Der OGBL, als gewerkschaftlicher Wortführer bei Auchan Retail Luxembourg (12 von 13 Sitzen in der Personaldelegation) und der LCGB haben am 12. Mai 2023 mit der Auchan-Direktion ein Abkommen über die Erneuerung des Kollektivvertrags, der für die 1.219 Beschäftigten des Unternehmens gilt, unterzeichnet.
Der neue Kollektivvertrag wird 36 Monate lang gelten, d.h. vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025.
Der Vertrag, der nach mehrmonatigen Verhandlungen unterzeichnet wurde, aktualisiert vor allem die Lohntabelle, die größtenteils von der Entwicklung des sozialen Mindestlohns eingeholt worden war. Dank dieser Anpassung werden die Beschäftigten von Lohnerhöhungen zwischen 35 und 90 Euro pro Monat profitieren. Im Januar 2025 sind außerdem weitere Lohnerhöhungen von bis zu 25 Euro pro Monat vorgesehen.
Der Vertrag sieht zum ersten Mal feste Lohnabstände zwischen den verschiedenen Positionen in der Lohntabelle vor. Dadurch wird künftig verhindert, dass die Tabelle vom sozialen Mindestlohn eingeholt wird, und es wird auch sichergestellt, dass sich alle Löhne weiterentwickeln, wenn der soziale Mindestlohn steigt.
Das Abkommen sieht außerdem eine Erhöhung des Zuschlags für Sonntagsarbeit von 70% auf 80% vor, mit Ausnahme von sechs Sonntagen pro Jahr, die mit 220% vergütet werden.
Außerdem wurde ein zusätzlicher Tag Betriebszugehörigkeitsurlaub für Arbeitnehmer*innen mit mehr als 25 Dienstjahren gewährt. Darüber hinaus wird das Anti-Belästigungsverfahren überarbeitet.
Schließlich wird in den kommenden Wochen ein Inflationsgutschein in Höhe von 75 Euro an alle Mitarbeiter*innen ausgezahlt.
Während der gesamten Verhandlungen hat die OGBL-Delegation das Personal stark eingebunden. Ein erster Vorschlag der Direktion, der keine festen Abstände in der Lohntabelle vorsah, wurde von einer großen Mehrheit der Beschäftigten abgelehnt. Nach dieser Abstimmung hatte die Direktion einen verbesserten Vorschlag unterbreitet.
Der OGBL möchte dem gesamten Personal für seinen Einsatz danken und das vorbildliche Engagement der Personaldelegierten hervorheben. Der OGBL freut sich im Übrigen über ein hervorragendes Abkommen, das die Kaufkraft des Personals nachhaltig stärkt.
Mitgeteilt von der Gewerkschaft Handel des OGBL, am 12. Mai 2023
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