Einen neuen Angriff auf den Mindestlohn wagte kürzlich der „Administrateur délégué“ der UEL in einem Radiogespräch. Das ewige Klagelied war zu hören: Der gesetzliche Mindestlohn sei ein Problem für den einheimischen Arbeitsmarkt und die Unternehmen wären aufgrund der zu hohen Lohnkosten in ihrer Existenz bedroht, denn „de soziale Mindestloun kascht d‘Betrieber ze deier“.
Die Jugendabteilung des OGBL erinnert daran, dass ein Mindestlohn ein existenzsicherndes Einkommen für alle Arbeitnehmer garantiert. Der gesetzliche Mindestlohn ist als unterste Anstandsgrenze ein wichtiger Baustein für die Arbeitsordnung und verhindert Lohndumping. Wenn auch die Nettolöhne in Luxemburg höher sind als in den angrenzenden Ländern, so sind die Lohnkosten allgemein niedriger, da die Soziallasten bedeutend tiefer sind.
Kein subventionierter Mindestlohn um Gehaltskosten zu drücken!
Wenn die Arbeitgeber erneut die Forderung stellen ihre Kostenbeteiligung am Mindestlohn zu senken, so fragt sich die Jugendabteilung des OGBL, ob sie dann überhaupt noch gewillt sind faire Löhne auszuzahlen. Wenn bereits der gesetzliche Mindestlohn zu hoch ist, welche Gehälterstruktur schwärmt den Unternehmen dann vor? Etwa billige Arbeitskräfte zu Hungerslöhnen oder gar zum Nulltarif?
Wir brauchen keine Niedriglöhne, von denen Arbeitnehmer nicht leben können! Es darf nicht sein, dass die Unternehmen sich durch die Zahlung von niedrigen Löhnen einfach ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entziehen, und die öffentliche Hand automatisch einspringen muss um die Betroffenen mit ihrem sozialen Netz aufzufangen.
Auch möchte die Jugendabteilung des OGBL die Arbeitgeberseite darauf hinweisen, dass es bereits Instrumente gibt, wie etwa die CIE- und CAE-Verträge, wo der Staat einen Teil der Kosten übernimmt. Wohlwissend, dass hier die Gefahr bestehen kann, dass Unternehmen junge Arbeitnehmer zu einem niedrigeren Tarif über diese berufseinführende Maßnahmen einstellen, ohne ihnen nachher eine Festanstellung anzubieten.
Ein System, in dem Menschen arbeiten und trotzdem nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um ihren Kindern eine gute Bildung und Ausbildung zu ermöglichen, eine eigene Wohnung zu finanzieren, Freizeitaktivitäten nach zu gehen, oder etwas für das Alter zurück zu legen, ist nicht gerecht und aus gewerkschaftliches Sicht nicht vertretbar!
Mitgeteilt von der OGBL-Jugendabteilung am 19. September 2014
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