Als Gewerkschaften freut es den OGBL und den FNCTTFEL/Landesverband, dass die am 10. Dezember 2017 eingeweihte neue Trambahn, erste Erfolge in transportpolitischer Hinsicht aufzuweisen hat. Damit diese Erfolge Bestand haben und weiter ausgebaut werden können, müssen in sozialpolitischer Hinsicht die Weichen beim Tram richtig gestellt werden. Denn damit ein öffentliches Verkehrsmittel reibungslos funktioniert, muss es über genügend und gut ausgebildete Mitarbeiter mit annehmbaren Lohn- und Arbeitsbedingungen verfügen. Dies ist bei der neuen Trambahn bis jetzt nicht der Fall.
Die Arbeitsbedingungen bei einem Transportbetrieb sind nicht nur in sozialpolitischer Hinsicht von Bedeutung. Sie sind darüber hinaus absolut wichtig, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, dies im Interesse der Belegschaft, der Trambahnbenutzer und sämtlicher Verkehrsteilnehmer.
Zurzeit ist die Gesamtschichtdauer bei Luxtram SA auf 13 Stunden festgelegt. Bei den RGTR-Busbetrieben beträgt diese Gesamtschichtdauer 11 Stunden und bei der Eisenbahn 10 Stunden. Es stellt sich hier die Frage warum das Großherzogliche Reglement, das die Arbeitsbedingungen bei der Eisenbahn regelt, nicht bei der neuen Trambahn angewendet wird?
Schließlich weist ein Trambetrieb viele Ähnlichkeiten mit der Eisenbahn auf. Dies sowohl was die Reglung des Fahrbetriebes, den Unterhalt des Materials und der festen Anlagen als auch das Fahren der Trambahnen betrifft.
Die Tramfahrer müssen gleichzeitig den Anforderungen eines Eisenbahnlokführers und denen eines Busfahrers gerecht werden.
Deshalb ist es im höchsten Maße unverantwortlich, diesen Mitarbeitern eine Gesamtschichtdauer von 13 Stunden zuzumuten
Auch die Lohnbedingungen bei Luxtram SA entsprechen keineswegs den Standards, wie sie hierzulande in den öffentlichen und privaten Transportbetrieben üblich sind. Hier besteht ein erheblicher Nachholbedarf.
Der Staat und die Gemeinde Luxemburg sind als Kapitaleigner bei Luxtram SA gefordert!
Im Rahmen der laufenden Kollektivvertragsverhandlungen bei Luxtram SA fordern die Gewerkschaften OGBL und FNCTTFEL/Landesverband die konsequente Anpassung an die Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst.
Die Generaldirektion der Tramgesellschaft erklärte den Gewerkschaften, kein Verhandlungsmandat betreffend dieser wesentlichen Punkte seitens des Verwaltungsrates zu besitzen.
Deshalb fordern die Gewerkschaften OGBL und FNCTTFEL/Landesverband die Regierung und die politische Führung der Gemeinde Luxemburg dazu auf, ihre Vertreter im Verwaltungsrat von Luxtram SA damit zu beauftragen, der Generaldirektion der Tramgesellschaft die notwendigen Verhandlungsmandate zu erteilen.
Mitgeteilt vom OGBL und dem FNCTTFEL/Landesverband am 26. März 2018
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