Der OGBL-Nationalvorstand hat sich am 28. März in der Maison du Peuple in Esch/Alzette versammelt. Dabei ging er zunächst auf das im März abgeschlossene Tripartite-Abkommen ein. „Es ist ein gutes Tripartite-Abkommen (…) Es stellt eine große Unterstützung für die Kaufkraft der Haushalte dar“, betonte die OGBL-Präsidentin.
Die in diesem Abkommen, sowie im Abkommen vom September 2022 festgehaltenen Maßnahmen haben auch dazu beigetragen, die Inflation unter Kontrolle zu halten. In diesem Zusammenhang ist es interessant zu beobachten, dass Luxemburg derzeit die niedrigste Inflationsrate in ganz Europa aufweist, gefolgt von Belgien – neben Luxemburg eines der wenigen anderen Länder, die über ein Lohnindexierungssystem verfügen. Diese Zahlen belegen einmal mehr, dass die von allen gewerkschaftsfeindlichen Kreisen vertretene These, der Index würde die Inflation selbst anheizen, der sogenannte „Selbstzünder-Effekt“, ein reiner Mythos bleibt.
Angesichts einiger Kritikpunkte an den im Rahmen dieses Tripartite-Abkommens beschlossenen Maßnahmen – der angeblich fehlenden sozialen Ausrichtung – war es dem Nationalvorstand auch wichtig, mehrere Dinge klarzustellen. Zunächst einmal muss daran erinnert werden, dass die Kaufkraftkrise derzeit bis in die Mittelschicht reicht und es daher sehr wichtig war, dafür zu sorgen, dass nicht nur Haushalte mit geringem Einkommen, sondern auch Haushalte mit mittlerem Einkommen unterstützt werden. Zweitens muss man sehen, dass die Deckelung der Energiepreise ebenfalls eine soziale Maßnahme darstellt. Denn obwohl auch Spitzenverdiener von der Deckelung der Energiepreise profitieren, bleiben die Hauptnutznießer dennoch die Gering- und Mittelverdiener, die im Durchschnitt einen viel größeren Teil ihres Einkommens für Energiekosten ausgeben.
Die Erhöhung der Steuergutschrift für notarielle Urkunden beim Erwerb von Wohneigentum („bëllegen Akt“), die sich hauptsächlich an junge Berufstätige richtet, hat angesichts der Zielgruppe dieser Maßnahme an sich auch eine soziale Dimension. Was schließlich die Anpassung der Steuertabelle an die Inflation betrifft – die die Hauptforderung des OGBL im Rahmen dieser Tripartite-Verhandlungen darstellte und teilweise im Abkommen umgesetzt wurde – erinnert der Nationalvorstand daran, dass, auch wenn die hohen Löhne ebenfalls davon profitieren, es wiederum die kleinen und mittleren Löhne sind, die am meisten davon profitieren, wohl wissend, dass diese die Hauptopfer der „kalten Progression“ sind, die sich aus der Nichtanpassung der Tabelle an die Inflation ergibt.
Der OGBL wollte seine Forderung nach einer Anpassung der Steuertabelle an die Inflation auch in einen anderen Zusammenhang stellen und erinnerte daran, dass der OGBL im Übrigen über einen weitaus umfangreicheren Forderungskatalog im Steuerbereich verfügt. Da die Regierung jedoch schon seit einiger Zeit deutlich gemacht hatte, dass sie in dieser Legislaturperiode keine große Steuerreform mehr durchführen würde, hatte der OGBL beschlossen, sich auf diese eine Forderung zu konzentrieren, die angesichts des aktuellen Drucks auf die Kaufkraft der Haushalte mehr als dringlich geworden war. In der Tat hätten die Haushalte, wenn nichts unternommen worden wäre, zwischen 2017 und Ende 2023 nicht weniger als 8 Steuererhöhungen hinnehmen müssen. Bei einem Bruttolohn von 5.000 Euro – der Einkommensstufe, die derzeit am stärksten von der kalten Progression betroffen ist – hätte dies in diesem Zeitraum eine Steuererhöhung von rund 2.000 Euro pro Jahr bedeutet. „Es war dringend notwendig, auf dieser Ebene etwas zu tun, um die Kaufkraft der Haushalte zu stärken. Wir haben nicht alles erreichen können. Wir haben dies unterstrichen, aber es ist ein sehr wichtiger erster symbolischer Schritt. Und wir fordern weiterhin die vollständige Anpassung“, so Nora Back. Dieser Durchbruch ist umso wichtiger, als die Regierung eine Woche vor der Tripartite noch strikt dagegen war und diese Art von Maßnahme als „unverantwortlich“ und als „finanzpolitisches Hara-Kiri“ bezeichnete.
Die anderen Forderungen des OGBL im Bereich des Steuerwesens sind jedoch nicht vergessen. Ganz im Gegenteil. Die Steuerpolitik in Luxemburg ist nach wie vor zutiefst ungerecht und es gilt, diese Tendenz umzukehren. Der OGBL beabsichtigt im Übrigen, seine Forderungen an die Adresse der politischen Parteien im Hinblick auf die Nationalwahlen im Oktober 2023 klar zu formulieren.
In Sachen Steuern fordert der OGBL neben der vollständigen Anpassung der Tabelle an die Inflation insbesondere eine Steuerbefreiung des gesetzlichen Mindestlohns, die Streckung der Tabelle, damit die Steuerlast langsamer mit dem Einkommen steigt, sowie die Einführung von zusätzlichen Steuerstufen für die höchsten Einkommen.
Der OGBL weist aber auch auf eine andere eklatante Ungerechtigkeit hin: Die Kapitaleinkommen werden skandalöserweise weniger besteuert als die Einkommen aus der Arbeit. Auch hier ist es an der Zeit zu handeln.
Eine weitere Priorität des OGBL im Hinblick auf die Nationalwahlen im Oktober ist der soziale Mindestlohn, der unbedingt und strukturell erhöht werden muss. Dieser ist in den letzten Jahren nur um bescheidene 0,9 % gestiegen, obwohl der OGBL bereits seit Jahren eine Erhöhung um 10 % fordert.
Eine weitere Hauptforderung des OGBL an die politischen Parteien im Hinblick auf die Wahlen ist die Reform des Kollektivvertragsgesetzes. Dieses ist nämlich nicht mehr an die wirtschaftliche Realität des Landes angepasst. Im Koalitionsprogramm war eine solche Reform vorgesehen, aber leider wurde sie nicht umgesetzt. Hier bleibt noch alles zu tun. Wenig überraschend will der OGBL auch genau darauf achten, wie sich die Parteien in Bezug auf den Index positionieren, der für den OGBL eine rote Linie bleibt. Schließlich stellen die Arbeitszeitverkürzung sowie die Verteidigung und sogar die Verbesserung unseres Rentensystems zwei weitere Hauptforderungen des OGBL im Hinblick auf die Parlamentswahlen dar.
Die 1. Mai-Rede des OGBL wird sicherlich ausführlicher auf diese Forderungen eingehen.
>> Ein neues Tripartite-Abkommen, das die Kaufkraft stärkt und den Index sichert
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