Stahltripartie: Eine prinzipielle Einigung wurde erzielt – es kommt zu keinem Sozialpan

Bei der Tripartite am 15. Dezember 2020 wurde eine prinzipielle Einigung zwischen der luxemburgischen Regierung, der Direktion von ArcelorMittal und den Vertretern der vertragschließenden Gewerkschaften erzielt. Die endgültige Vereinbarung, die eine Beschäftigungsgarantie für die Arbeitnehmer von ArcelorMittal und die Aufrechterhaltung der Stahlstandorte und -strukturen in Luxemburg für einen Zeitraum von 5 Jahren (2021-2025) festschreibt, wird zu Beginn des nächsten Jahres ausgearbeitet.

Zur Erinnerung: Diese Tripartite-Vereinbarung ist die unmittelbare Folge der Entscheidung von ArcelorMittal, einen Sparplan zur Verbesserung der Rentabilität durchzuführen, hinter dem ein Restrukturierungsplan steht, der zu einer Reduzierung der Belegschaft um 15 % führen soll. Dies entspricht der Streichung von 536 Vollzeitstellen (von 3514) an den verschiedenen Standorten im Land, darunter Differdingen, Dommeldingen, Esch-Belval, Rodingen, die Verwaltung (Luxemburg und Esch/Alzette) und Bissen.

Heute und morgen: eine Beschäftigungsgarantie für alle Arbeitnehmer

Der OGBL, die Mehrheitsgewerkschaft im Stahlsektor und bei ArcelorMittal Luxemburg, hat von Anfang an ein Tripartite-Treffen gefordert, um die Arbeitsplätze zu erhalten und das Unternehmen zu Investitionen zu verpflichten, damit die Standorte und Produktionsmittel erhalten bleiben und die Anlagen modernisiert werden, um der Stahlindustrie in Luxemburg eine Zukunft zu garantieren.

Durch den Stellenabbau entsteht während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung ein Personalüberhang. Zusätzlich zu den geplanten natürlichen Abgängen (Pensionsabgänge, Vorruhestandsregelungen für Schichtarbeiter und sonstige Abgänge) haben die Parteien vereinbart, von Anpassungsvorruhestandsregelungen („préretraite-ajustement“) Gebrauch zu machen. Es wird geschätzt, dass etwa 240 Arbeitnehmer von einem vorzeitigen Ausscheiden profitieren können, wodurch die Auswirkungen des Restrukturierungsplans abgeschwächt werden. Darunter fallen vorerst alle Arbeitnehmer mit dem Geburtsjahr 1964 oder früher, die während der gesamten Laufzeit des Vertrags davon Gebrauch machen können. Spätere Jahre können berücksichtigt werden, wenn die Sozialpartner zustimmen und sofern sie von den zuständigen Instanzen validiert werden.

Gleichzeitig werden alle Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, in die neue „Cellule de reclassement“ (CDR) integriert. Obwohl die CDR sich in der Vergangenheit bewährt hat, spricht sich der OGBL für die Einrichtung einer „CDR 2.0“ aus, mit dem Ziel, Arbeitnehmer zu begleiten, um sie schnellstmöglich wieder einem nachhaltig abgesicherten Arbeitsplatz zuzuweisen. Nach Angaben von ArcelorMittal könnten hier fast 280 Arbeitnehmer potenziell betroffen sein. Die Sozialpartner haben sich darauf geeinigt, alle ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen: befristete  Einsätze außerhalb des Betriebs, vorübergehende Überlassung von Arbeitskräften, Weiterbildung und asonstiges, um den Rückgriff auf Kurzarbeit zu vermeiden. Es liegt auf der Hand, dass die Arbeitnehmer in der CDR auch bei der Ersetzung von Abgängen vorrangig behandelt werden.

Was die Verträge mit Subunternehmern betrifft, so hat der OGBL die Aussetzung verschiedener Vorhaben erreicht. Infolgedessen wurde das Outsourcing in Bezug auf 60 Vollzeitarbeitnehmer ausgesetzt, was fast der Hälfte der ursprünglichen Vorhaben entspricht.

Aufrechterhaltung aller Standorte und Sicherung der Zukunft der luxemburgischen Stahlindustrie

Der OGBL hat von Anfang an Investitionen gefordert, um die Zukunft der Arbeitsplätze und Aktivitäten des Unternehmens auch über die Vertragsdauer hinaus zu sichern. Diese Investitionen stellen Garantien dar, dass das Vorhaben von den Personalvertretern begleitet wird. In diesen Punkten haben sich die Ministerien dem OGBL angeschlossen und fordern nicht nur Verpflichtungen, sondern auch Garantien für den Fall, dass die eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden. So verpflichtete sich ArcelorMittal nach langen Diskussionen, zwischen 165 und 202,5 Millionen Euro zu investieren. Die erste Zahl ist ein Minimum, um die Beibehaltung der Produktionsmittel zu garantieren, einschließlich eines Minimums von 65 Millionen, um die Standorte mit Schlüsselprojekten zu verstärken. Die Arbeitnehmervertreter und die Regierung haben außerdem Garantien erhalten, dass der Hauptsitz von ArcelorMittal in Luxemburg und die dazugehörigen Aktivitäten erhalten bleiben. Ein starkes Signal kam auch von Regierungsvertretern, die forderten, dass das Unternehmen einen Teil der Beihilfe zurückzahlen muss, falls es die eingegangenen Verpflichtungen nicht einhält. Dies ist auch ein Bestandteil der OGBL-Forderungen auf nationaler Ebene, die eine Rechenschaftspflicht von Unternehmen, die Beihilfen erhalten, verlangt.

Obwohl einige schon lautstark sein Ende ausgerufen hatten, bekräftigte das Unternehmen sein Vorhaben, den Standort Dommeldingen zu erhalten. Für den OGBL muss ein Industrieplan entwickelt werden, um die Existenz dieser Maschinenwerkstatt für die luxemburgischen Stahlwerke zu gewährleisten, wie es für alle Stahlwerke der Fall sein wird. Generell hat der OGBL vorrangige Investitionen identifiziert und wird sich auf alle zukünftigen Projekte konzentrieren, um die Stahlindustrie von morgen aufzubauen.

Für den OGBL beginnt die Arbeit gerade erst

Der OGBL macht keinen Hehl aus seiner Enttäuschung über die Entscheidung, einen durch das Streben nach höherer Rentabilität motivierten Stellenabbau vorzunehmen, ohne dabei die schädlichen Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Die Unterzeichnung dieser Tripartite-Vereinbarung bietet den Arbeitnehmern von ArcelorMittal dennoch eine gewisse Atempause bezüglich ihrer Existenz und ihrer Zukunft.

Der OGBL bleibt dennoch wachsam und wird sicherstellen, dass die Interessen aller ArcelorMittal-Arbeitnehmer während der gesamten Vertragsdauer verteidigt werden. Dies schließt die volle Beibehaltung der geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen ein. Gesundheit und Sicherheit müssen ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts sein, um das Wohlbefinden bei der Arbeit zu gewährleisten. Diese Elemente sind Teil der Überlegungen und werden die Entscheidungsfindung des OGBL bei den verschiedenen zukünftigen Umstrukturierungen beeinflussen.

Abschließend möchte der OGBL den Einsatz und das Engagement der luxemburgischen Regierung hervorheben, die es ermöglicht haben, diese Einigung zu erreichen, die garantiert, dass die Stahlindustrie Teil von Luxemburg ist und bleiben wird.