Unter den verschiedenen Dossiers hat ganz besonders das über die Arbeitszeitorganisation die Aufmerksamkeit des Nationalvorstands auf sich gezogen. Am 18. Februar soll eine neue Sitzung im Rahmen des permanenten Arbeits- und Beschäftigungsausschusses (CPTE) zwischen Regierung, UEL und den Gewerkschaften stattfinden, im Hinblick einer möglichen Reform des jetzigen Gesetzes (PAN-Gesetz). Die UEL, die bloß darauf aus ist, die Reglementierung über die Arbeitszeit noch mehr zu zerschlagen, lehnt bis jetzt den Sozialdialog ab und hält an ihren maximalen und übertriebenen Forderungen fest. Der Nationalvorstand lehnte die Blockadehaltung der Patronatsvertreter zu diesem Thema ab. Darüber hinaus unterstreicht der OGBL – so wie es die Regierung in Erinnerung gerufen hat –, dass die Reform des PAN-Gesetzes nicht in Verbindung zur Reform des Elternurlaubs steht, so wie es die UEL versucht glaubhaft zu machen.
Seinerseits hat der OGBL immer wieder im Rahmen dieser Verhandlungen Vorschläge unterbreitet. Das jetzige Gesetz ist nicht gut, und es muss dementsprechend verbessert werden, indem es den Arbeitnehmern mehr Schutz bezüglich ihrer Arbeitszeiten gewährt, so wie eine Arbeitszeitreduzierung (insbesondere durch die Einführung der 6. gesetzlichen Urlaubswoche). Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, sagt sich der OGBL dazu bereit, eine Verlängerung der Referenzperiode auf drei Monate in Erwägung zu ziehen. Dies impliziert jedoch unbedingt für den OGBL, dass die Gesetzgebung über die Arbeitszeiten besser geregelt wird (insbesondere im Rahmen des Arbeitsorganisationsplans – POT), damit die Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern nicht frei ausgeliefert sind. Der OGBL hat eine ganze Reihe von detaillierten Vorschlägen dahingehend gemacht. Was schließlich die Gleitzeiten betrifft, so besteht der OGBL darauf, dass die Einführung sowie die Umänderung dieser systematisch auf Betriebsebene entschieden werden müssen, und zwar nach dem Mitbestimmungsprinzip.
Außer diesem schwierigen Dossier, kam der Nationalvorstand auf das Reformprojekt der Familienzulagen zurück, das in der Abgeordnetenkammer eingereicht wurde. Ein Projekt, mit dem der OGBL zurzeit nicht einverstanden sein kann, insbesondere wegen der substantiellen Verluste, die die Eltern von mehr als einem Kind erfahren würden, jedoch auch, weil das Gesetzesprojekt immer noch keinen periodischen Anpassungsmechanismus der Leistungsbeträge vorsieht (die Regierung hat sich jedoch im Abkommen des 28. Novembers 2014 dazu verpflichtet). Die Diskussionen mit der Regierung werden in diesem Dossier fortgeführt.
Was die angekündigte Pflegeversicherungsreform anbelangt, hat kürzlich eine OGBL-Delegation sich mit dem Sozialminister getroffen. Der OGBL hat es nicht verpasst, dem Minister mit Nachdruck mitzuteilen, dass er sich kategorisch gegen die Verschlechterung der Dienstleistungen wehrt ebenso wie gegen jegliche Einführung eines pauschalen Finanzierungssystems, das „Pflegeklassen“ schafft. Darüber hinaus hat der OGBL eine Serie von punktuellen Verbesserungsvorschlägen gemacht, und hat mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die Pflegeversicherung keineswegs einer grundlegenden Reform bedarf. Der Minister hat seinerseits angekündigt, dass er demnächst ein Gesetzesvorprojekt unterbreiten wird, in dem er den Forderungen und Kritiken des OGBL Rechnung tragen wird.
