Für Globalver-handlungen für den gesamten öffentlichen Sektor

Derzeit verhandelt die Regierung das Gehälterabkommen für den öffentlichen Dienst hinter verschlossenen Türen mit der alleinigen Mehrheitsgewerkschaft im Öffentlichen Dienst. Tausende von Beschäftigten im öffentlichen Sektor hängen jedoch direkt von diesen Verhandlungen ab, darunter die CFL-Bediensteten, die Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst, die Staatsbediensteten, die Beschäftigten in öffentlichen und vertraglich gebundenen Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesens. Für andere Sektoren besteht kein direkter Zusammenhang mit den Verhandlungen des Gehälterabkommens, aber eine Entwicklung in Verbindung mit der des öffentlichen Dienstes wäre angebracht: der Sektor Hochschulbildung und Forschung, die Beschäftigten von POST Luxemburg, POST Telecom und Luxtram …

Aus all diesen Gründen fordert der OGBL, das aktuelle Modell durch globale Verhandlungen für den gesamten öffentlichen Sektor zu ersetzen, wobei die in diesen Sektoren mehrheitlich vertretene Gewerkschaft, der OGBL, selbstverständlich mit einbezogen werden muss.

Bis zu einer solchen Reform fordert der OGBL zumindest seine Einbindung in die anstehenden Verhandlungen als Mehrheitsgewerkschaft in allen Sektoren, deren Lohnentwicklung direkt von den Verhandlungsergebnissen des Gehälterabkommens für den öffentlichen Dienst abhängt.


Der hohe Punktwert für den gesamten öffentlichen Dienst

Derzeit werden die Gehälter und Vergütungen der Beamten und Angestellten nach zwei unterschiedlichen Punktwerten berechnet. Der Ursprung dieser Unterscheidung resultiert aus einem anderen Pensionssystem für die Beamten.
Dieser Unterschied besteht seit 25 Jahren nicht mehr, und daher hat diese unterschiedliche Behandlung keine Rechtfertigung mehr. Zudem wird in den meisten Kollektivverträgen, die die Arbeitnehmer des Staates und der Gemeinden abdecken, mittlerweile der höhere Punktwert (der der Beamten) angewendet.
Eine Harmonisierung nach oben des Punktwerts, also der hohe Punktwert für alle, würde auch die unterschiedlichen Behandlungen beenden, wie sie derzeit zwischen den Gemeinden im Norden und Süden des Landes bestehen.


Für eine demokratische Personal­vertretung – auch im öffent­lichen Dienst

Auch auf der Ebene der Beamten und Angestellten des Staates sollten demokratische Wahlen von Personalvertretungen vorgesehen werden. Die Vorrechte dieser Vertretungen müssen mindestens den Bestimmungen des IAO-Übereinkommens Nr. 151 über die Arbeitsbeziehungen im öffentlichen Dienst entsprechen (Vereinigungsfreiheit, Organisationsrecht, vollständige Unabhängigkeit von staatlichen Behörden usw.). Personalvertretungen von Staatsbeamten und -angestellten müssen die gleichen Rechte wie Arbeitnehmerdelegationen im Privatsektor haben – z.B. Delegationszeit, das Recht, mit dem Personal zu kommunizieren und gewerkschaftliche Mitteilungen auszuhängen, Kündigungsschutz oder auch in Bezug auf den Schutz der Karriereaussichten.


Endlich die Harmonisierung der unteren Karrieren umsetzen

Eine solche Harmonisierung war im Gehälterabkommen von… März 2021 vorgesehen, wurde aber immer noch nicht umgesetzt. Diese Reform muss endlich umgesetzt werden, und zwar so, dass kein Agent bei dabei den Kürzeren zieht. Darüber hinaus spricht sich der OGBL allgemein für eine Aufwertung der unteren Laufbahnen im öffentlichen Dienst aus. In diesem Zusammenhang bedauert er, dass die Erhöhung um 5 % auf die ersten 100 Punkte auf das Jahr 2023 begrenzt wurde und dass seine Forderung, eine dauerhafte Erhöhung um 5 % auf die ersten 200 Punkte vorzusehen, in den jüngsten Verhandlungen über das neue Gehälterabkommen nicht aufgegriffen wurde. Diese Maßnahme hätte zu Gehaltserhöhungen für alle Agenten geführt, aber überproportional für die mittleren und unteren Karrieren.


