Vor kurzem fand ein erstes Gespräch seit der Regierungsbildung zwischen der Abteilung Hochschulwesen und Forschung der OGBL-Branchengewerkschaft SEW und dem zuständigen Minister Claude Meisch statt. Die OGBL-Delegation wurde von Zentralsekretär Fréderic Krier angeführt und setzte sich aus Personaldelegierten der Universität Luxemburg, der öffentlichen Forschungszentren LIH, LISER und LIST, sowie des Max-Planck-Instituts zusammen, so dass der Sektor insgesamt vertreten war.
Die Unterredung umfasste sowohl die im Koalitionsabkommen festgelegten Prioritäten der Regierung als auch die Forderungen des OGBL.
Als einzige repräsentative Gewerkschaft, die in diesem Sektor tätig ist (der LCGB stellt in diesem Bereich keine Kandidaten mehr auf), forderte der OGBL in die das Hochschulwesen und die wissenschaftliche Forschung betreffenden Strategiediskussionen eingebunden zu werden.
Da vorgesehen ist, die diesen Sektor betreffenden Gesetze aufzuschnüren und ggf. abzuändern, nutzte der OGBL die Gelegenheit, um dem Minister seine gezielten Gesetzesänderungsvorschläge zu unterbreiten.
Ganz besonders bestand der OGBL darauf, dass die Personalvertreter der öffentlichen Forschungszentren (CRP) an den Sitzungen der zuständigen Verwaltungsräte mit Stimmrecht teilnehmen können, so wie dies bereits im Universitätsrat („Conseil de gouvernance“) der Fall ist. Der Minister hat zugesagt, im Falle einer Änderung des die CRPs betreffenden Gesetzes diesen Punkt berücksichtigen zu wollen.
Was das vor kurzem abgeänderte Gesetz betreffend die Universität Luxemburg anbelangt, hat der OGBL drei Änderungsanträge gestellt:
– Eine Klärung der Situation der Forscher und Ex-Lehrbeauftragten ohne Doktorgrad, die im Gesetz nicht mehr vorkommen, obwohl solche Personen Teil des Personals sind und die Uni weiterhin Personen in einem solchen Verhältnis rekrutiert. Insbesondere stellt sich das Problem für die sogenannten „Research (and development) Specialists“, die von der Uni als „technisches Personal“ eingestuft wurden, die aber parallel dazu verständlicherweise gemäß dem Arbeitsrecht weiterhin als Forscher gelten. Die Vertreter des Ministeriums wiesen darauf hin, dass die Einstufung der Mitarbeiter die Befugnis der Universität sei. Allerdings wären sie dazu bereit, der Frage nachzugehen, in wie fern hier eine punktuelle Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen notwendig wäre.
– Die im Gesetz vorgesehene zweijährliche individuelle Beurteilung, die in der Praxis nicht durchführbar ist, durch die vorherige globale Beurteilung zu ersetzen.
– Die Stärkung der Vertretung des Verwaltungs- und Finanzpersonals sowie der technischen Mitarbeiter im Universitätsrat (die im vorherigen Gesetz besser geregelt war).
Der OGBL begrüßte den im Regierungsprogramm angekündigten Willen, der Prekarisierung des Forscherstatuts entgegenzuwirken und langfristige Laufbahnperspektiven in diesem Sektor zu fördern.
Des Weiteren wies der OGBL auf die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen verschiedener Kategorien von Beschäftigten sowie auf die beunruhigende Serie von individuellen Entlassungen im Universitätsbetrieb hin, eine Situation, die sicherlich nicht zu einem entspannten Arbeitsklima beiträgt.
Dazu kommen noch die anhaltenden Anbindungsprobleme des Standorts Esch-Belval an den öffentlichen Transport und an Parkplätze. In diesem Zusammenhang begrüßte der OGBL den Willen der Regierung, eine Forderung des OGBL umsetzen zu wollen und letztlich alle Universitätsabteilungen und alle Forschungszentren auf zwei Standorten zusammenzuführen, und zwar in Esch-Belval und Luxemburg-Kirchberg.
Die anderen angesprochenen Themen betrafen u.a. die notwendige Verbesserung der Koordinierung zwischen der Universität und den CRPs, die Einführung eines gemeinsamen Zusatzrentensystems für den gesamten Sektor sowie den Wunsch der Regierung die Zahl der Professorinnen zu erhöhen.
Die zwei Parteien kamen überein, sich regelmäßig auszutauschen.
Mitgeteilt vom Syndikat Erziehung und Wissenschaft des OGBL am 6. März 2019
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