OGBL-Syndikat Hüttenindustrie und Bergbau – Resolution vom 14. Oktober 2020

RESOLUTION

Am 10. September 2020 informierte ArcelorMittal die Personalvertreter und die Arbeitnehmer über seine Absicht, ein Sparprojekt anzugehen, hinter dem sich ein Umstrukturierungsplan versteckt, der zu einem Personalabbau von 15% führen würde. Dies entspricht dem Abbau von 578 Vollzeitarbeitsplätzen an den verschiedenen Standorten des Landes. Von Anfang an hat das Unternehmen mitgeteilt, dass es beabsichtigt, mit den Personalvertretern und der Regierung Gespräche im Rahmen eines Tripartite-Prozesses und unter Nutzung der verschiedenen zur Verfügung stehenden Instrumente aufzunehmen. Wenn keine Lösungen gefunden werden, ließ das Unternehmen auch wissen, dass es nicht ausschloss, auf einen Sozialplan und damit auf Entlassungen zurückgreifen zu müssen.

IMG_5556Angesichts dieser Situation und unter Hinweis auf die Gefahr von Entlassungen forderte der OGBL unverzüglich die Aufnahme von Tripartite-Gesprächen, um alle Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Umstrukturierungsplan in Erwägung zu ziehen. Am 14. September 2020 luden die Minister für Arbeit und Wirtschaft ArcelorMittal und die Gewerkschaften unverzüglich ein, um die beiden Seiten nach den Ereignissen und den verschiedenen Ankündigungen anzuhören.

Ein erstes offizielles Treffen der Tripartite, bei dem ein grundlegender Rahmen für künftige Diskussionen über den Umstrukturierungsplan festgelegt wurde, fand am 6. Oktober 2020 statt. Ein nächstes Treffen ist bereits für Mitte November geplant. In der Zwischenzeit werden Arbeitsgruppen zusammenkommen, die sich mit den verschiedenen Elementen der Angelegenheit befassen werden.

IMG_5550Der OGBL, als Mehrheitsgewerkschaft auf der Ebene des Stahlsektors und innerhalb von ArcelorMittal, hat beschlossen, alle seine Delegierten und Militanten am 14. Oktober 2020 zu einer Sitzung der Syndikatsleitung einzuberufen, um das Dossier eingehend zu analysieren und die nächsten Schritte für die bevorstehenden Diskussionen vorzubereiten. Nach einer Debatte nahmen die Delegierten im Namen der luxemburgischen Standorte (Verwaltungen, Belval, Bissen, Differdange, Dommeldange, Rodange) folgende Resolution an, in der sie für folgende Punkte stimmten:

  1. Die Erhaltung der luxemburgischen Stahlstandorte und -strukturen und vor allem der dort beschäftigten Arbeitnehmer sowie eine Verpflichtungserklärung zu einer zukunftsorientierten Industriepolitik, die den Austausch und die Modernisierung der Anlagen garantiert.
  2. Die Aufrechterhaltung der nicht direkt stahlbezogenen Standorte und Strukturen (Sitz und Büros) und vor allem der damit verbundenen Arbeitsplätze sowie eine Verpflichtungserklärung zugunsten der betroffenen Abteilungen.
  3. Die Einführung einer Investitionspolitik durch die Aufstellung und Umsetzung eines Industrieplans mit dem Ziel, die Stabilität der nationalen Stahlindustrie zu gewährleisten und die bestehenden Produktionsanlagen zu erweitern, um die Zukunft der Stahlindustrie in Luxemburg unter Berücksichtigung von Umweltfragen zu sichern.
  4. Eine Beschäftigungsgarantie für alle Arbeitnehmer und demnach die Aufrechterhaltung des Beschäftigungsmodells, wie es in der Vergangenheit Bestand hatte. Sämtliche Instrumente (Vorruhestand, Neueinstufungseinheit, Kurzarbeit, Weiterbildung usw.) müssen genutzt werden, um Entlassungen und einen Sozialplan, der zu Entlassungen führt, zu vermeiden. In diesem Zusammenhang muss der Vorruhestand für alle möglich sein.
  5. Die Einführung eines Fortbildungs- und Erstausbildungsplans zur Neuorientierung der Arbeitnehmer, um den Herausforderungen der veränderten Arbeitsmethoden und der Digitalisierung gerecht zu werden, aber auch um ihnen neue Perspektiven zu bieten. Zum Ausgleich für die angekündigten Abgänge, darf die Ausbildung und Unterstützung von Neueinstellungen keinesfalls vernachlässigt werden.
  6. Das Aufgeben und die Reduzierung des Outsourcings, dessen Ziel es ist, die bisher von unseren Arbeitnehmern ausgeführten Arbeiten zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmer an andere Unternehmen zu vergeben.
  7. Die Blockierung und Reduzierung von Reorganisationen, die mit der Verlagerung von Aktivitäten ins Ausland oder dem Abbau von Positionen durch die Zusammenlegung von Dienstleistungen verbunden sind, mit dem alleinigen Ziel der Kostensenkung ohne Berücksichtigung der Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer und für das ordnungsgemäße Funktionieren der Organisation.
  8. Eine langfristige Tripartite-Vereinbarung, die einen Rahmen bietet und die versprochene Investitionspolitik, den ausgearbeiteten Industrieplan, die erhaltenen Verpflichtungen und Garantien sowie sämtliche Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer abdeckt.
  9. Die volle Aufrechterhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen aller Arbeitnehmer. Wie in der Vergangenheit muss das Abkommen eine Lohngarantie enthalten, um jeglichen Lohnverlust zu vermeiden. Gleichzeitig müssen Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz ein wesentlicher Bestandteil des Ansatzes sein, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen erhalten bleiben.
  10. Die Verpflichtung des Unternehmens, die derzeit bestehenden Regelungen und Organe für die Arbeitnehmervertretung beizubehalten, um einen guten Sozialdialog und eine qualitativ hochwertige Mitbestimmung zu gewährleisten, mit dem Ziel, die Interessen der Arbeitnehmer bestmöglich zu vertreten.

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Wir machen den Stahl!

Zusammen sichern wir die Zukunft der Stahlindustrie!

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>> Sitzung der Syndikatsleitung vom 14. Oktober 2020 OGBL Syndikat Hüttenindustrie und Bergbau – RESOLUTION (PDF)

>> Trade union leadership of 14 October 2020 OGBL Steel and Mining Union – RESOLUTION (PDF)

>> Direction syndicale du 14 octobre 2020 Syndicat Sidérurgie et Mines de l’OGBL – RESOLUTION (PDF)