Der OGBL-Nationalvorstand war am vergangenen 27. Juni in der Maison du Peuple in Esch/Alzette versammelt. Auf der Tagesordnung dieser letzten Sitzung vor der Sommerpause standen unter anderem die Behandlung der aktuellen politischen Themen, die OGBL-Kampagne für bessere Löhne und eine Erhöhung des sozialen Mindestlohns, eine Diskussion über das allgemeine Pensionssystem sowie die Situation in den Betrieben.
Unter den verschiedenen aktuellen politischen Themen ist der OGBL zuerst auf das Reformprojekt der Pflegeversicherung zu sprechen gekommen (über das Anfang Juli in der Abgeordnetenkammer abgestimmt werden sollte). Der OGBL hat abermals unterstrichen, dass er die Reform im Vergleich zum jetzigen System bewerten wird, und dass er nicht die geringste Verschlechterung dieses Systems dulden werde. Zum Zeitpunkt der Sitzung des OGBL-Nationalvorstands gab es im Projekt noch eine Grauzone sowie zwei kritische Punkte. Erstens befürchtete der OGBL weiterhin eine Verschlechterung der Leistungen, insbesondere im Rahmen der Hilfe zu Hause, die den pflegebedürftigen Menschen geleistet wird. Der OGBL kritisierte anschließend, dass das Statut des informellen Helfers weiterhin nicht genügend gesetzlich festgelegt ist. Eine Situation die heute schon zu oft die Schwarzarbeit fördert. Der OGBL schlug in diesem Zusammenhang vor, einerseits das Statut des informellen Helfers aus dem Umfeld des pflegebedürftigen Menschen auf Mitglieder seiner Familie zu beschränken, deren Verwandtschaftsgrad nicht über den 2. Grad hinausgeht. Andrerseits schlug der OGBL vor, das Statut des angestellten informellen Helfers zu formalisieren, indem er verlangt, dass die betroffene Person über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, und dass sie einen Arbeitsvertrag hat, der den Vorschriften des SAS-Arbeitskollektivvertrags entspricht. Schließlich konnte der OGBL sich nicht damit abfinden, dass der Bewertungs- und Orientierungsstab, der unter anderem über die Hilfen und die Pflege bestimmt, die der pflegebedürftigen Person zustehen, alleine dem Ministerium für soziale Sicherheit untersteht, und nicht der demokratischen und gemeinsamen Kontrolle all derer, die die Pflegeversicherung finanzieren.
Der OGBL hat sich anschließend mit dem Projekt beschäftigt, das dazu gedacht ist, die Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen, und das kürzlich vom Arbeitsminister vorgestellt wurde. Ein Projekt, das zum Ziel hat, Langzeitarbeitslosen (im Alter von mindestens 30 Jahren und seit über einem Jahr arbeitslos) reguläre Arbeitsverträge anzubieten, statt der aktuellen Maßnahmen zeitbegrenzter entlohnter Beschäftigung (OIT) bei öffentlichen Einrichtungen, bei Vereinigungen oder Stiftungen. Diese Arbeitsplätze werden vom „Fonds de l’emploi“ finanziert werden. Der OGBL ist der Meinung, dass es sinnvoller ist, Arbeitsplätze statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren, und kann sich dieser Maßnahme gegenüber nur positiv äußern, obwohl er gegenüber einigen Details, die es näher zu bestimmen gilt, aufmerksam bleibt.
In Sachen Arbeitsrecht hat der Nationalvorstand abermals die Analyse der aktuellen Fehlfunktionen gemacht und kommt immer zum Schluss, dass eine Reform und eine Stärkung der Gesetzgebung in Sachen Entlassungen, Sozial- und Arbeitserhaltungsplänen dringend ist. Diese wird weiterhin zu einfach von einer Reihe von Arbeitgebern umgangen. Ein anderes Gesetz muss ebenfalls dringend reformiert werden. Es handelt es sich um das Gesetz über die berufliche Wiedereingliederung, das jedoch erst kürzlich reformiert wurde. Es bringt eine Reihe von Problemen mit sich, indem es die betroffenen Arbeitnehmer in unmögliche Situationen versetzt. Der OGBL hatte die Regierung vor den Lücken dieses Gesetzes gewarnt, bevor es verabschiedet wurde, doch war ihm leider zu der Zeit nicht gefolgt worden.
