In einem Kontext, der von wachsenden finanziellen Herausforderungen für die Nationale Gesundheitskasse (CNS) geprägt ist, hat der OGBL seine Kräfte mit den anderen im CNS-Verwaltungsrat vertretenen Gewerkschaften gebündelt, um gemeinsam die Rechte der Versicherten zu verteidigen und unabdingbare Strukturreformen einzufordern. So wurde mit dem LCGB, der CGFP und der FGFC im Hinblick auf die Quadripartite im November 2024 ein koordiniertes Vorgehen eingeleitet, um die Gesundheits- und Sozialversicherungsministerin auf die Notwendigkeit konkreter und sofortiger Maßnahmen hinzuweisen. Die Kranken- und Mutterschaftsversicherung, ein Eckpfeiler unseres Sozialversicherungssystems, sieht sich heute mit einem besorgniserregenden strukturellen finanziellen Ungleichgewicht konfrontiert. Die Ausgaben steigen mit einem durchschnittlichen Anstieg von 8 % pro Jahr schneller als die Einnahmen, die nur um 5 % steigen.
Die Situation ist umso beunruhigender, als mehrere Verpflichtungen, die die Regierung in der Vergangenheit, insbesondere in den Jahren 2016 und 2017, eingegangen ist, immer noch nicht erfüllt wurden. Dazu gehören die Verbesserungen bei der Zahnpflege und den Sehhilfen, die zu den Hauptforderungen des OGBL gehören.
Zu diesen angekündigten, aber nie umgesetzten Verbesserungen gehören z.B.: die Einführung eines Tarifs für Zahnkompositen (die sogenannte „weiße Füllung“), eine Übernahme der Kosten für Implantate oder auch eine Verkürzung der Erneuerungsdauer von Zahnprothesen, die Übernahme der Kosten für die refraktäre Chirurgie oder auch generell höhere Rückerstattungen oder kürzere Rückerstattungsfristen für Brillen und Kontaktlinsen. Angesichts dieser Herausforderungen und der absoluten Notwendigkeit, die finanzielle Situation der Krankenversicherung zu sichern, hat der OGBL zusammen mit den anderen Gewerkschaften einen klaren Forderungskatalog ausgearbeitet, um unter anderem die Hauptausgaben der Kasse wieder auf die Übernahme der Leistungen zu konzentrieren.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die wiederkehrenden Defizite und der negative Trend bei den Reserven der CNS auch auf eine widernatürliche Verwendung von Sozialbeiträgen zurückzuführen sind, insbesondere die Übernahme von Kosten durch die CNS, die in Wirklichkeit nicht in den Anwendungsbereich der CNS fallen und daher eher dem Staatshaushalt angelastet werden sollten.
Die Kosten für den Mutterschaftsurlaub sind ein Paradebeispiel für Ausgaben, die der Staat der CNS ungerechtfertigterweise auferlegt. Der Teil dieser Kosten, der bis 2010 vom Staatshaushalt getragen wurde, soll durch eine Dotierung gedeckt werden, die jedoch bei weitem nicht ausreicht, um die tatsächlichen Kosten zu decken, die die CNS in diesem Bereich zu tragen hat. Seit ihrer Einführung im Jahr 2011 ist die Höhe dieser Dotierung bei 20 Millionen Euro eingefroren, während sich die jährlichen Kosten mittlerweile auf fast 40 Millionen Euro belaufen müssen. Die Gewerkschaften schätzen, dass sich die zusätzlichen Kosten, die der CNS im Zeitraum 2011-2024 entstanden sind, auf rund 150 Millionen Euro belaufen.
In diesem Zusammenhang fordern die Gewerkschaften, dass die der CNS gesetzlich auferlegte Kostenbeteiligung von 20 % an den mobilen und immobilen Investitionen der Krankenhauseinrichtungen ebenfalls vom Staatshaushalt übernommen werden soll, da die Krankenhausplanung in den Zuständigkeitsbereich des Staates fällt.
