Was eine eventuelle Erhöhung des Renteneintrittsalters angeht, so wird diese immer wieder als Lösung zur Absicherung der Renten angepriesen. Allerdings muss klar gesagt werden, dass im aktuellen System eine solche Erhöhung keinen erheblich positiven Effekt auf die finanzielle Lage des Rentensystems hätte. Eine solche Maßnahme würde lediglich dazu führen, dass die Versicherten länger in das System einbezahlen würden um am Ende wiederrum mehr ausbezahlt zu bekommen. Der Effekt wäre also größtenteils neutralisierend.
Sogar die IGSS sagt, dass zwar die Rentendauer dadurch verkürzt wird, dieser Effekt aber durch die dadurch entstehenden höheren Renten ausbalanciert würden.
Darüber hinaus ist es wichtig anzumerken, dass eine Erhöhung des Renteneintrittsalters unweigerlich zu Mehrausgaben in anderen Bereichen der Sozialversicherungen führen würde. Somit liegt es auf der Hand, dass die Anzahl (und somit die damit verbundenen Ausgaben) der Krankschreibungen auf der Arbeit steigen würden, ebenso wie die Kosten die mit der beruflichen Wiedereingliederung verbunden sind oder der Invalidenrente. Darüber hinaus ist es heute bereits so, dass sich vorwiegend ältere Menschen in einer Langzeitarbeitslosigkeit befinden. Solche Perioden würden in diesem Fall nur unnötig verlängert werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist.
Es ist also klar, dass eventuelle kleinere Einsparungen sich nur auf andere Bereiche verlagern, und zu Mehrkosten in anderen Kassen führen würden. Der OGBL plädiert daher eher im aktuellen gesetzlichen Kontext für konkrete und individuell angepasste Verbesserungen der Arbeitsbedingungen älterer Menschen, die sich positiv auf den effektiven Renteneintrittsalter auswirken können, und dadurch diesen Personen gegebenenfalls erlauben, ihre berufliche Laufbahn freiwillig zu verlängern.
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