Frauentag des OGBL

Im Zeichen der Gleichstellung der Frauen in der Arbeit

Der am 17. November 2011 von der Frauenabteilung des OGBL organisierte Frauentag hatte eine zahlreiche Zuhörerschaft von Delegierten, Symphatisantinnen und Symphatisanten sowie Militantinnen und Militanten im Festsaal der Maison du Peuple in Esch versammelt. Neben der gewerkschaftlichen Willkommensrede von Vera Spautz, der Präsidentin der Frauenabteilung, dem gutgefüllten Aktivitätsbericht, vorgetragen von Danièle Nieles, die innerhalb des geschäftsführenden Vorstands des OGBL für die Frauenpolitik und die Frauenabteilung verantwortlich zeichnet, einem sehr engagierten Vortrag von OGBL-Generalsekretär André Roeltgen über die Armut, wurde nachfolgende Resolution einstimmig von den Delegierten angenommen.

 

Resolution

Gleichstellung von Frauen in der Beschäftigung!
Der Kampf wird fortgesetzt!

Fakt ist, dass Mädchen sich seit Jahren hartnäckig für die gleichen Ausbildungswege entscheiden – oft mit negativen Konsequenzen für ihren beruflichen Werdegang. Damit unterstützen sie auch die horizontale Segregation des Arbeitsmarktes.
Um dem entgegenzuwirken, brauchen wir sowohl für Mädchen als auch für junge Frauen eine bessere Berufsberatung, Bildungswege und Arbeitsplätze in zukunftsorientierten Berufen.

Fakt ist auch, dass durchschnittlich 17% der Frauen Mindestlohnbezieherinnen sind – gegen 9% der Männer. Dies trifft vor allem für die weiblichen Beschäftigten des Gaststättengewerbes, des Handels und der kollektiven und privaten Dienstleistungen zu. Hier beziehen 46% der Frauen – 27% und 25%, den Mindestlohn.

Wir müssen, im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen, unsere ganze Energie auf die Umsetzung von nichtdiskriminierenden Entlohnungsmodellen verwenden, damit Frauen endlich das verdienen was sie verdienen.

Um die Anzahl der „Working Poor“, die Armut die immer mehr Arbeitnehmerinnen aber auch Arbeitnehmer trifft, zurückzuschrauben, dürfen wir nicht nachgeben und weiter fordern, dass der Mindestlohn erhöht wird, die staatlichen Sozialtransfers garantiert sind und dass alle Familienzulagen sowie die Zulage beim Eltern-urlaub an die allgemeine Lohn- und Gehälterentwicklung angepasst werden. Um endlich die Diskriminierung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger abzuschaffen, müssen all diese Leistungen ihnen zugestanden werden.

Fakt ist des Weiteren, dass Frauen, wegen ihrer Positionierung auf dem Arbeitsmarkt, weniger verdienen als Männer. Sie haben in der Gesamtheit niedrigere Qualifikationen als Männer. Ihre Betriebszugehörigkeit ist kürzer und dementsprechend verfügen sie, wegen Unterbrechungen der Laufbahn, über insgesamt weniger Berufserfahrung. Sie haben in den Betrieben niedrigere hierarchische Stellungen und weniger Verantwortungen als Männer.

Der Zugang für Frauen zur inner- und außerbetrieblichen Weiterbildung und gegebenenfalls zur Umschulung muss schnellstens verbessert werden.
Wir müssen weiterhin Arbeitszeitmodelle verhandeln, die eine ausgewogene Aufteilung der beruflichen und familiären Aufgaben erlauben und die es Frauen ermöglichen ihre Berufstätigkeit weiterzuführen, auch wenn sie Mutter werden.

Die gesamte Gesellschaft ist in der Pflicht sich dafür einzusetzen, dass das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen, an Ganztagsschulen für Kinder jeden Alters, aber auch an Alten- und Pflegeeinrichtungen erhöht wird, damit Frauen ebenfalls an Bildung und Weiterbildung teilhaben und berufstätig werden und bleiben können. Es versteht sich von selbst, dass diese Einrichtungen und Schulen qualifiziertes Personal beschäftigen  und qualitativ hochwertige Dienste anbieten müssen.