Erstmalig wurde ein Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer von VALORA LUXEMBOURG SARL zwischen dem OGBL und der Direktion von Valora in Luxemburg unterschrieben.
Dieser Kollektivvertrag beinhaltet substanzielle Verbesserungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen der etwa 110 Arbeitnehmer der Valora-Gruppe in Luxemburg.
Der neue Kollektivvertrag sieht des Weiteren zwei verschiedene Lohntabellen vor, die sich um zwei Arbeitnehmergruppen gliedern (ab 1. April 2012):
• die nichtqualifizierten Arbeitnehmer • die qualifizierten Arbeitnehmer
Die Lohnentwicklung erfolgt stufenweise den Betriebszugehörigkeitsjahren und der Erfahrung entsprechend.
Die Erhöhung der Löhne in der Gruppe der nichtqualifizierten Arbeitnehmer ist so gestaffelt, dass jeder Arbeitnehmer nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit ein dem Statut „qualifiziert“ entsprechendes Gehalt erhält.
Die Maßnahmen entsprechen einer Erhöhung der Lohnmasse von 3,2%.
Jährliche Gratifikation
Eine jährliche Gratifikation, die einem 13. Monat entspricht, wird im Laufe des Monats Dezember ausbezahlt.
Jährlicher Erholungsurlaub
Der jährliche Erholungsurlaub wird auf 28 Tage festgelegt. Ein an die Betriebszugehörigkeit gebundener Erholungsurlaub wird zuerkannt ab einer Zugehörigkeit von: • 20 Jahre –> 1 zusätzlicher Tag • 30 Jahre –> 2 zusätzliche Tage
Pause
Den während der Nacht arbeitenden Arbeitnehmern steht eine bezahlte 30-minütige Pause zu.
Dem während des Tages arbeitenden Arbeitnehmer steht eine bezahlte 15-minütige Pause zu.
Die Pausen zählen zu den täglich zu leistenden Arbeitsstunden.
Nachtarbeit
Ein Zuschlag von 15 % wird für zwischen 22.00 und 06.00 Uhr am nächsten Morgen geleistete Arbeit gezahlt.
Sozialurlaub
Pro Jahr hat jeder Arbeitnehmer Anrecht auf zwei Tage Sozialurlaub, um bei schweren in seiner Wohnung aufgetretenen Schäden erste „Nothilfe“ zu leisten
Die Arbeitnehmer, die Blut spenden, haben pro Jahr Anrecht auf zwei bezahlte halbe Tage.
Der Kollektivvertrag wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2014 (für 3 Jahre) unterschrieben.
Mitgeteilt vom Syndikat Handel des OGBL am 15. November 2011
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