Danach hat der OGBL den Willen der Regierung zur Kenntnis genommen, eine Lösung zu finden in Bezug auf die Gesetzesreform über den Datenschutz. Der OGBL widersetzt sich ausdrücklich gegen die Abschaffung der vorherigen Genehmigung, die von der nationalen Datenschutzkommission ausgestellt wurde, und die jeder Arbeitgeber haben muss, wenn er es vorhatte Überwachungsmaßnahmen in seinem Betrieb einzuführen. Was die Besteuerung der Arbeitnehmer und Rentner aus dem Grenzgebiet angeht, und genauer betrachtet die kürzlich von der Steuerreform eingeführten Ungleichheiten in der Behandlung, so gehen die Diskussionen mit dem Finanzminister weiter, im Hinblick auf eine annehmbare Lösung.
Am Ende hat der OGBL eine erste Zwischenbilanz gezogen im Rahmen seiner Kampagne „Ein gutes Einkommen für alle“, die eine allgemeine Lohnerhöhung anpeilt sowie eine strukturelle Aufwertung des sozialen Mindestlohns um 10%.
Für den OGBL versteht es sich von selbst, dass verschiedene sehr gut identifizierte Akteure (Arbeitgeber, Privatversicherungen, neoliberale Thinktanks) ein besonderes Interesse daran haben, dieses öffentliche und solidarische System zu entarten, wenn nicht sogar zu zerstören. In der Tat würde ein alternatives System, begründet auf privaten und kommerziellen Versicherungen, wie sie es täglich befürworten, wenn sie das Wort in den Medien ergreifen, ihnen ermöglichen, noch mehr Gewinne als heute zu erzielen. Man muss jedoch klar sehen, dass das zum Nachteil der Mehrheit und des sozialen Zusammenhalts wäre. Unter dem Einfluss der Europäischen Kommission hat Luxemburg schon 2012 eine negative Reform des Rentensystems erfahren – gegen die der OGBL sich gewehrt hat und die er weiterhin kritisiert – die eine progressive und anhaltende Verschlechterung der Leistungen mit sich bringt. Die jungen Generationen sehen heute schon ihre zukünftige Rente um 14% gekürzt. Wie kann man bloß in diesem Kontext von Solidarität zwischen den Generationen sprechen? Genau das Gegenteil ist der Fall. Und der OGBL wird es nicht dulden, dass dies sich wiederholt. Wenn die Lebensfähigkeit des Systems eines Tages in Gefahr sein sollte, so unterstreicht der OGBL mit Nachdruck, dass er sich sowohl gegen jegliche weitere Verschlechterung der Leistungen wehren wird, als auch gegen eine mögliche Verschiebung nach hinten des gesetzlichen Rentenalters. Für den OGBL kann es gegebenenfalls nur einen Weg geben: Eine Erhöhung des Beitragssatzes, der sich seit mehr als 50 Jahren nicht mehr weiterentwickelt hat und der, verglichen mit andern Ländern, ziemlich niedrig bleibt. Der OGBL würde sich auch nicht gegen eine politische Initiative wehren, die dazu führen würde, dass schon ab der kommenden Legislaturperiode die Beitragssätze progressiv erhöht werden, um so in Zukunft eine brutale Anhebung zu vermeiden. Dies hätte zum Vorteil, auch in Zukunft die Anwendung des Anpassungsmechanismus der Renten zu gewährleisten, der ansonsten je nach Niveau der Reserven suspendiert werden könnte, wie die Reform von 2012 es festlegt. Immer noch im Fall von zukünftigen Finanzierungsproblemen, schlägt der OGBL eine Aufhebung der Obergrenze der Beiträge vor (der heute auf fünf Mal den sozialen Mindestlohn festgelegt ist), gekoppelt an ein degressives Leistungsprinzip, indem so ein zusätzliches Verteilungsprinzip eingeführt wird.
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