Weitere Forderungen

  • gegen jede Politik der Privatisierung und Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen;
  • Umkehrung des Trends, Beamtenstellen durch Angestellte oder sogar privatrechtlich Beschäftigte zu ersetzen;
  • Einführung eines Reglements gegen Mobbing im öffentlichen Dienst und Einrichtung einer Sonderkommission mit Personalvertretern, die sich mit Mobbingfällen befasst (auch im kommunalen öffentlichen Dienst);
  • die Anzahl der Dienstaltersstufen zwischen den verschiedenen Laufbahnen, Ebenen und Besoldungsgruppen nach oben harmonisieren;
  • Die Essenszulage indexieren, um ihren wiederkehrenden Wertverlust zu verhindern, und sie für die Pension anrechnen. Eine Auszahlung der Essenszulage über alle zwölf Monate des Jahres vorsehen;
  • Die Verweigerung einer Inanspruchnahme von CET-Stunden aus dienstlichen Gründen auf höchstens zweimal beschränken. Darüber hinaus muss klargestellt werden, dass der TEC keineswegs eine Stundenreserve darstellt, die der Verwaltung zur Verfügung steht, und keinesfalls dazu verwendet werden darf, eine flexible Arbeitszeit einzuführen, die einseitig von den Verwaltungen zum Nachteil des Beamten oder Angestellten beschlossen und kontrolliert wird. Ebenso wenig darf der CET jemals ein Instrument zur Planung von Dienstplänen sein;
  • vorsehen, dass die neue Prämie von 10 bzw. 15 Punkten automatisch an die Inhaber eines BTS oder eines Meisterbriefs der Laufbahn B1 gezahlt wird, die dazu berechtigt sind, ohne zusätzliche Verwaltungsschritte vorzusehen. Gleichzeitig fordern wir die Prämie auf 20 Punkte erhöhen – bis zu einer Neueinstufung des Meisterbriefs auf Stufe 6 des luxemburgischen Qualifikationsrahmens und der entsprechenden Anerkennung auf der Ebene der Laufbahn;
  • Beibehaltung der derzeitigen Meisterbriefprämie für Handwerker und leitende Handwerker in der Laufbahn C1 ;
  • den Kündigungsschutz für Angestellte stärken, die derzeit in den ersten zehn Jahren ihrer Laufbahn praktisch keinen Schutz genießen. Die Anwendung der Disziplinarprozedur der Beamten, wie im neuen Gehälterabkommen vorgesehen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung;
  • Beendigung der Ungleichbehandlung von Angestellten im Hinblick auf Langzeiterkrankungen und das Recht auf Teilzeitarbeit aus gesundheitlichen Gründen;
  • Anwendung der gleichen Altersdécharge für alle Bediensteten im Bildungswesen;
  • Gewährleistung einer gerechten Behandlung für alle „sous-Gruppes de traitement“ bei der Anwendung der „carrière ouverte“;
  • Einführung einer Prämie für die Durchführung von Kandidaturarbeiten (TC) für A1-Sekundarschullehrer in Höhe von 20 Punkten, so dass sie der Doktoratsprämie entspricht;
  • Nach dem Vorbild der Doktoratsprämie eine Prämie von 20 Punkten für alle Inhaber eines höheren Abschlusses als der Stufe, in der sie eingestuft sind (z. B. Inhaber eines Masterabschlusses in der Laufbahn B1; Inhaber eines Sekundarschulabschlusses in der Laufbahn C1 …), sofern dieser Abschluss einen Bezug zu der ausgeübten Funktion hat;
  • Harmonisierung der Vergütung von Überstunden mit derjenigen der Arbeitnehmer beim Staat;
  • die Validierung von Vorerfahrungen (VAE) im öffentlichen Dienst ausbauen;
  • Wiedereinführung der Vorruhestandsregelung für Schichtarbeit unter Berücksichtigung von Nachtbereitschaftsdiensten (in Anlehnung an die Bestimmungen von Art. L. 583-1 des Arbeitsgesetzbuchs);
  • die Höhe der Bereitschaftsdienstzulage für Beamte und Angestellte an die der Arbeitnehmer beim Staat anpassen. Abschaffung der Antikumulregel für die Prämie für Bereitschaftsdienst mit den Zuschlägen für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsdienst;
  • Abschaffung der Verpflichtung, für die Verwaltung des Dienstplans mehr Ruhetage pro Monat einzuplanen als für den betreffenden Monat vorgesehen sind (z. B. bei einem Überhang von Bediensteten an einem Tag).
  • – Gewährleistung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei geplanten Diensten in der Nacht, am Wochenende, an Feiertagen, ggf. einschließlich der Prämie für die Rufbereitschaft;
  • Anpassung und Indexierung der Nachtdienstzulage (gleiche Höhe seit ihrer Einführung Anfang der 1990er-Jahre!);
  • rückwirkend zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Arbeitszeitabkommens von 2019 die Einführung des Ausgleichsurlaubs von fünf Tagen pro Jahr für Schichtarbeit sowie die Erhöhung der Bereitschaftsdienstprämie für Schichtarbeit um 10 % vorsehen (Gesetzentwurf 7644);
  • Einführung eines speziellen Erholungssystems nach einer Nachtschicht; der Ruhetag nach der letzten Nachtschicht wird nur zur Hälfte gezählt. Dieses System könnte sich an bestehende Modalitäten für bestimmte CFL-Mitarbeiter anlehnen.
Print