Diese Forderungen, die auf eine Konzentration der Ausgaben der CNS auf ihr Kerngeschäft abzielen, nämlich die Übernahme von Geldleistungen (z.B. Krankengeld) und Sachleistungen (z.B. Rückerstattung von Pflegeleistungen und Arztrechnungen oder Kostenübernahme für Medikamente), decken sich im Übrigen mit den ersten Schlussfolgerungen, die anlässlich der Sitzung der Quadripartite vom 23. Juni 2023 im Hinblick auf eine bessere Trennung zwischen den staatlichen Investitionen und denen der CNS gezogen wurden.
Die Vertreter des OGBL spielten in diesem Zusammenhang eine aktive Rolle in der Quadripartite vom 6. November 2024, anlässlich der sie ihre Bedenken äußerten und klare Antworten von der Gesundheits- und Sozialministerin forderten. Obwohl ausführliche Gespräche stattfanden, brachten die Gewerkschaftsvertreter ihre Enttäuschung über den Mangel an angekündigten konkreten Maßnahmen zum Ausdruck. Diese Unzufriedenheit veranlasste die im Verwaltungsrat des CNS vertretenen Sozialpartner, um ein weiteres Gespräch mit der Ministerin zu bitten, wobei sie feste Zusagen und einen klaren Zeitplan für die Umsetzung der notwendigen Reformen forderten.
Trotz anfänglicher Frustrationen trug der Druck, den der OGBL zusammen mit den anderen Sozialpartnern ausübte, dennoch Früchte und ermöglichte es, mehrere wichtige Zusagen zu erreichen. So erklärte sich die Ministerin bereit, einen Gesetzesvorentwurf auszuarbeiten, um die CNS von einigen ungerechtfertigten Lasten zu befreien. Sie verpflichtete sich, den Haushalt der Kranken- und Mutterschaftsversicherung zu sanieren, insbesondere im Hinblick auf die Geldleistungen, die an die tatsächlichen Kosten der Mutterschaft gebunden sind, und die Abschreibungskosten für bewegliche und unbewegliche Investitionen der Krankenhäuser, sofern diese der Krankenhausplanung entsprechen und nicht von der öffentlichen Hand finanziert werden.
Darüber hinaus äußerte die Ministerin ihren Willen, den Dialog mit den Sozialpartnern zu verstärken. Diese Geste ist zwar positiv, darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es konkreter Maßnahmen bedarf, um die strukturellen Probleme zu beheben. Der OGBL und seine Partnergewerkschaften bleiben wachsam in Bezug auf die Umsetzung dieser Zusagen und betonen die Dringlichkeit der Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen.
Der OGBL hat ebenfalls auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Arbeitsgruppe zur finanziellen Nachhaltigkeit der CNS zu reaktivieren und zu strukturieren. Diese Gruppe, die bislang nur zweimal getagt hat, muss realistische und ausgewogene Vorschläge ausarbeiten, um den Anstieg der Ausgaben zu bremsen und die Ausgaben an die Einnahmen anzupassen. Die direkte Einbindung der Sozialpartner in diese Diskussionen ist von größter Bedeutung, um den Fortbestand des Gesundheitssystems zu sichern und gleichzeitig die Rechte der Versicherten zu wahren.
Der OGBL begrüßt daher klar die von der Ministerin eingegangenen Verpflichtungen, bleibt jedoch bis zu deren Konkretisierung vorsichtig. Eine nächste Sitzung ist für den 26. November vorgesehen, und die Gewerkschaften erwarten bei dieser Gelegenheit zusätzliche Garantien sowie einen genauen Zeitplan für die Umsetzung der versprochenen Maßnahmen.
Im Interesse der Versicherten, der Arbeitnehmer und der Leistungserbringer werden sich die Gewerkschaften weiterhin für ein solidarisches, nachhaltiges und gerechtes Gesundheitssystem einsetzen. Die Einheit der Gewerkschaften angesichts dieser Herausforderungen zeigt einmal mehr ihre Entschlossenheit, die Zukunft unseres Gesundheitssystems zu sichern und die Qualität der Leistungen für alle Versicherten zu erhalten.
Dieser Artikel wurde im Aktuell veröffentlicht (5/2024)
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