Eine OGBL-Delegation hat sich ebenfalls kürzlich mit der Gesundheitsministerin zusammengesetzt, um sich mit ihr über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu unterhalten. Der OGBL fordert unter anderem die Schaffung eines einheitlichen Nationalen Gesundheitsdienstes, der von allen drei Seiten verwaltet wird. Eine solche Dienststelle würde endlich den Arbeitsmedezinern ermöglichen, in vollständiger Objektivität zu arbeiten, und würde so sämtliche Entgleisungen und Missbräuche, die zurzeit üblich sind, und für die Gesundheit und die Sicherheit der Arbeitnehmer schädlich sind, verhindern. Das Ergebnis dieses Treffens war für den OGBL, der es nun vorhat, seine Kampagne zu diesem Punkt in den kommenden Wochen zu verschärfen, nicht zufriedenstellend.
Der Nationalvorstand hat darüber hinaus das Gesetzesprojekt zum Elternurlaub sowie den familienbedingten Urlaub überprüft, die beide vom OGBL begrüßt werden.
Schließlich haben die Gespräche bezüglich der wichtigen und notwendigen Steuerreform, die die Regierung angekündigt hat, noch nicht begonnen. Der OGBL hat in diesem Zusammenhang die Initiative mit der CGFP ergriffen, und hat mit der Regierung Kontakt aufgenommen, damit diese Diskussionen so schnell wie möglich anfangen und damit die Gewerkschaften bei deren Ausarbeitung mit einbezogen werden, so wie es die Regierung versprochen hat. Die Hauptforderung des OGBL im Rahmen dieser Reform bleibt eine steuerliche Erleichterung für die kleinen und mittleren Einkommen.
Der Nationalvorstand wird bei seiner nächsten Sitzung, die auf den 22. März festgelegt ist, eine neue Auswertung zum Stand der verschiedenen Dossiers vornehmen.
Die wirtschaftliche und soziale Lage im Fokus
Nach dem letzten von der NGO Oxfam veröffentlichten Jahresbericht über die Ungerechtigkeiten in der ganzen Welt, entspricht das gesamte Vermögen der 62 reichsten Menschen auf der Welt mittlerweile dem, was die 3,6 Milliarden der ärmsten Menschen der Erde besitzen. Zwischen 2010 und 2015 haben die 62 größten Vermögen um 45% zugenommen. Die 3,6 Milliarden ärmsten Frauen und Männer der Welt hingegen haben 38% ihrer Lebensunterhaltungsmittel verloren. Die Entwicklung dieser Ungerechtigkeiten hebt, für den OGBL, klar hervor, dass die Zunahme der Kapitalerträge total und unerhört unverhältnismäßig im Vergleich zur Entwicklung der Arbeitseinkommen ist. Laut IWF wird der Wirtschaftsaufschwung 2016 in Europa schwach sein (zwischen 1,7 und 2%), obwohl der Erdölpreis (niedrig), der Wert des Euro (schwach) und die Darlehenszinsen (niedrig) den Aufschwung weitest-gehend begünstigen müssten. Das wahre Hindernis für den Wirtschaftsaufschwung, wie es der OGBL abermals mit Nachdruck unterstrichen hat, bleibt der gewaltige Mangel an Investitionen, den es in Europa gibt, und der die geringe Binnennachfrage direkt beeinflusst.
Was insbesondere Luxemburg betrifft, so haben die letzten vom Statec veröffentlichten Zahlen abermals die OGBL-Analysen bestätigt. Die öffentlichen Finanzen sind bei guter Gesundheit, und das trotz des Rückgangs der Einnahmen aus den Akzisen und der Mehrwertsteuer in Bezug auf den E-Commerce, der mehr als ausgeglichen wird durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer (+358 Millionen Euro), und der direkten Besteuerung der Haushalte (+360 Millionen Euro) getragen wird. Der 2015 in Luxemburg festgestellte Aufschwung, müsste schließlich die 5% überschreiten, wobei die Kaufkraft der privaten Haushalte geschwächt wurde, die Reallöhne stagnierten und die Ungleichheiten vertieft wurden. Zuletzt, was den leichten Rückgang der Arbeitslosigkeit betrifft, der Ende des Jahres festgestellt wurde, so bemerkt der Statec, dass dieser vorwiegend dem wirtschaftlichen Aufschwung zu verdanken ist sowie der Zunahme der Zahl der Beschäftigungsmaßnahmen.
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