älteren Menschen, angepasst werden muss. In diesem Zusammenhang fordert der OGBL die Eintragung der Kostenrückerstattung der Zahn-implantate in die Nomenklatur. Was die kieferorthopädischen Vorrichtungen betrifft, so müssen auch Leistungsverbesserungen bezüglich der Rückzahlungen der Kosten vorgesehen werden, die damit in Verbindung sind.

Augenärztliche Behandlung
Der OGBL fordert nicht nur die Anpassung bezüglich der Kostenrückerstattung und der Fristen die Recht auf Brillengläser und Brillen geben, sondern auch die Kostenrückerstattung bei Kataraktchirurgie (chirurgischer Lasereingriff zur Verbesserung der Sichtstärke).

Drittzahler-Abrechnungsverfahren („Tiers payant généralisé“)
Während der Quadripartite-Sitzung hat der OGBL die Verallgemeinerung des Drittzahler-Abrechnungsverfahrens gefordert, für sämtliche Behandlungen die von Fachärzten im Krankenhausbereich durchgeführt werden, damit der Patient nicht mehr verpflichtet ist, manchmal bedeutende Summen vorzustrecken. Die CNS zahlt dann die Rechnungen direkt, die ihr vom Arzt, beziehungsweise vom besagten Krankenhaus geschickt werden.

Vorbeugemaßnahmen und Wiedereingliederungsmaßnahmen bei Langzeitkrankheiten
Der OGBL hat sich bei der Quadripartite-Sitzung für die Einrichtung von Vorbeugemaßnahmen sowie für eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Ärzten der Arbeitsmedizin und den Kontrollärzten der Sozialversicherung eingesetzt. In diesem Zusammenhang fordern wir eine Verbesserung des therapeutischen Halbzeiturlaubs, oder sogar die Einrichtung einer Prozedur, die den versicherten Arbeitnehmern es erlaubt, über die 52-Wochen-Grenze einer Krankheit während einer Zeitspanne von 104 Wochen hinauszugehen, ohne dass der Arbeitsvertrag von Rechts wegen aufgelöst wird. Diese Maßnahmen müssen nicht nur im Arbeitsrecht sondern auch im Gesetzbuch der Sozialversicherung festgehalten sein.

Die Arbeitsgruppe wird sämtliche Vorschläge und Maßnahmen zur Verbesserung des Leistungskatalogs für die Versicherten analysieren, und eine Bestandsaufnahme dieser Arbeiten wird während der nächsten Quadripartite-Sitzung im Herbst vorgelegt werden. Wir werden es nicht versäumen, Sie darüber auf dem neuesten Stand zu halten.

Ein anderes Thema, das bei besagter Sitzung behandelt wurde, bezog sich auf die „Entwicklung des Kranken-haussektors“, und insbesondere die Bestandsaufnahme des Gesetzesentwurfs über die Krankenhäuser und die Planung im Krankenhaussektor, zur Reform des Krankenhausgesetzes.

Die Arbeiten in der parlamentarischen Gesundheits-, Chancengleichheits- und Sportskommission der Abgeordnetenkammer werden sehr bald abgeschlossen sein. Die Ministerin hat uns erklärt, dass verschiedene Abänderungen nach Stellungnahme des Staatsrates verfasst werden mussten, und das unter Berücksichtigung der Sorgen und der Forderungen unter anderem  der AMMD.

Der Punkt über die krankenhäuslichen Dokumentationsunterlagen wurde ebenfalls diskutiert sowie die sogenannte einheitliche Dokumentation zwingend und unabdingbar ist und der Gebrauch von Klassifizierungs- und Kodifizierungssystemen ICD-10-CM / ICD-10-PCS nicht nur bezüglich der krankenhäuslichen Unterlagen, sondern auch wenn es um Atteste zur Arbeitsunfähigkeit geht sowie andere Atteste/Berichte, wird untrennbar sein, um eine Qualität und Transparenz im Gesundheitssystem und in der Sozialversicherung zu gewährleisten.

