Nach dem Scheitern der Verhandlungen über die Richtlinie zu Plattformarbeitern unter der spanischen Ratspräsidentschaft der Europäischen Union (EU) erlitt die belgische Ratspräsidentschaft den gleichen Rückschlag wie ihre Vorgängerin, da die erzielte vorläufige Einigung nicht die erforderliche Mehrheit erhielt. Ein echter Schlag für Millionen von Plattformarbeitern, aber auch für die belgische Ratspräsidentschaft, die sich bemüht hatte, endlich Fortschritte zu erzielen und den missbräuchlichen Praktiken einiger digitaler Plattformen wie Uber und Deliveroo ein Ende zu setzen.
Laut einer Studie der Europäischen Kommission arbeiten derzeit rund 28 Millionen Menschen über eine digitale Plattform. Diese Zahl könnte bis 2025 auf 43 Millionen ansteigen[1]. Von diesen 28 Millionen Arbeitnehmern arbeiten schätzungsweise 5,5 Millionen als Scheinselbstständige und sind daher mit prekären Arbeitsbedingungen konfrontiert und haben keinen Zugang zu sozialem Schutz. Die vorgeschlagene Richtlinie über Plattformarbeitnehmer, die den Zielen der Europäischen Charta der sozialen Rechte entspricht, wäre ein Hoffnungsschimmer für diese Scheinselbständigen gewesen, die zu Recht ihr Recht auf einen Arbeitnehmerstatus und damit auf bessere Arbeitsbedingungen, einen angemessenen Sozialschutz, bezahlten Urlaub und einen angemessenen Mindestlohn fordern.
Die längst überfällige Richtlinie sorgt seit ihrem Vorliegen immer noch für hitzige Diskussionen, Reaktionen und Blockaden seitens einiger Mitgliedsstaaten.
Am 13. Dezember 2023 gab die spanische EU-Ratspräsidentschaft bekannt, eine vorläufige Einigung über den Text erzielt zu haben. Letztendlich konnte der vorgeschlagene Text nicht einmal diskutiert werden, da einige Mitgliedstaaten (Frankreich, Italien, Irland, Finnland, Griechenland, Ungarn und Schweden) angekündigt hatten, sich der Abstimmung zu widersetzen. Nach diesem gescheiterten Versuch wurde das Dossier Anfang des Jahres an die belgische Ratspräsidentschaft übergeben. Auch hier schienen die Fortschritte mit der Anfang Februar erzielten vorläufigen Einigung mehr als vielversprechend. Nachdem es gelungen war, einige widerstrebende Mitgliedstaaten ins Boot zu holen, sorgte eine Sperrminorität aus Estland, Griechenland, Deutschland und Frankreich schließlich dafür, dass die Abstimmung über die vorläufige Einigung trotz zahlreicher Zugeständnisse erneut scheiterte.
Im Mittelpunkt der Debatte steht die Kontroverse um die so genannte “gesetzliche Vermutung der Arbeitnehmereigenschaft”, ein Mechanismus, der es ermöglichen würde, Scheinselbstständige wieder als Arbeitnehmer einzustufen. Hinzu kommt der starke Einfluss von Lobbyisten, die die Mitgliedstaaten dazu drängen, die Vereinbarung fallen zu lassen.
Trotz dieses erneuten Scheiterns begrüßen der OGBL und der LCGB die Initiative der Europäischen Kommission sowie die jüngsten Versuche der spanischen und belgischen Ratspräsidentschaft, das Dossier voranzubringen. Sie begrüßen insbesondere die Haltung der Mehrheit des Europaparlaments und der meisten Regierungen, einschließlich der alten und der neuen Luxemburger Regierung.
Das wachsende Phänomen der Plattformen ist seit einiger Zeit auch in Luxemburg zu beobachten. Einige von ihnen, wie Wedely, Goosty, Foozo und Miammiam, gehören mittlerweile zum alltäglichen Bild. Kürzlich wurde angekündigt, dass Wolt, ein Lieferdienst für Lebensmittel und Waren, der bereits in 29 Ländern aktiv ist, nach Luxemburg kommen wird. Wie andere große Plattformen auch, verkauft Wolt sein Geschäftsmodell unter dem Vorwand, seinen Mitarbeitern mehr Flexibilität und Unabhängigkeit zu bieten. Dass dieses Modell mit der Prekarisierung von Arbeit, der Überwachung von Arbeitnehmern durch digitale Plattformen und Sozialdumping einhergeht, wird nicht erwähnt. Bislang kann man sich über diese Plattformen nur sein Essen liefern lassen. Bald wird man auch andere Waren wie ein Telefonkabel bestellen können, wie der CEO von Wolt Luxemburg erklärt [2]. Die Gefahr, dass das Geschäftsmodell dieser Unternehmen auf andere Dienstleistungen ausgeweitet wird, ist groß und darf keinesfalls unterschätzt werden.
Die Arbeitnehmerkammer (CSL) hat einen Gesetzesvorschlag zu Plattformarbeitnehmern ausgearbeitet und der luxemburgischen Regierung vorgelegt. Die Regierung hat der Abgeordnetenkammer diesen nicht vorgelegt mit der Begründung, dass man sich auf die EU-Richtlinie stützen müsse, deren Verabschiedung damals kurz bevorstand.
Angesichts der aktuellen Umstände und der Tatsache, dass der Richtlinienvorschlag auf die lange Bank geschoben wird, sind der OGBL und der LCGB der Meinung, dass die Abgeordnetenkammer den Gesetzesvorschlag der CSL diskutieren und einen nationalen Rahmen zum Schutz der sozialen Rechte und der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer auf digitalen Plattformen schaffen sollte.
Mitgeteilt vom gemeinsamen europäischen Sekretariat des OGBL und des LCGB (SECEC) am 21. Februar 2024
[1] Bericht der Europäischen Kommission über die Folgenabschätzung zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten von Plattformen (9.12.2021), Online: < https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021SC0397 >, (Zugriff am 19.02.2024).
[2] Palms Jeff, Wolt zieht nach Luxemburg, 19.02.2024, Online: < https://paperjam.lu/article/wolt-s-installe-au-luxembourg >, (Zugriff am 19.02.2024).
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