Die Differenzzulage wird von der CAE bezahlt, wenn es in 2 Ländern ein Recht auf Familienzulagen gibt. Die Differenzzulage ist der Unterschied zwischen den Zulagen, die in einem Land X ausbezahlt werden (Die Kasse des Wohnsitzlandes ist, mit einigen Ausnahmen, die Vorzugskasse) und den höheren aus dem Land Y (in diesem Fall, mit einigen Ausnahmen, die CAE aus dem Großherzogtum Luxemburg).
Die Differenzzulage wird jedes Semester ausbezahlt, nur wenn die Bedingungen erfüllt sind, und die Kasse über ein komplettes Dossier verfügt (Bsp. Auszahlung der Beträge von der Vorzugskasse). Für die Zeitspanne von Januar bis Juni, wird das Geld eher Ende Juli/Anfang August ausbezahlt, und für die Zeitspanne von Juli bis Dezember, erfolgt die Auszahlung eher Ende Januar/Anfang Februar.
Seit einer vor kurzem getroffenen Entscheidung des Kassationsgerichts des Großherzogtums Luxemburg über das Recht, luxemburgische Familienzulagen zu bekommen, durch Bezugnahme auf das Gerichtsurteil, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 9. Mai 2014 gefällt hat, in einer Affäre CNPF c/ WIERING, hat die CAE beschlossen, sich ab dem Zeitpunkt an das Prinzip zu halten, das vom EuGH zurückbehalten wurde.
Das besagte Urteil stellt klar, dass die luxemburgischen Familienzulagen und die belgischen Zulagen für den Elternurlaub keine Familienzulagen gleicher Art sind, nur weil sie beide in die Kategorie „Familienleistungen“ gehören, die vom gemeinschaftlichen Reglement vorgesehen sind, und, dass wenn die belgischen Zulagen für den Elternurlaub, genau so wie die luxemburgischen Familienzulagen auch, Familienleistungen sind, die zum Ziel den Ausgleich der Familienausgaben haben, sie jedoch keine Familienleistungen gleicher Art sind, da die Ersten als „Hauptziel“ haben, „an der Aufrechterhaltung der Lebensgrundlagen mitzuwirken, bei zeitweiliger totaler oder partieller Aufgabe der Berufsaktivitäten der Eltern zum Zweck der Erziehung von Kleinkindern“, wobei die Zweiten „dazu da sind, den Eltern bei den Ausgaben für die Bedürfnisse des Kindes zu helfen, und werden bewilligt, ohne weder die Einkommen oder das Vermögen der Familienmitglieder in Betracht zu ziehen, noch eine mögliche berufliche Tätigkeit der Eltern“.
Diese neue Aufteilung in 2 Kategorien der von der CAE ausbezahlten Leistungen, und zwar in Familienleistungen und Erziehungsleistungen wird für die meisten Empfänger vorteilhafter sein.
Die CAE wird dieses neue Prinzip der Bezeichnung der Leistungen für die Berechnung der Differenzzulage ab dem Zeitraum von Juli bis Dezember 2017 anwenden, die dann Anfang 2018 ausbezahlt wird.
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