Behinderte Arbeitnehmer

Ein täglicher Kampf um Anerkennung

Die OGBL-Abteilung Behinderte Arbeitnehmer kämpft seit 15 Jahren für die Verbesserung der Bedingungen und Rechte der Menschen mit Behinderung.

148992_10150941013436757_573326756_11734612_1539981382_nDer OGBL verfügt seit 2003 über eine Abteilung, die ausschließlich den behinderten Arbeitnehmern gewidmet ist.

Der Ursprung dieser Abteilung geht auf 1998 zurück, als im Anschluss an den nationalen Tag der Behinderung der OGBL beschloss, eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Dies mit dem Zweck sich einerseits intensiver mit dieser Problematik auseinanderzusetzen und andererseits Druck auf die zuständigen Behörden auszuüben, damit sich der Zugang der behinderten Menschen zum Arbeitsmarkt verbessert.

Fünf Jahre später wurde dann die Abteilung für Behinderte Arbeitnehmer (DTH) gegründet, mit dem Ziel die Rechte der Arbeitnehmer mit Behinderung zu verteidigen und auszubauen und nach und nach die Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die sich noch allzu oft auf ihrem beruflichen Weg befinden.

Bis 2004 war der Zugang zum traditionellen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung extrem schwierig, um nicht zu sagen fast unmöglich. Darüber hinaus waren die Bedingungen, unter denen sie arbeiten mussten, geradezu beschämend.

Die große Mehrheit der betroffenen Menschen wurde zu geschützten Werkstätten hin orientiert, wie dies auch heute noch öfter der Fall ist. Doch zu der Zeit wurden sie für ihre geleistete Arbeit nicht bezahlt, auch wenn sie unter Vertrag und zu festen Zeiten arbeiteten (mit Ausnahme der geschützten Werkstatt der Stiftung Kräizbierg in Düdelingen, die Vorreiter auf diesem Gebiet war).

Ein erster Erfolg auf diesem Gebiet konnte 2004 mit der unter Druck des OGBL und seiner DTH-Abteilung zustande gekommenen Einführung eines Arbeitnehmerstatuts für Menschen mit Behinderung verbucht werden. Damit wurden die Rechte der Arbeitnehmer mit Behinderung gestärkt und ihnen wurde nun eine Entlohnung als Gegenleistung für ihre Arbeit garantiert. Der OGBL unterschrieb 2004 ebenfalls eine erste gemeinsame Charta mit der UEL, um die Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

 

Die Umsetzung des Aktionsplans 2012-2017 lässt zumindest zu wünschen übrig

548556_10150941010706757_573326756_11734591_989146899_nAuch unter dem Impuls der OGBL-Abteilung DTH wurde ein nationaler Aktionsplan zugunsten der behinderten Menschen ausgearbeitet, der 2012 von der Regierung für die fünf folgenden Jahre vorgestellt wurde.

Zu den Prioritäten dieses Aktionsplans zählten insbesondere: Die aktive Förderung der Integration der behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt, die Einführung einer Studentenbörse für behinderte Arbeitnehmer, die Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen den geschützten Werkstätten und den Akteuren der Arbeitswelt einschließlich der ADEM, die Einführung einer Berufsausbildung, die auf die Bedürfnisse der behinderten Menschen zugeschnitten ist, sowie die Einführung eines „Job-coaching“, mit dem Ziel die Kommunikation am Arbeitsplatz zu erleichtern.

Von dem ehrgeizigen nationalen Aktionsplan von 2012 wurden leider bis heute nur zwei Punkte umgesetzt. So wurde das „Job-coaching“ in diesem Jahr eingeführt. Im Jahr 2017 wurde ein der ADEM angegliedertes sozio-professionelles Bewertungs- und Orientierungszentrum für Arbeitssuchende mit dem Statut des behinderten Arbeitnehmers und/oder der externen Wiedereingliederung (COSP-HR) ins Leben gerufen. Letzteres ermöglicht es mittlerweile die wahren Kompetenzen der behinderten Arbeitnehmer zu bewerten, um sie besser beruflich orientieren zu können. Diese Einrichtung ist jedoch in einer ersten Phase nur für eine begrenzte Anzahl von Behinderungsarten bestimmt (Gehproblem, Gleichgewichtsstörung, usw.).

