Derzeit verhandelt die Regierung das Gehälterabkommen für den öffentlichen Dienst hinter verschlossenen Türen mit der alleinigen Mehrheitsgewerkschaft im Öffentlichen Dienst. Tausende von Beschäftigten im öffentlichen Sektor hängen jedoch direkt von diesen Verhandlungen ab, darunter die CFL-Bediensteten, die Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst, die Staatsbediensteten, die Beschäftigten in öffentlichen und vertraglich gebundenen Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesens. Für andere Sektoren besteht kein direkter Zusammenhang mit den Verhandlungen des Gehälterabkommens, aber eine Entwicklung in Verbindung mit der des öffentlichen Dienstes wäre angebracht: der Sektor Hochschulbildung und Forschung, die Beschäftigten von POST Luxemburg, POST Telecom und Luxtram …
Aus all diesen Gründen fordert der OGBL, das aktuelle Modell durch globale Verhandlungen für den gesamten öffentlichen Sektor zu ersetzen, wobei die in diesen Sektoren mehrheitlich vertretene Gewerkschaft, der OGBL, selbstverständlich mit einbezogen werden muss.
Bis zu einer solchen Reform fordert der OGBL zumindest seine Einbindung in die anstehenden Verhandlungen als Mehrheitsgewerkschaft in allen Sektoren, deren Lohnentwicklung direkt von den Verhandlungsergebnissen des Gehälterabkommens für den öffentlichen Dienst abhängt.
Derzeit werden die Gehälter und Vergütungen der Beamten und Angestellten nach zwei unterschiedlichen Punktwerten berechnet. Der Ursprung dieser Unterscheidung resultiert aus einem anderen Pensionssystem für die Beamten. Dieser Unterschied besteht seit 25 Jahren nicht mehr, und daher hat diese unterschiedliche Behandlung keine Rechtfertigung mehr. Zudem wird in den meisten Kollektivverträgen, die die Arbeitnehmer des Staates und der Gemeinden abdecken, mittlerweile der höhere Punktwert (der der Beamten) angewendet. Eine Harmonisierung nach oben des Punktwerts, also der hohe Punktwert für alle, würde auch die unterschiedlichen Behandlungen beenden, wie sie derzeit zwischen den Gemeinden im Norden und Süden des Landes bestehen.
Auch auf der Ebene der Beamten und Angestellten des Staates sollten demokratische Wahlen von Personalvertretungen vorgesehen werden. Die Vorrechte dieser Vertretungen müssen mindestens den Bestimmungen des IAO-Übereinkommens Nr. 151 über die Arbeitsbeziehungen im öffentlichen Dienst entsprechen (Vereinigungsfreiheit, Organisationsrecht, vollständige Unabhängigkeit von staatlichen Behörden usw.). Personalvertretungen von Staatsbeamten und -angestellten müssen die gleichen Rechte wie Arbeitnehmerdelegationen im Privatsektor haben – z.B. Delegationszeit, das Recht, mit dem Personal zu kommunizieren und gewerkschaftliche Mitteilungen auszuhängen, Kündigungsschutz oder auch in Bezug auf den Schutz der Karriereaussichten.
Eine solche Harmonisierung war im Gehälterabkommen von… März 2021 vorgesehen, wurde aber immer noch nicht umgesetzt. Diese Reform muss endlich umgesetzt werden, und zwar so, dass kein Agent bei dabei den Kürzeren zieht. Darüber hinaus spricht sich der OGBL allgemein für eine Aufwertung der unteren Laufbahnen im öffentlichen Dienst aus. In diesem Zusammenhang bedauert er, dass die Erhöhung um 5 % auf die ersten 100 Punkte auf das Jahr 2023 begrenzt wurde und dass seine Forderung, eine dauerhafte Erhöhung um 5 % auf die ersten 200 Punkte vorzusehen, in den jüngsten Verhandlungen über das neue Gehälterabkommen nicht aufgegriffen wurde. Diese Maßnahme hätte zu Gehaltserhöhungen für alle Agenten geführt, aber überproportional für die mittleren und unteren Karrieren.
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