Nach jahrelangen Verhandlungen haben die Gewerkschaften OGBL und LCGB, der Verband NVGL sowie der Schöffenrat der Stadt Luxemburg einen neuen Kollektivvertrag für 1.600 Arbeitnehmer der Stadt Luxemburg unterschrieben.
Die vertragschließenden Gewerkschaften konnten nach langen Verhandlungen mit dem Schöffenrat einen modernen attraktiven Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer der Stadt Luxemburg unterzeichnen.
Die Verhandlungspartner bekennen sich eindeutig zu einem Paradigmenwechsel indem der neue Kollektivvertrag mehreren neuen Anforderungen der Arbeitswelt Rechnung trägt.
Der neue Text wurde an die gegenwärtigen Arbeitsbedingungen angepasst und präsentiert sich in einer neuen koordinierten Fassung. Darin enthalten ist eine klare Strukturierung u.a. der Arbeitszeiten- und Ruhezeitenreglung, der Urlaubsbestimmungen, des Arbeitszeitkontos („Compte épargne-temps“, der Rentenzulage, der Sicherheits- und Gesundheitsregeln am Arbeitsplatz sowie die sexuelle und moralische Belästigung am Arbeitsplatz.
Neu verhandelt wurde das Recht auf Abschalten, das für eine bessere Work-Life-Balance sorgt. Es wurde insbesondere festgehalten, dass keine disziplinarischen Maßnahmen bei Nichtbeantwortung von Anrufen oder Mails während den Ruhe- und Urlaubszeiten angewendet werden können.
Darüber hinaus sind die Lohnbestimmungen folgendermaßen aufgewertet geworden:
Das vergangene Modell basierte auf 12 Lohngruppen, welches eine Mehrzahl an Karriereentwicklungen aufzeigte. Der neue transparente Karriereüberblick in 6 Laufbahnen ermöglicht nun eine einfache Laufbahnklassifizierung, die eine gerechte Lohnpolitik aller Arbeitnehmer garantiert. Auch ein Wechsel in eine andere Laufbahn gestaltet sich verständlicher. Desweitern sind die Laufbahnen der Beschäftigten mit Behindertenstatut, die sich in einer Begleitmaßnahme befinden, dem neuen Laufbahnmodell gleichgestellt.
Diese qualitative wie auch finanzielle Aufwertung des Kollektivvertrags trägt zur Wertschätzung der Arbeit der Beschäftigten der Stadt Luxemburg bei.
Der Kollektivvertrag hat eine Gültigkeitsdauer vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025.
Mitgeteilt am 21. Februar 2023
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