Bei diesem Stand der Dinge erlauben wir uns daran zu erinnern, dass das Regierungsprogramm es vorsieht, die Zulage von 66% für ein Zimmer in der 1. Klasse abzuschaffen. Wohlwissend, dass die neuen Einrichtungspläne der Krankenhäuser (Maternité Clinique Bohler, Südspidol, usw.) nur Einbettzimmer vorsehen. Dies ist der neue Standard, der sich in den Krankenhäusern etabliert. Es versteht sich also von selbst, dass die Politik die Möglichkeit für den Arzt abschaffen muss, einem Patienten, der ein Einbettzimmer will, beziehungsweise keine andere Wahl mehr hat als ein Einbettzimmer zu belegen, und dem der Arzt die gleiche Qualität Behandlung zukommen lässt, wie einem Patienten in einem Zweibett- oder Dreibettzimmer, einen Zuschlag von 66% in Rechnung zu stellen.

Ein anderer Punkt, der in der Sitzung behandelt wurde betraf die Notdienste in den Krankenhäusern sowie in den Ärztehäusern (maisons médicales).

Im Anschluss an die letzte Quadripartite-Sitzung vom 26. Oktober 2016, wurde beschlossen, einen Lenkungsausschuss zu gründen, der die Organisation und die Qualität der Notdienste in den Krankenhäusern, ebenso wie in den Ärztehäusern, analysiert.

Seit Oktober 2016 kam der Lenkungsausschuss mehrmals zusammen und konnte mehrere Ideen und Strategien ausarbeiten, um die Notdienste in den Krankenhäusern zu entlasten, wie zum Beispiel:

  • Die Einführung einer Informationskampagne über die Ärztehäuser. Die Aufwertung der Grundversorgung ist in der Tat ein Schritt in Richtung Entlastung der Notdienste.
  • Die Schaffung einer App. Im Herbst 2017 wird eine App online gestellt, damit die Versicherten überprüfen können, welcher Allgemeinarzt frei ist, um einen Termin zu vereinbaren. Dies wird es vermeiden, dass der Patient dazu gezwungen ist einen Krankenhausnotdienst aufzusuchen mit einer Grippe oder einem anderen gesundheitlichen Problem, das von einem Allgemeinarzt behandelt werden kann.
  • Die Einführung eines Konzepts für Gemeinschaftspraxen. Dies wäre eine Lösung um das Angebot der Ärztehäuser zu vervollständigen, die es zurzeit noch nicht landesweit gibt.

Der OGBL hat abermals seine Idee geäußert, die Ärztehäuser in die Krankenhäuser zu integrieren. Ein solches Konzept wurde für die CHL-Kannerklinik (Kinderkrankenhaus) ausgewählt und dort eingeführt. Der OGBL hat darauf aufmerksam gemacht, dass ebenfalls der Mangel an Fachärzten in verschiedenen Bereichen in den Notdiensten und allgemein ausgemerzt werden muss.

Eine erste Bilanz des Lenkungsausschusses wird bei der kommenden Quadripartite vorgestellt, damit erste Maßnahmen und Empfehlungen so schnell wie möglich implementiert werden können.

In diesem Zusammenhang hat der OGBL auch die Problematik der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Notdiensten (S.A.M.U. und Krankenhäuser) hervorgehoben. Die Minister haben zurückbehalten, dass dieses Thema von den Regierungsvertretern – Luxemburg hat zurzeit die Präsidentschaft – während des Rates der Großregion hervorgehoben werden könnte.

Schlussfolgerung
Die bequeme Finanzsituation der CNS wird uns ermöglichen unser Gesundheits- und Sozialversicherungssystem auf eine ganz verantwortungsvolle und vernünftige Art und Weise zu verbessern. Dies ist nicht nur im Interesse der Versicherten sondern im Interesse aller Akteure des Systems. Der OGBL wird aktiv in den eingerichteten Arbeitsgruppen mitarbeiten und wird die Interessen der gesamten geschützten Bevölkerung vertreten, die der: Kranken- und Mutterschaftsversicherung Luxemburgs unterstehen.

In diesem Sinn wird der OGBL darauf achten, dass die großen Prinzipien respektiert werden, und zwar, dass alle Versicherten Zugang behalten zum qualitativ hohen Gesundheits- und Pflegesystem.