Luxemburg hat eines der besten Rentensysteme der Welt und da es stehts unser Ziel als Gesellschaft sein sollte, der kommenden Generation einen besseren Lebensabend zu ermöglichen als der vorherigen, ist es unsere Pflicht unser Rentensystem ohne Verschlechterungen abzusichern.
In Luxemburg werden die Pensionen durch 3 mal 8% an Beiträgen finanziert, die gleichmäßig von den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern und dem Staat gezahlt werden. In dieser Dreier-Konstellation wird dann außerdem die Kasse verwaltet.
Deshalb handelt es sich bei der Rente keineswegs um ein Geschenk des Staates oder eine Sozialhilfeund genau deshalb muss auch eine eventuelle Reform gemeinsam mit den Sozialpartnern gestaltet werden.
In diesem Sinne darf die von der Politik bereits angekündigte breite Konsultation keineswegs zur Spaltung der Gesellschaft missbraucht werden, um daraufhin eine Kostensenkungsreform durch Leistungsverschlechterungen zu verhängen. Die Gewerkschaften, als demokratisch legitime Sozialpartner, müssen hier zusammenhalten und ihren Platz verteidigen.
Das System, das auf einem Umlageverfahren basiert, ist eine Säule unserer Gesellschaft, die auf der Solidarität zwischen den Generationen basiert. Mit den heutigen Löhnen werden die Renten der Pensionierten finanziert und so die Kontinuität der Unterstützung künftiger Generationen sichergestellt. Dieser Ansatz garantiert eine faire und universelle soziale Sicherheit, befreit von den Risiken, die mit den Schwankungen der Finanzmärkte verbunden sind. Er schützt außerdem unsere Renten durch ihre Indexierung vor der Inflation.
Darüber hinaus wird oft von einem Drei-Säulen-System gesprochen, wenn es um die Renten in Luxemburg geht. Die 1. Säule besteht dabei aus unseren öffentlichen Renten, gefolgt von 2 privaten Rentensäulen auf betrieblicher und individueller Ebene.
Dabei darf nie vergessen werden, dass es unser öffentliches System ist, das von allen getragen wird und das Herzstück unserer Renten ausmacht. Es ist dieser öffentliche Teil, der ein starkes Fundament darstellt und ohne den das Ganze auf sehr wackeligen Beinen stehen würde.
Denn zusätzlich zu sozialen und solidarischen Aspekten zeigt unser umlagefinanziertes System eine bemerkenswerte Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an wirtschaftliche Realitäten. Faktoren wie die Indexierung der Renten an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten sowie die Anpassung der Renten an die Entwicklung der Reallöhne, gewährleisten die soziale Kohäsion. Ohne diese Prinzipien wären Rentner nicht nur schutzlos der Inflation ausgesetzt, sondern die Renten würden auch langsam abgewertet und die Pensionierten im Vergleich zu den Erwerbstätigen verhältnismäßig immer ärmer.
Rezente Recherchen der CSL haben gezeigt, dass aktuell private Rentenversicherungen in Luxemburg nicht gerade als Investition angesehen werden können, da in den meisten Fällen, noch nicht einmal die Inflationsrate der Jahre zwischen der Einzahlung und der Auszahlen abgedeckt werden konnte. Sogar bei verhältnismäßig großen Investitionsrisiken konnten nur sehr geringe Gewinne erzielt werden.
Es ist also mehr als fragwürdig, öffentliche Ausgaben in Form von Steuervorteilen zu schaffen um ein privates System zu fördern, von dem letztendlich nur die Aktionäre der Versicherungsgesellschaften profitieren. Schätzungen zufolge liegen die öffentlichen Ausgaben hier zwischen 54 Mio. € und fast dem Doppelten davon.
Wenn solche private Rentenversicherungssysteme allerdings nur bestehen können, indem sie durch konsequente öffentliche Zuschüsse gefördert werden, dann muss man sich die Frage stellen ob es nicht sinnvoller wäre dieses Geld in die öffentliche erste Säule der Rentenversicherung zu investieren.
Denn neben dem intergenerationellen Charakter zeichnet sich die Solidarität in unserem öffentlichen Rentensystem vor allem durch eine breite Risikostreuung aus. Die Universalität der Beiträge verstärkt den sozial gerechten Charakter des Systems, indem sie das Prinzip hervorhebt, dass jeder nach seinen Möglichkeiten beitragen muss, um die kollektive finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus bedeuten in kapitalgedeckten privaten Systemen unvorhergesehene Situationen wie Börsencrashs, den Zusammenbruch der Rentenansprüche. Im öffentlichen Umlagesystem können solche Situationen durch einige parametrierte Änderungen bewältigt werden, wodurch die Kosten dieser unvorhersehbaren Situation solidarisch von der gesamten Bevölkerung getragen werden, ohne dass eine ganze Generation von Verlierern entsteht.
Für den OGBL ist klar, dass weder die Kapitaldeckung noch private Systeme eine tragfähige Alternative darstellen können, wenn man weiterhin ein angemessenes Lebensniveau für die ältere Bevölkerung gewährleisten möchte.
In diesem Sinne, müssen wir sicherstellen, dass unser öffentliches System ausgebaut und nicht beschnitten wird. Wir müssen unser öffentliches Fundament stärken und auf keinen Fall Teile davon an Privatversicherungen verkaufen.
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