Der OGBL richtete am Freitag, den 18. Juli 2014, ein Schreiben an den Minister für Arbeit und Beschäftigung, Nicolas Schmit, um ihn aufzufordern, sich nach den gegen einen Beamten der Gewerbeaufsicht (Inspection du Travail et des Mines – ITM) erhobenen Vorwürfen einzuschalten.
Nach Presseverlautbarungen habe ein Beamter der ITM im Rahmen einer von der American Chamber of Commerce organisierten Veranstaltung die Arbeitgeber dazu bewegen wollen, sich auf das Geschäftsgeheimnis zu berufen, um sich der Verpflichtung zur Information der Arbeitnehmervertreter über Maßnahmen, die innerhalb ihrer Unternehmen umgesetzt werden, zu entziehen. Er soll den Arbeitgebern in diesem Zusammenhang außerdem Tipps gegeben haben, wie sie sich der Arbeitnehmervertreter trotz des gesetzlichen Kündigungsschutzes, dem letztere unterliegen, entledigen könnten.
Infolge dieser schweren Anschuldigungen wies der OGBL den Minister auf die Notwendigkeit hin, eine detaillierte Untersuchung dieser Vorgänge einzuleiten und ihn von den entsprechenden Ergebnissen in Kenntnis zu setzen.
Der OGBL ist der Auffassung, dass ein Disziplinarverfahren gegen den betreffenden Beamten eingeleitet werden sollte, falls sich die Ereignisse, über die in der Presse berichtet wurde, im Rahmen der Untersuchung als zutreffend erweisen, da in diesem Fall eine schwere Verfehlung in Bezug auf den der ITM übertragenen Auftrag und ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unparteilichkeit der Beamten vorläge.
Mitteilung vom OGBL am 18. Juli 2014
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