Die Gewerkschaftsjugend versteht sich als ein Bestandteil der Gesamtorganisation

Mitglieder der OGBL-Jugendabteilung sind alle Mitglieder des OGBL bis zum Alter von 35 Jahren.

Sie vertritt auf der Grundlage der Statuten, der Grundsatz- und Aktionsprogramme des OGBL die gewerkschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Forderungen der Jugend.

Hieraus ergeben sich für die OGBL-Jugendabteilung folgende vordringlichen Aufgaben:

  • Junge Arbeitnehmer/innen und Auszubildende für die gewerkschaftlichen Aufgaben zu interessieren, sie als Mitglieder und Militanten/innen zu gewinnen.
  • Durchführung gewerkschaftlicher Bildungsarbeit, die junge Arbeitnehmer/innen und Auszubildende in die Lage versetzt für ihre politischen und gesellschaftlichen Interessen zu kämpfen.
  • Vertretung der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der arbeitenden und lernenden Jugend durch Stellungnahmen und Aktivitäten im gesamten gesellschaftlichen Bereich.
  • Pflege weltweiter Solidarität und Förderung internationaler Jugendbewegungen, die der Völkerverständigung dienen.
  • Zusammenarbeit mit allen repräsentativen fortschrittlichen Kräften, insbesondere mit Jugend- und Schülerorganisationen.
  • Interessenvertretung der Jugend auf allen Ebenen des OGBL und Beeinflussung der diesbezüglichen Entscheidungsprozesse.

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