Die Entwicklung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der beiden Kollektivverträge SAS und FHL hängt seit Jahrzehnten (durch den Artikel 28) von der Entwicklung des Gehälterabkommens und Reformen der Löhne und Arbeitsbedingungen im Öffentlichen Dienst ab. Beim Staat wurde im März 2015 ein neues Abkommen, nach jahrelangen Verhandlungen und dem Hinauszögern der Inkraftsetzung, abgeschlossen. Dieses neue Abkommen sieht neben einer Einmalzahlung von 0,9%, einer Erhöhung des Punktwerts um 2,2%, auch eine neue Struktur der Gehälter vor. Die Auszahlung der 0,9% Einmalzahlung und die Punktwerterhöhung von 2,2% ist mittlerweile beim Staat schon ausbezahlt worden. Beide Kollektivverträge sind gekündigt, und die Verhandlungen laufen. Beim SAS-Kollektivvertrag besteht die Paritätische Kommission, die das Gesamtvolumen des Abkommens beim Staat berechnen soll, aus Vertretern von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und der Regierung. Trotz Zusicherungen seitens der Regierung, dass die Kommission 2016 schnellstens tagen soll, haben wir bis jetzt noch immer keinen Termin für eine erste Sitzung der Paritätischen Kommission bekommen. Beim FHL-Kollektivvertrag besteht die Paritätische Kommission nur aus der Fédération des Hôpitaux und den Gewerkschaften. Diese tagt, allerdings birgt die Berechnungsmethode des Gesamtvolumens einiges an Konfliktpotenzial. Der OGBL hat in der paritätischen Kommission des FHL-Kollektivvertrags eine Berechnungsmethode vorgelegt, die vorsieht die alte Laufbahn beim Staat mit der neuen Laufbahn beim Staat zu vergleichen und die prozentuale Aufwertung auf eine Lebenslaufbahn zu berechnen. Die FHL ist mit der Berechnung des OGBL nicht einverstanden, weil sie Angst hat, dass die Mehrausgaben nicht vom Staat bzw. den Krankenkassen im Rahmen des „Budget Globale“ gegenfinanziert werden, und schlägt deswegen eine andere Rechnungsart vor, die nicht dem Artikel 28 entspricht, aber wesentlich billiger wird. Die FHL wollte in der Sitzung ihres Verwaltungsrats am Dienstag, dem 22. März entscheiden, ob sie das Berechnungsmodell des OGBL annimmt oder auf ihrem eigenen Berechnungsvorschlag beharrt. Dies sollte dann den Gewerkschaften am nächsten Tag mitgeteilt werden. Anstatt uns ihre Position zu der Berechnungsfrage mitzuteilen, hat uns die FHL am 23. März folgenden Vorschlag unterbreitet: – die Revalorisierung der Laufbahnen auf Eis zu legen, bis eine politische Entscheidung der Regierung bei den Verhandlungen des SAS-Kollektivvertrags auf dem Tisch liegt – ein Zwischenabkommen zu unterschreiben, um die Anwendung des FHL-Kollektivvertrages nach dem 30.06.2016 zu sichern – provisorisch einen Teil der finanziellen Vergütungen aus dem Gehälterabkommen beim öffent-lichen Dienst auszubezahlen Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnen dieses Vorschlags wird von den effektiven und stellvertretenden FHL-Delegierten des OGBL, der Mehrheitsgewerkschaft in diesem Sektor, in der Tarifkommission genommen. Diese Tarifkommission, zu der wir alle Personaldelegierten aufrufen, daran teilzunehmen, findet am 14. April statt. Wie auch immer die Entscheidung ausfallen wird, die Mobilisation für die Laufbahnen des OGBL wird weitergehen! Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL fordert die Aufwertung der Gesundheits- und Sozialberufe. Diese Aufwertung für die wir jahrzehntelang mit den Beschäftigten der betroffenen Berufsgruppen gekämpft haben und die in der Zwischenzeit beim öffentlichen Dienst stattgefunden hat, muss nun auch endlich im SAS- und im FHL-Kollektivvertrag umgesetzt werden. Es wurde bereits zu viel Zeit verloren. Wir werden Euch schnellstmöglich über weitere geplante Aktionen informieren. Haltet Euch bereit, wir zählen auf Eure Unterstützung!
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