Ein neuer Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer der Südgemeinden, der ihre Laufbahnen absichert, verbessert und zusätzliche Arbeitsposten schafft

Nach über drei Jahren langer und schwieriger Verhandlungen haben die Südgemeinden zusammen mit den Gewerkschaften am 6. September 2017 den neuen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer der Südgemeinden unterschrieben. Federführend bei den Verhandlungen in den Südgemeinden ist der OGBL. Der Kollektivvertrag tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Er gilt bis zum 31. Dezember 2018.

Der OGBL konnte den von den Gemeindeverantwortlichen geforderten Sozialabbau (Juli 2016) nicht nur erfolgreich verhindern. Im Gegenteil: Der OGBL setzte die Idee einer neuen linearen Gehälterstruktur durch. Sämtliche Stopps in den Laufbahnen wurden abgeschafft. Die Endgehälter wurden um 4 Lohnpunkte erhöht.  Außerdem wurden Maßnahmen zwecks beruflicher Wiedereingliederung geschaffen.

Nachstehend die ausgehandelten Verbesserungen:

  • eine Erhöhung des Lohnpunktwertes um 1,5 % ab dem 1. Januar 2018;
  • die Auszahlung einer einmaligen Jahresprämie von 1%, gerechnet auf das Jahr 2016;
  • die Einführung eines Sozialurlaubs von 24 Stunden pro Trimester;
  • die Erhöhung der Familienzulage auf 27 Lohnpunkte; die Familienzulage der Arbeitnehmer wird beim vollständigen Inkrafttreten des Gehälterabkommens im öffentlichen Dienst auf 29 Lohnpunkte angepasst;
  • eine Neugestaltung der Gehälterstruktur durch die Einführung von linearen Laufbahnen für sämtliche Arbeitnehmer;
  • die Erhöhung des Endgehaltes um 4 Lohnpunkte in sämtlichen Laufbahnen;
  • die Anrechnung der Vordienstjahre für alle regulären Laufbahnen;
  • die Schaffung von Einstellungsmechanismen für Arbeitnehmer, die sich in Langzeitarbeitslosigkeit befinden und schwervermittelbare Arbeitssuchende;
  • die Schaffung einer paritätischen Beratungskommission zwecks Verbesserung des Sozialdialogs und einer jährlichen Analyse und Bilanz bezüglich der Einstellung schwervermittelbarer Arbeitssuchenden;
  • eine französische Fassung des Südgemeindenkollektivvertrages.

DER OGBL VERHINDERTE DEN VON DEN GEMEINDEN GEFORDERTEN SOZIALABBAU 

Zur Erinnerung …

Die Verhandlungen zum Kollektivvertrag begannen im April 2015. Nach einem Jahr zäher Verhandlungen sollte es vor den Sommerferien 2016 zu einem positiven Abschluss kommen.

Die Gewerkschaften staunten nicht schlecht, als die Gemeinden während den Sommerferien 2016 völlig überraschend neue skandalöse Forderungen einreichten. Diese beinhalteten einen massiven Gehälterabbau in sämtlichen Laufbahnen.

Der OGBL erteilte dem geforderten Lohnabbau eine klare Absage und stellte unmissverständlich klar, dass er den Süd-
gemeindenkollektivvertrag mit allen gewerkschaftlichen Mitteln verteidigen werde.

DIE KONSEQUENTE HALTUNG DES OGBL HAT SICH GELOHNT

Die unnachgiebige Haltung des OGBL bewirkte

  • den Wechsel des Verhandlungspräsidenten;
  • die Wiederaufnahme der Lohnverhandlungen;
  • den Abschluss des Vorabkommens vom 16. Januar 2017;
  • die Schaffung einer paritätischen Arbeitsgruppe, mit folgenden Zielvorgaben: die Neugestaltung der bestehenden Gehälterstruktur, die Umsetzung verschiedener Bestandteile des Gehälterabkommens im öffentlichen Dienst und die Schaffung neuer beruflicher Einstiegsmöglichkeiten;
  • die Ausarbeitung des neuen Kollektivvertrages, durch die erfolgreiche Umsetzung der Ergebnisse der paritätischen Arbeitsgruppe.