Was Ende August 2019 angekündigt wurde, hat der Verwaltungsrat der RTL-Gruppe in seiner Sitzung vom letzten Mittwoch beschlossen: die Konzernzentrale (RTL Group s.a.) in Luxemburg wird von 112 Arbeitsplätzen auf deren 18 reduziert. Somit werden 94 Arbeitsplätze der Konzernführung auf Kirchberg abgebaut, also ganze 84%! Grund: angekündigte Restrukturierungsmaßnahmen sollen zu Kosteneinsparungen beitragen… und das bei einem Rekordgewinn von mehr als 400 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2019.
Verstoß gegen bestehende Abkommen zwischen Regierung und der RTL-Gruppe? In einem Abkommen, das am 31. März 2017 zwischen der luxemburgischen Regierung einerseits und RTL Group, CLT-UFA und Bertelsmann andererseits unterzeichnet wurde, wird unter anderem die Verankerung der Konzernzentrale in Luxemburg geregelt. Der Teil des Dokuments betreffend diese Verankerung wurde von den unterzeichnenden Parteien als geheim eingestuft und die Inhalte sind nicht einmal den Abgeordneten als Kontrollorgan zugänglich. Es ist aber bekannt, dass die Regierung Regeln festgelegt hat, die absichern, dass der Konzern seine Führungsstruktur nicht ins Ausland verlagert. Minister Bettel antwortete am 2. Oktober 2019 auf eine parlamentarische Frage des Abgeordneten Mosar: „In diesem Abkommen ist als Bedingung unter anderem festgehalten, dass der Standort Luxemburg als Konzernzentrale erhalten bleibt.“ Es handelt sich hierbei also um eine der vertraglichen Verpflichtungen der RTL-Gruppe, damit der Luxemburger Staat bis 2023 jährlich bis zu 10 Millionen Euro an öffentlichen Geldern für das luxemburgische Fernsehprogramm von RTL zur Verfügung stellt.
Die Personaldelegation und die Gewerkschaften OGBL und LCGB fragen sich zu Recht, ob der Standort Luxemburg als Konzernzentrale noch abgesichert ist, wenn nur noch 18 von heute 112 Mitarbeitern bei RTL Group s.a. verbleiben sollten. Dies könnte bedeuten, dass verschiedene Abteilungen unbesetzt wären oder aus nur noch einem Mitarbeiter bestehen würden. Hat die Regierung 2017 ein Abkommen unterzeichnet in welchem auch eine leere Hülle (Briefkastenfirma) als Konzernzentrale in Luxemburg möglich wäre?
In Anbetracht der Einbindung des Luxemburger Staats und der finanziellen Bedeutung für die Steuerzahler, sowie in Anbetracht der äußerst hohen Zahl an betroffenen RTL-Mitarbeitern, fordern die Personaldelegierten und die Gewerkschaften die Parteien des Abkommens auf, umgehend die Geheimhaltung des Dokuments aufzuheben. Dies wird erlauben zu überprüfen, ob die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen und die 94 Entlassungen einen Verstoß gegen die vertraglichen Bestimmungen darstellen.
Sozialdialog – nein danke! Nach mehreren Treffen mit der Konzernleitung, in welchen die Personaldelegierten eine ganze Reihe von Fragen aufwarfen, auf die sie zum Teil nur unvollständige oder unbefriedigende Antworten erhielten, verfassten sie eine schriftliche Stellungnahme, die unter anderem festhält, dass
Die Personaldelegation und die Gewerkschaften sind der Meinung, dass der Beratungsprozess für den Verwaltungsrat und das Management eine reine Formsache war und die Entscheidung für eine Restrukturierung schon vorher feststand. Versteht RTL Group s.a. diese Vorgehensweise als Sozialdialog? Deshalb fordern sie den Verwaltungsrat und das Management auf, ihnen gemäß Luxemburger Arbeitsgesetz eine schriftliche Begründung zukommen zu lassen, in welcher mitgeteilt wird, welches die ganz konkreten Gründe waren, die dazu führten, dass die kritische Stellungnahme der Personaldelegation verworfen wurde.
Es kündigen sich schwierige Verhandlungen für einen Sozialplan an. Über ihren Rechtsanwalt teilte die RTL Group s.a. der Personaldelegation und den Gewerkschaften OGBL und LCGB mit, dass die Verhandlungen für einen Sozialplan betreffend 94 Entlassungen in der Woche vom 14. Oktober 2019 beginnen sollen.
Auf Grund eines falschen Verständnisses von „Sozialdialog“ durch das Management stellen sich die Personaldelegierten und die Gewerkschaften auf schwierige und komplizierte Verhandlungen ein.
Die Personaldelegation, der OGBL und der LCGB fordern:
Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Druck, Medien und Kultur – FLTL am 7. Oktober 2019
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