Die Wirtschaft boomt, die Profite und Renditen ebenfalls. Die Staatsfinanzen sind, wie gehabt, gesund. Und für 2018? Gleiches Bild laut den Vorhersagen von allen, ob vom STATEC, der Europäischen Kommission oder der OECD.
Was man alles tun könnte.
Man könnte die Kaufkraft der Bevölkerung stärken.
Indem man für die unteren und mittleren Schichten die Steuerlast senkt. Noch einmal? Ja, warum denn nicht? War doch die Steuerreform von 2016 bestenfalls die Rücknahme der vorausgegangenen Steuererhöhungen. Und die kalte Progression der Steuern hat ihre kaufkraft fressende Wirkung wieder aufgenommen und wird mit der allmählich wieder ansteigenden Inflation weiter an Fahrt gewinnen. Wer dem entgegensteuern will, könnte jetzt die automatische Anpassung der Steuertabelle an die Preisentwicklung einführen. Indem man den Steuereintritt nach oben verschiebt, könnte man den Mindestlohnverdiener von den direkten Steuern befreien und die Steuerlast für die unteren und mittleren Einkommen insgesamt leicht absenken.
Man könnte die Teuerungszulage anpassen, die sich seit ihrer Einführung im Jahr 2009 aufgrund ihrer Nichtindexierung um 16% entwertet hat.
Man könnte endlich das Gesetz einführen, das die periodische automatische Anpassung der Familienzulagen an die Entwicklung des Medianlohns vorsieht. Ja, wo bleibt denn dieses Gesetz? Zu diesem hat sich die Regierung verpflichtet, und zwar in dem Abkommen vom 28. November 2014 anlässlich des Konflikts mit den Gewerkschaften über das überflüssige Sparpaket mit dem irrwitzigen Namen „Zukunftspak”. Will die Regierung sich des Wortbruchs schuldig machen? Man könnte dann, wie eigentlich vorgesehen, eine Anpassung bei den Familienzulagen vornehmen.
Der Wirtschafts- und Sozialrat hat vor kurzem der Regierung sein Gutachten über den gesetzlichen Mindestlohn abgeliefert. Man könnte die fällige strukturelle Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns jetzt vornehmen. Das wäre gut für die Lebensbedingungen der untersten Einkommensschichten und für die Stärkung der wirtschaftlichen Binnennachfrage. Und es wäre das Zeichen für eine gerechtere Verteilung der Produktivitätsgewinne in Luxemburg.
Man könnte die Reallöhne in Luxemburg verbessern. Dies nachdem jetzt ebenfalls von der OECD festgestellt wurde, dass sich in Luxemburg eine Schere zwischen der Entwicklung der Reallöhne und der Produktivitätssteigerung aufgemacht hat.
Man könnte eine einmalige Anpassung bei den Renten beschließen. Als Ausgleich für die völlig ungerechtfertigte Nur-Teilanpassung anlässlich der Rentenreform. Man könnte für die Jugend im Rahmen der Renten die Schüler- und Studentenarbeit und Praktika anerkennen.
Man könnte aufgrund praller Kassen bei der Gesundheitskasse wesentliche Verbesserungen bei den Leistungen für die Versicherten machen.
Angesichts der Unfähigkeit der Politik und der Arbeitgeberseite trotz boomender Wirtschaft das schwerwiegende Problem der Arbeitslosigkeit im Alter zu lösen, wäre es angebracht, das überflüssige Gesetzesvorhaben über die Abschaffung der „Préretraite-solidarité“ zu den Akten zu legen.
Man könnte die seit Jahren geforderte Reform für bessere Arbeitnehmerrechte im Konkursfall eines Betriebs auf den Instanzenweg bringen. Man könnte eine bessere Absicherung der Arbeitsplätze und der Arbeitnehmerrechte über die ebenfalls seit sehr langem geforderten gesetzlichen Reformen in Bezug auf die Sozialpläne und der „Plans du maintien dans l’emploi” erreichen. Dies wären, neben dem Neue-Wege-Beschreiten bei der beruflichen Fort- und Weiterbildung, sehr wichtige Schritte im Rahmen der Diskussionen über die Digitalisierung der Wirtschafts- und Berufswelt. Man könnte den Schutz der Arbeitnehmer vor der Überwachung mittels Datenerhebung im Betrieb stärken, statt sie zu schwächen.
Man könnte den Vorschlag des Arbeitsministers für die Einführung eines 10-tägigen Vaterurlaubs umsetzen.
Im Rahmen der Diskussionen über eine bessere Harmonisierung von Arbeits- und Privatleben könnte man über den Weg des branchenübergreifenden Sozialdialogs ein zukunftsweisendes Abkommen über die gesetzlichen und tarifvertraglichen Rahmenbedingungen für die Einführung von Arbeitszeitkonten machen. Die Vorschläge, die der OGBL seit Monaten der Arbeitgeberseite vorlegt, entsprechen weitgehend jenen, die kürzlich im Gesetzesvorhaben für die Beamten im öffentlichen Dienst zurückbehalten worden sind. Falls sich jetzt keine Einigung in der Verhandlung zwischen dem OGBL und der UEL finden sollte, wird der OGBL von der Politik eine kurzfristige gesetzliche Initiative einfordern.
Die wirtschaftlichen und öffentlichen Mittel und Spielräume sind vorhanden, um sozialen Fortschritt durchzusetzen. Was man tun könnte, sollte jetzt gemacht werden. Der Ball liegt bei der Politik und bei den Arbeitgebern.
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