Die Einführung einer Prämie für Absolventen eines „Brevet de technicien supérieur“ bzw. der Inhaber eines Meisterbriefs in der B1-Karriere, gehörten zu den Punkten des Gehälterabkommens im Öffentlichen Dienst, die der OGBL— der weiterhin von diesen Verhandlungen ausgeschlossen bleibt, obwohl er zehntausende Arbeitnehmer, Beamte und Angestellte vertritt, die direkt oder indirekt vom Gehälterabkommen abhängen — ausdrücklich begrüßt hat.
Dies ist einerseits für Beamte mit einer BTS-Ausbildung die erste Anerkennung ihrer zusätzlichen Studien nach dem Abitur. Für die Inhaber des Meisterbriefs ist es zwar noch nicht die Erfüllung der Forderung des OGBL einer Aufwertung des Meisterbriefs durch eine Einstufung auf Ebene 6 im Qualifikationsrahmen, aber ein erster Schritt in diese Richtung.
Die Bestimmungen zu diversen Prämien des Gehälterabkommens sind am 20. Juli 2023 in der Abgeordnetenkammer einstimmig angenommen worden, das betreffende Gesetz ist am 2. August im Mémorial (Gesetz vom 26. Juli 2023) veröffentlicht worden.
Dementsprechend erwarteten die betroffenen Beamten, dass die Prämie in Höhe von 10 Punkten (bei bis zu 5 Jahren Dienstalter) bzw. 15 Punkten, mit dem darauffolgenden Gehalt auf ihrem Konto landen würde. Da nichts eingetroffen ist, haben sich mehrere Betroffene an den OGBL gewandt, um nachzufragen, wieso sie die Prämie nicht erhalten, obwohl sie über die jeweiligen Diplome verfügen.
Tatsächlich sieht das neue Gesetz vor, dass die Prämie nicht automatisch an alle Inhaber des BTS bzw. des Meisterbriefs ausbezahlt wird. Das Gesetz verweist stattdessen auf ein „Règlement grand-ducal“, in dem die „Prozedur für die Ausbezahlung der Prämie“ („procédure d’attribution de la prime“) festgelegt werden soll.
Dies wirft einige Fragen auf, auf die auch bereits die Berufskammer der öffentlichen Beamten und Angestellten in ihrem Gutachten zum Gesetzesentwurf eingegangen ist. Müssen Beamte, die über die entsprechenden Diplome verfügen, einen schriftlichen Antrag stellen, um die Prämie zu erhalten? Was sind die Fristen? Kann die Prämie verweigert werden? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Bislang fehlt von dem angekündigten „Règlement grand-ducal“ jede Spur. Und es sieht so aus, dass so lange dieses Reglement aussteht, auch keine Prämien ausbezahlt werden.
Der OGBL fordert den Minister des öffentlichen Diensts und die gesamte Regierung auf, hier schnellstmöglich zu handeln, keine unsinnigen Hürden im Reglement vorzusehen, sondern im Gegenteil dafür zu sorgen, dass die betroffenen Beamten der B1-Karriere schnellstmöglich in den Genuss, der ihnen zustehenden Anerkennung ihrer Ausbildung kommen!
Mitgeteilt von der Abteilung Öffentlicher Dienst des OGBL, am 4. Oktober 2023
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