Doch lässt die Bilanz der Umsetzung des Aktionsplans noch viel zu wünschen übrig, um es höflich auszudrücken. Die UNO hat sogar 2017 im Rahmen der Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (CRDPH), die von Luxembourg im Jahre 2011 unterzeichnet wurde, darauf hingewiesen. Die Familienministerin hat gleich daraufhin einen Aufruf zur Ausarbeitung eines neuen nationalen Plans lanciert, bei dem jedoch wieder bei null angefangen werden muss. Wenn die DTH-Abteilung auch den neuen Aktionswillen begrüßt, so zweifelt sie an der Methode. Die OGBL-Abteilung fordert, dass die Bilanz des Aktionsplans 2012-2017 wirklich gezogen wird, und dass das was noch nicht umgesetzt wurde, zuerst umgesetzt wird, um sich anschließend neuen Prioritäten zuzuwenden. Wieder bei null anfangen wäre eine Beleidigung gegenüber all denjenigen Akteuren, die sich bei der Ausarbeitung des ersten Nationalplans eingebracht hatten.

Zu den vorrangigen Themen gehören für die DTH zunächst die Notwendigkeit endlich den geschützten Werkstätten die Mittel zu gewähren, um ihre Ziele erreichen zu können. Wenn das Gesetz in der Tat klar verlangt, dass Letztere die behinderten Arbeitnehmer darauf vorbereiten müssen, dass sie sich auf dem traditionellen Arbeitsmarkt zurechtfinden, so ist die heutige Situation noch weit von der Umsetzung dieser Vorgabe entfernt. Wegen mangelnder Mittel werden die geschützten Werkstätten noch allzu oft zum „Abstellgleis“ (nur einige Strukturen bilden hier eine Ausnahme).

Eine weitere Priorität für die DTH-Abteilung besteht darin, dass der Staat nicht mehr die Rückerstattung der für die Zahlung der Gehälter von Schwerbehinderten vorgestreckten Beträge verlangt, wenn diese auf einmal ein höheres Einkommen erhalten, wie zum Beispiel bei einer Erbschaft (gleicher Rückererstattungsvorgang wie der, der beim RMG angewandt wird). Der Arbeitsminister hatte sich übrigens schon im Dezember 2017 bei Gelegenheit des Internationalen Tages der behinderten Menschen dazu verpflichtet, diese skandalöse Maßnahme noch vor den Legislativwahlen 2018 abzuschaffen. Bei einer Unterredung mit dem Minister im vergangenen Juli, ließ dieser wissen, der Gesetzesentwurf sei beinahe abgeschlossen, jedoch sei das für den Behinderungsbereich zuständige Familienministerium noch nicht bereit, den Text zur Abstimmung einzureichen.

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Die DTH-Abteilung fordert ebenfalls die Ausweitung des Statuts des behinderten Arbeitnehmers, insbesondere auf einige „psychische Behinderungen“, wie chronische Depression oder Borderline-Störungen und auf eine Reihe von „unsichtbaren Behinderungen“ (z.B. ADHS), die heute nicht anerkannt werden.

Schließlich muss das Dossier der Berufsbildung vorangebracht werden. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die berufliche Ausbildung an die Bedürfnisse der behinderten Menschen anzupassen. Hierbei handelt es sich nach Ansicht der DTH-Abteilung um ein entscheidendes Instrument, um die Integration der Menschen mit Behinderung in den traditionellen Arbeitsmarkt zu fördern. Die Menschen mit Behinderung, die eine Berufslehre machen wollen müssten auch bereits vom Statut des behinderten Arbeitnehmers profitieren können.