Im Anschluss an die verschiedenen Sitzungen der Arbeitsgruppe, bestehend aus Gewerkschaften, Luxair-Generaldirektion und Vertretern der 3 Ministerien, hat die Luftfahrt Tripartite am 7. Oktober 2020 die Zahlen zum Personalüberhang sowie die verschiedenen von den Sozialpartnern diskutierten Maßnahmen analysiert. Nach einer konstruktiven Unterredung konnte eine grundsätzliche Einigung gefunden werden.
Auch wenn ein erheblicher Personalüberschuss von 600 Mitarbeitern aus den Analysen hervorging, so wird die gefundene Einigung es ermöglichen, die Hälfte davon durch Vorruhestandsregelungen aufzufangen. Für die restlichen Mitarbeiter wird eine Wiedereingliederungszelle (CDR) eingerichtet, um sie entweder intern bei Luxair oder extern bei anderen Unternehmen, beim Staat oder den Gemeinden unterzubringen. Dies geschieht über einen effizienten und individualisierten Ausbildungsplan und/oder mittels einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung.
Das Tripartite-Abkommen beinhaltet außerdem eine Beschäftigungsgarantie und dass das Unternehmen während der Laufzeit der Vereinbarung keine Entlassungen aus nicht personenbedingten Gründen vornehmen kann. Die Einzelheiten der Vereinbarung müssen noch ausgearbeitet und anschließend den verschiedenen statutarischen Instanzen der Gewerkschaftsorganisationen zur Validierung vorgelegt werden.
Die Tripartite-Parteien haben sich darauf geeinigt, dass der Kollektivvertrag integraler Bestandteil dieser Einigung ist und dass er für den Zeitraum von 2021-2023 verlängert wird. Dieser Verlängerung betrifft alle Errungenschaften mit Ausnahme der Lohnerhöhungen, die ausgesetzt werden, es sei denn, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens würde sich normalisieren. Was den Lohnausfall der Beschäftigten in der CDR betrifft, so wird dieser teilweise durch zusätzliche Ruhetage ausgeglichen oder im Falle eines wirtschaftlichen Aufschwungs vom Unternehmen bezahlt.
Das nächste Treffen der Luftfahrt-Tripartite ist für den 9. November 2020 anberaumt, um die gefundene Einigung nach Validierung des Textes zu unterzeichnen.
Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Zivile Luftfahrt am 8. Oktober 2020
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