Die im Regierungsprogramm eingeschriebene globale Steuerreform wurde auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Dieser Beschluss hat für die Steuerzahler Konsequenzen.
Bei der letzten Steuerreform, die 2017 in Kraft trat, hatte der OGBL einen gesetzlichen Mechanismus der automatischen Anpassung der Steuertabelle an die Inflation gefordert und erhielt von der Regierung eine Abfuhr.
Mit der Einführung eines solchen Mechanismus wollte der OGBL für die Zeit nach 2017 eine Neuauflage der sogenannten „kalten Progression“ verhindern, die eine reale steuerliche Mehrbelastung ist.
Sie entsteht dann, wenn in einem bestimmten Zeitraum (in diesem Fall nach der Steuerreform 2017) die Eckwerte des progressiven Steuertarifs (unsere progressive Steuertabelle) nicht an die Steigerungsrate der Preise (an den „Index“) angepasst werden. Es kommt zu einem Ansteigen des durchschnittlichen Steuersatzes, zu realen Steuererhöhungen und entsprechend zu realen Einkommensverlusten sprich zum Rückgang der Kaufkraft. Die Hauptopfer der „kalten Progression“ sind vor allem die unteren und mittleren Einkommensschichten, weil sich bei ihnen, die höhere Steuerlast prozentual zum Einkommen am stärksten auswirkt.
Seit 2017 wurden die Steuerzahler, aufgrund des regierungspolitischen Verzichts der Anpassung der Steuertabelle an die Inflation, bereits fünf realen Steuererhöhungen ausgesetzt.
Diese Zahl wird sich mit der nächsten Indextranche, die jetzt für Anfang 2023 prognostiziert ist, auf sechs erhöhen. Und es werden deren sieben sein, wenn im April 2023 die durch das vom OGBL abgelehnte erste Tripartite-Abkommen manipulierte Juli-2022-Indextranche fällig wird.
Für die meisten Steuerzahler entspricht dies einem vierstelligen (!) Verlust beim jährlichen Nettoeinkommen.
Diese realen zusätzlichen Steuerbelastungen stehen im krassen Widerspruch zu der Aussage des Staatsministers anlässlich seiner Rede zur Lage der Nation am 12.10.2021: „„Mit dieser Regierung wird es keine Sparpolitik und keine Steuererhöhungen geben“.
Die zusätzliche Steuerlast, die das Salariat und die Rentner hart trifft, steht ebenfalls im Widerspruch zu der von der Regierung vorgenommenen zweifachen Senkung der Betriebsbesteuerung.
Der OGBL fordert den Staatsminister und seine Regierung dazu auf, ihr Versprechen jetzt einzulösen!
Mit der aktuellen Inflationsdynamik hat die kaufkraftfressende „kalte Progression“ brisant an Fahrt gewonnen. Sie muss jetzt gestoppt und zurückgeführt werden.
Der OGBL verlangt von der Regierung, dass sie diesen Nettoindexklau, diesen realen Kaufkraftverlust jetzt beendet.
Als kurzfristige Übergangslösung wäre für den OGBL eine Neutralisierung der „kalten Progression“ bis zur Obergrenze des ersten Spitzensteuersatzes von 39% vertretbar.
Der OGBL fordert in diesem Zusammenhang ebenfalls die fällige Anpassung der Steuerkredite CIS („crédit impôt pour salariés“), CISSM („crédit impôt salaire social minimum“) und CIM („crédit impôt monoparental“) an die Inflation. Auch die vorgesehene Erhöhung der CO2-Steuer muss bei dieser Anpassung einfließen.
Mitgeteilt vom OGBL, am 10. Oktober 2022
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